Wohnen in Eritrea

Wohnen in Eritrea verbindet staatlich verwaltete Landnutzung mit formeller und informeller Miete sowie Selbstbau. Eritreische Staatsangehörige ab 18 Jahren können grundsätzlich diskriminierungsfreie Nutzungsrechte erhalten, also rechtlich anerkannte Rechte zur Nutzung staatlichen Landes. Der Zugang zu einem Grundstück oder einer Wohnung hängt dennoch von Zuteilung, Genehmigungen und Registrierung ab. In ländlichen Gebieten sind Land nach dem System tiessa, tiesa oder tessa und lokal errichtete Häuser verbreitet; städtisches Wohnen umfasst häufig ein zugeteiltes Grundstück oder gepachtetes Land und eine Baugenehmigung. Wasser, Abwasser, Strom, Verkehr, Bezahlbarkeit und Bauqualität unterscheiden sich je nach Ort erheblich.

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