Die RBF erteilt Versicherern, Maklern und Vertretern in Fidschi Lizenzen und beaufsichtigt sie nach dem Insurance Act 1998, dem Insurance (Budget Amendment) Act 2025 und aufsichtsrechtlichen Standards. Der Markt umfasst acht Schadenversicherer und zwei Lebensversicherer. 2024 beliefen sich die Bruttoprämien auf FJD 476,0 Millionen und die Netto-Schaden- und Versicherungsleistungen auf FJD 254,2 Millionen; auf die Schadenversicherung entfielen FJD 114,9 Millionen, wobei Kranken- und Kfz-Versicherungen eine wichtige Rolle spielten. Private Versicherungen sind direkt bei einem lizenzierten Versicherer oder über einen lizenzierten Makler oder Vertreter erhältlich. Vor der Zahlung sollte die Lizenz bei der RBF überprüft werden. Der Vermittler sollte den Antrag und die Police erläutern. Die Prämie sollte an den Versicherer, Makler oder Vertreter gezahlt werden; die Quittung sollte auf den Namen des Versicherers ausgestellt sein. Antragsteller sollten alle wesentlichen Tatsachen offenlegen, einschließlich bestehender Vorerkrankungen, und Ausschlüsse, Deckungsgrenzen, Selbstbehalte, Wartezeiten, Verlängerungsbedingungen und Fristen für Schadenmeldungen prüfen. Die Prämien richten sich nach Risiko, Deckung, Ausschlüssen und Versicherungssumme. Daher gibt es in Fidschi keinen einheitlichen allgemeinen Tarif für alle Policen. Die gesetzlichen Regelungen Fidschis decken ausgewählte Risiken ab. Der Fiji National Provident Fund (FNPF) ist eine verpflichtende Altersvorsorge mit festgelegten Beiträgen, die von Arbeitgebern und Beschäftigten finanziert wird. Sie dient der Altersvorsorge und ermöglicht bestimmte Auszahlungen für Wohnraum, medizinische Bedürfnisse, Bildung und Arbeitslosigkeit, ist aber keine herkömmliche Sozialversicherung. Die Sozialleistung bei Erwerbsunfähigkeit des FNPF, bekannt als SDB, verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 eine Prämie von FJD 35, eine Höchstleistung von FJD 8.500 und Bestattungshilfe von bis zu FJD 2.000. Zu den Anspruchsvoraussetzungen gehören Bedingungen wie eine mindestens 15-jährige Pflichtmitgliedschaft; die Beträge können sich von Jahr zu Jahr ändern. Die Accident Compensation Commission Fiji (ACCF) gewährt eine gesetzliche verschuldensunabhängige Entschädigung und keine gewöhnliche Versicherungspolice. Ihr Kfz-Unfallsystem gilt vorbehaltlich bestimmter Ausschlüsse für Unfälle in Fidschi mit zugelassenen Fahrzeugen ab dem 1. Januar 2018 und kann Mitfahrende, Fahrende und zu Fuß Gehende abdecken. Die erfassten Höchstbeträge belaufen sich auf FJD 75.000 für dauerhafte teilweise Erwerbsunfähigkeit oder sonstige Todesfallkategorien sowie FJD 150.000 bei dauerhafter vollständiger Erwerbsunfähigkeit. Ein Antrag muss grundsätzlich innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall bei einer ACCF- oder zuständigen Behörde der Land Transport Authority gestellt werden. Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten meldet der Arbeitgeber den Fall innerhalb von 14 Tagen den zuständigen Behörden, bei einem tödlichen Unfall innerhalb von sieben Tagen. Das gesetzliche Verfahren umfasst die ACCF und das Ministry of Employment, Productivity and Industrial Relations. Nach den Vorschriften von 2018 können Arbeitgeber bis zu 260 Wochen lang zwei Drittel des Wochenverdienstes zahlen müssen. Dieses gesetzliche Verfahren unterscheidet sich von einer privaten Versicherung und ist nicht mit einer allgemeinen privaten Arbeitsunfallversicherung gleichzusetzen. Sach-, Feuer- und Kfz-Versicherungen sind angesichts der Wirbelsturm- und Überschwemmungsgefahr in Fidschi praktisch