In der Arbeitskräfteerhebung 2025 in Gambia gilt eine Person als arbeitslos, wenn sie in der Bezugswoche keine Arbeit hatte, in den vier vorhergehenden Wochen eine Stelle oder ein Unternehmen gesucht hatte und in der Bezugswoche oder den folgenden zwei Wochen für Arbeit verfügbar war. Die ermittelte Quote lag landesweit bei 8,3 %, bei Männern bei 7,5 % und bei Frauen bei 9,2 %. In städtischen Gebieten betrug sie 8,9 %, in ländlichen 7,2 %. Bei Menschen im Alter von 15 bis 35 Jahren lag sie bei 11,5 %, bei Menschen ab 36 Jahren bei 4,4 %. Von den arbeitslosen Personen waren 56,7 % weniger als sechs Monate und 28,3 % mehr als ein Jahr ohne Arbeit. Die breiteren Indikatoren der Unterauslastung der Arbeitskräfte betrugen 26,7 % und 34,2 %. Arbeitssuchende, die entmutigt aufgegeben haben, werden als breitere Nichterwerbsbeteiligung erfasst. Das erklärt teilweise, weshalb die eng definierte Arbeitslosenquote nicht die gesamte ungedeckte Nachfrage nach Arbeit abbildet. Informelle Beschäftigung machte 81,0 % aller Beschäftigung aus; abhängig Beschäftigte stellten 30,9 % aller erwerbstätigen Menschen. Somit gilt formeller Einkommensschutz nur für eine Minderheit der Arbeitskräfte. Die Quote unterscheidet sich auch stark nach Gebietskörperschaft: In Kuntaur betrug die Arbeitslosigkeit 19,6 % und bei jungen Menschen 24,5 %, in Kerewan 3,5 % und 4,1 %. Banjul verzeichnete 8,5 % und 13,9 %, Kanifing 9,1 % und 12,7 %, Brikama 9,1 % und 13,0 %, Mansakonko 8,4 % und 11,9 %, Janjanbureh 4,9 % und 5,9 % sowie Basse 4,2 % und 5,3 %. Die Zahlen beschreiben die Verhältnisse in der Erhebung und begründen keinen individuellen Zahlungsanspruch. Die nationale Sozialschutzpolitik für 2015–2025 schloss eine Arbeitslosenversicherung aus; die Beschäftigungspolitik 2022–2026 behandelte sie als geplanten Ausbau, nicht als laufende Leistung. Die offiziell angekündigte nationale Sozialschutzpolitik 2026–2035 enthält noch keine bestätigten Regeln für eine tatsächlich verfügbare Arbeitslosenversicherung. Wer seine Arbeit verliert, kann sich stattdessen auf mehrere getrennte Wege stützen. Das Labour Act 2023 enthält Rechte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Entlassungen aus betrieblichen Gründen und Streitfällen. Regeln der SSHFC und des National Provident Fund können berechtigten formell Beschäftigten bestimmte Auszahlungen ermöglichen. Das Familienförderprogramm (Family Strengthening Program) der Abteilung für soziale Wohlfahrt und des Ministeriums für Geschlecht, Kinder und soziale Wohlfahrt unterstützt ausgewählte hilfsbedürftige Personen über das Sozialregister, nicht durch eine Arbeitslosenleistung. Die Abteilung für Arbeit bietet öffentliche Arbeitsvermittlungsdienste an und führt ein Register zur Vermittlung von Arbeitgebern und Arbeitssuchenden. Die Abteilung für Arbeit befindet sich in der 110 Kairaba Avenue, Fajara. Als Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 8:00–16:00 Uhr und Freitag 8:00–12:30 Uhr angegeben. Es sind weder eine Registrierungsgebühr noch eine Registrierungsfrist veröffentlicht. Das Gesetz fördert die Registrierung der Verfügbarkeit; die Registrierung wird jedoch nicht als allgemeiner Leistungsantrag beschrieben und führt zu keiner automatischen Zahlung. Bewahren Sie den schriftlichen Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Kündigungsschreiben, Beendigungsbescheinigung und SSHFC-Mitgliedschafts- oder Beitragsnachweise auf. Das Labour Act 2023 verlangt einen schriftlichen Arbeitsvertrag und Beschäftigungsangaben spätestens 14 Arbeitstage nach Beschäftigungsbeginn. Hängt das Ende des Vertrags nicht von einem bestimmten Datum ab, richtet sich die Kündigungsfrist nach Zahlungsintervall und Beschäftigungsdauer. Monatlich bezahlte Beschäftigte erhalten gewöhnlich einen Monat Kündigungsfrist. Bei zweiwöchentlicher Zahlung beträgt sie weniger als sechs Dienstjahre zwei Wochen und ab sechs Dienstjahren einen Monat. Bei wöchentlicher Zahlung beträgt sie weniger als zwei Dienstjahre eine Woche, bei zwei bis unter sechs Dienstjahren zwei Wochen und ab sechs Dienstjahren einen Monat. Bei täglicher oder stundenweiser Arbeit beträgt sie weniger als sechs Monate einen Tag, bei sechs Monaten bis unter zwei Dienstjahren eine Woche, bei zwei bis unter sechs Dienstjahren zwei Wochen und ab sechs Dienstjahren zwei Monate. Ein befristeter Vertrag endet gewöhnlich zum vereinbarten Datum ohne Kündigungsfrist; bei vorzeitiger Beendigung ist eine Frist von mindestens 14 Tagen erforderlich. Der Arbeitgeber kann anstelle einer Kündigung Vergütung und weitere Leistungen zahlen. Das Schlussgehalt ist spätestens zum Ende der Kündigungsfrist fällig oder, wenn keine Kündigung gilt, am folgenden Arbeitstag. Eine Beendigungsbescheinigung muss auf Anfrage ausgestellt werden. Eine Entlassung aus betrieblichen Gründen kann wirtschaftliche, organisatorische, klimatische und technische Ursachen haben. Der Arbeitgeber muss konsultieren, Alternativen prüfen und eine mögliche Wiedereinstellung anstreben. Eine alternative Stelle gilt als ungeeignet, wenn der beschäftigten Person die erforderliche Qualifikation fehlt oder die Arbeit wesentlich schlechter beziehungsweise deutlich geringer bezahlt ist. Das Gesetz sieht grundsätzlich eine Kündigungsfrist von sechs Monaten und eine Zulage in Höhe von sechs Monaten regulärer Vergütung vor; Ausnahmen gelten unter anderem für Arbeitgeber mit höchstens fünf Beschäftigten. Die Regeln des National Provident Fund beschreiben nach mindestens fünf Jahren Mitgliedschaft und drei Monaten ohne Arbeit eine freiwillige, durch Entlassung aus betrieblichen Gründen oder Liquidation bedingte Auszahlung. Die Höhe hängt vom Alter ab: 25 % des Kontoguthabens bei 25 bis 31 Jahren, 32 % bei 32 bis 38 Jahren, 37 % bei 39 bis 44 Jahren, 50 % bei 45 bis 54 Jahren und 60 % bei 55 bis 59 Jahren. Eine gesonderte Auszahlung aus dem NPF setzt mindestens fünf Jahre oder 60 Beitragsmonate sowie den Verlust der Beschäftigung voraus. Sie beträgt bei 45- bis 54-Jährigen 70 % des Kontoguthabens und bei 55- bis 59-Jährigen 85 %. Zudem gilt eine Wartefrist von sechs Monaten für 45- bis 54-Jährige und drei Monaten für 55- bis 59-Jährige. Eine erneute Beschäftigung beendet den Anspruch auf Auszahlung. Für den Antrag sind das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers, ein Antragsformular, ein Passfoto, ein nationaler Identitätsnachweis und eine eidesstattliche Erklärung über die Arbeitslosigkeit erforderlich. Diese Leistungen werden üblicherweise als Einmalbetrag gezahlt, nicht als monatliche Arbeitslosenleistung. Eine amtlich bestätigte Bearbeitungszeit oder Gebühr ist nicht veröffentlicht. Wer eine rechtswidrige Entlassung vermutet, kann sich innerhalb von sechs Monaten an den Commissioner oder eine Gewerkschaft wenden. Der Commissioner bemüht sich, den Fall innerhalb eines Monats beizulegen. Ungelöste Fälle können vor das Industrial Tribunal gelangen, das Wiedereinstellung, erneute Beschäftigung oder Entschädigung anordnen kann. Streitigkeiten über Kündigung oder Lohn können ebenfalls der Abteilung für Arbeit zur Bearbeitung oder Vermittlung vorgelegt werden. Eine allgemeine Pflicht, sich arbeitslos zu melden, ist nicht bestätigt. Das Familienförderprogramm wählt nach Bedürftigkeit und nicht allein nach Arbeitslosigkeit aus. Sein Pilotprojekt umfasste 2.000 Personen und berücksichtigte unter anderem Menschen mit Behinderungen, Menschen ab 70 Jahren ohne Rente, Waisen unter zehn Jahren und von Frauen geführte Haushalte. Das Verfahren kann eine Erfassung, Bestätigung durch die Gemeinschaft, einen Hausbesuch, eine zehntägige Beschwerdefrist, Aufnahme und monatliche Geldtransfers umfassen. Zugang und Kapazität sind regional und bezirksabhängig. Für den Wiedereinstieg kommen die Vermittlung durch die Abteilung für Arbeit, die Arbeitssuche über Arbeitgeber oder in der Gemeinschaft sowie in der Praxis informelle Selbstständigkeit infrage. Ausbildungen können den Wiedereinstieg unterstützen, sind aber keine Arbeitslosenzahlung. Besonders exponiert sind junge Menschen, Frauen, ländliche Arbeitskräfte, informell Beschäftigte und von Entlassungen aus betrieblichen Gründen Betroffene.
Arbeitslosigkeit in Gambia
In Gambia gibt es keine bestätigte landesweite Arbeitslosenversicherung oder automatische Arbeitslosenzahlung. Die Arbeitskräfteerhebung 2025 in Gambia ermittelte eine Arbeitslosenquote von 8,3 %. Die Quoten waren bei Frauen, jungen Menschen und in Städten höher. Einkommensschutz hängt stattdessen von Kündigungsrechten, der Anspruchsberechtigung bei der SSHFC oder dem National Provident Fund, bedarfsabhängiger Unterstützung und Diensten zur Arbeitssuche ab.
Tipp
Betrachten Sie Arbeitslosigkeit in Gambia als mehrere getrennte Ansprüche und Wege zur Arbeitssuche, nicht als automatische monatliche Leistung. Sichern Sie zuerst Ihre Beschäftigungsunterlagen und prüfen Sie anschließend parallel Kündigungs- oder Entlassungsrechte, die Anspruchsberechtigung bei SSHFC oder National Provident Fund, bedarfsabhängige Unterstützung und öffentliche Arbeitsvermittlung. Verlassen Sie sich nicht auf informelle Unterstützungszusagen und lassen Sie eine Beschwerde wegen Entlassung nicht liegen, während Sie auf Einkommenshilfe warten.