relevant. Ein gemeinsames parametrisches Klima-Versicherungsprojekt von RBF, SUN und Tower für 2024 bis 2026 arbeitet mit vorab festgelegten Niederschlags- oder Windschwellen und richtet sich an 5.000 gefährdete Haushalte. Die Zahlung hängt vom dokumentierten Auslöser des Produkts ab, nicht von einer üblichen Schadensbewertung. Geschäfts-, Haftpflicht- und Reiseversicherungen sind ebenfalls erhältlich; der Umfang richtet sich nach der jeweiligen Police. Schadenmeldungen richten sich nach den Versicherungsbedingungen und dem Verfahren des Versicherers. Ansprüche Dritter nach einem Kfz-Unfall sollten umgehend gemeldet werden; nach den RBF-Leitlinien kann dafür eine Frist von 30 Tagen gelten. Polizeiberichte, Fotos, Quittungen und ärztliche Berichte können einen Anspruch belegen. Für ACCF-Anträge können Ausweisdokumente, ein Polizeibericht, medizinische Nachweise, eine Geburts- oder Sterbeurkunde und ein Kontoauszug erforderlich sein. Bei einer allgemeinen Versicherung beträgt die Frist für eine Mitteilung über das Auslaufen in der Regel mindestens 14 Tage. Erteilt der Versicherer keine Mitteilung und hat der Versicherungsnehmer keinen Ersatzschutz organisiert, kann die Police zu einem Preis von höchstens der ursprünglichen Prämie periodisch weiterlaufen. Eine schriftliche Kündigungsmitteilung des Versicherers kann bei einer allgemeinen Versicherung grundsätzlich frühestens nach 14 Tagen und bei einer Lebensversicherung frühestens nach 28 Tagen wirksam werden. Bei Lebensversicherungen und vorgeschriebenen Versicherungsklassen kann eine schriftliche Rückgabe innerhalb von 28 Tagen eine vollständige Erstattung der Prämie ermöglichen. Beitragsfreie Leistungen oder Rückkaufsoptionen kommen häufig nach mindestens drei Beitragsjahren infrage, vorbehaltlich der Versicherungsbedingungen. Eine Beschwerde sollte zunächst schriftlich an den Versicherer, Makler oder Vertreter gerichtet werden. Danach kann der Versicherungsnehmer sie an die Financial Inclusion and Market Conduct Unit der RBF weiterleiten oder den RBF-eService nutzen. Die RBF ist eine Aufsichtsbehörde, keine Ombudsstelle und kein Gericht. Ihr angegebenes Verfahren sieht eine Bestätigung innerhalb von drei Arbeitstagen, eine Antwort der Institution innerhalb von sieben Arbeitstagen und eine angestrebte Entscheidung innerhalb von 21 Arbeitstagen vor. Ein Versicherer bleibt grundsätzlich für das Verhalten seines bestellten Vertreters verantwortlich; gerichtliche Rechtsmittel bleiben möglich. Versicherungsgeschäfte in Fidschi dürfen grundsätzlich nur lizenzierte Versicherer betreiben. Für einen Versicherungsabschluss im Ausland sind ein Antrag und die Genehmigung der RBF erforderlich. Versicherungsunterlagen dürfen nicht irreführend sein; Prämien und Versicherungssummen werden grundsätzlich in FJD angegeben. Eine andere Währung bedarf der Genehmigung der RBF. Verstöße gegen das Gesetz machen eine Police nicht automatisch ungültig. Deshalb bleiben der Wortlaut der Police, die Angaben im Antrag und die Nachweise zum Schaden entscheidend.
Versicherungen in Fidschi
Fidschi verfügt über einen formellen Versicherungsmarkt, der von der Reserve Bank of Fiji (RBF) reguliert wird. Private Versicherungen umfassen häufig Kranken-, Kfz-, Sach-, Feuer-, Haftpflicht-, Reise-, Geschäfts- und Lebensversicherungen. Gesetzliche Systeme wie die Altersvorsorge des FNPF und die verschuldensunabhängige Entschädigung bei Verkehrsunfällen decken bestimmte Risiken ab, ersetzen aber keine allgemeine Sozial- oder Krankenversicherung.
VivAVia kann Fehler machen. Überprüfe wichtige Informationen.

