Proklamation Nr. 59/1994 bildet eine rechtliche Grundlage für Investitionen in Eritrea. Der praktische Zugang ist jedoch eingeschränkter, als der allgemeine Wortlaut des Gesetzes nahelegt. Viele Branchen sind faktisch geschlossen oder unterliegen Bedingungen, die nicht transparent veröffentlicht werden und für einzelne Projekte ausgehandelt werden können. Ausländische Direktinvestitionen sind Kapital, das mit einer Beteiligung oder einem Kontrollinteresse in ein Unternehmen oder Projekt fließt. Dafür sind üblicherweise eine Registrierung oder Bescheinigung, Geschäfts- und Branchengenehmigungen, ein Projektvertrag und manchmal eine Beteiligungsstruktur mit lokalen oder staatlichen Partnern erforderlich. Das Eritrea Investment Center ist für Investitionsinformationen, Bescheinigungen, Förderung, Überwachung und Beratung zuständig und berichtet direkt an das Büro des Präsidenten. Da seine Verfahren nicht durchgehend als transparenter öffentlicher Standardprozess beschrieben sind, muss jedes Projekt direkt bei den zuständigen Stellen geprüft werden. Der Bergbau ist der wichtigste formelle Kanal für ausländische Investitionen. Nach 2011 eingeführten Bergbauregeln beteiligt sich ENAMCO mit 10 Prozent an einem ausländischen Bergbauprojekt und hat die Option, weitere 30 Prozent zu erwerben. Bergbaukonzession, Projektvereinbarung, Exportbedingungen sowie eine staatliche oder lokale Beteiligung müssen deshalb gemeinsam geprüft werden. Auch Landwirtschaft, Fischerei, Energie, verarbeitendes Gewerbe, Infrastruktur und Tourismus hängen von Projekten und Genehmigungen ab. Land ist Staatseigentum. Für ein Projekt ist daher üblicherweise ein Pachtvertrag, eine Konzession oder Genehmigung erforderlich; freies Grundeigentum sollte nicht vorausgesetzt werden. Bei Immobilieninvestitionen sind das genaue Nutzungsrecht, die Dauer, Übertragungsbedingungen und der Schutz gegen konkurrierende Ansprüche zu prüfen. Einen verlässlich dokumentierten lokalen Ersatz für eine öffentliche Wertpapierbörse, ein reguliertes Maklernetz für Privatanleger, einen Investmentfonds, einen ETF-Markt oder ein allgemein zugängliches Standarddepot gibt es in Eritrea nicht. Informeller Handel mit Devisen, Gold oder Waren ist kein regulierter Anlagemarkt. Bankeinlagen, Devisendienstleistungen und Finanzierungen gehören primär zum Bankwesen und sind nicht mit Wertpapieranlagen gleichzusetzen. Das Gesetz sieht Fremdwährungskonten, die Einbehaltung von Exporterlösen und Überweisungen von Gewinnen, Dividenden, Liquidationserlösen und Erlösen aus dem Verkauf einer Beteiligung vor, jeweils vorbehaltlich der Bankenregeln. In der Praxis ist der Nakfa nicht frei konvertierbar, Fremdwährungen sind nur eingeschränkt verfügbar und die Rückführung von Gewinnen kann begrenzt sein. Für Bergbauprojekte kann eine andere Behandlung gelten. Eine allgemeine Überweisungsfrist, Quote oder ein garantierter Ausstieg sollte nicht angenommen werden. Projektkosten können Registrierung, Lizenzen, Konzessionen, Rechtsprüfung, Sorgfaltsprüfung, Steuern, Zoll sowie Gebühren für Devisen und Überweisungen umfassen. Die Sorgfaltsprüfung sollte Genehmigungs- und Konzessionskette, Eigentums- und Partnerstruktur, Land- und Wasserrechte, Export- und Rückführungsbedingungen, Steuer- und Zollbehandlung, Vertragsschutz, Leistungsfähigkeit der Gegenparteien, Arbeits- und Menschenrechtsrisiken, Sanktionen, Infrastruktur, politische Eingriffe, regulatorische Änderungen, mögliche Stilllegung oder Enteignung und den praktischen Ausstiegsweg abdecken. Geringe Transparenz, schwache unabhängige Rechtsdurchsetzung, mangelnde Liquidität, Währungs- und Übertragungsrisiken, Abhängigkeit von Rohstoffen und politische Unsicherheit können es erheblich erschweren, eine örtlich konzentrierte Investition zu schützen oder zu verkaufen, verglichen mit einer breit gestreuten Marktanlage.
Investieren in Eritrea
Investitionen in Eritrea erfolgen überwiegend projektbezogen. Ausländische Direktinvestitionen und die Beteiligung lokaler Unternehmen konzentrieren sich auf Bergbau, Landwirtschaft, Fischerei, Energie, Industrie, Infrastruktur und Tourismus. Einen verlässlich dokumentierten öffentlichen Aktienmarkt, ein reguliertes Netz von Wertpapiermaklern für Privatanleger, einen Fonds- oder ETF-Markt oder ein allgemein verfügbares Standarddepot gibt es in Eritrea nicht. Der Zugang hängt von Projektgenehmigung, Eigentumsstruktur, Genehmigungen, Devisenregeln und der Möglichkeit ab, Kapital abzuziehen oder zu übertragen.
Tipp
Betrachte Investitionen in Eritrea als aufwendige, projektspezifische Kapitalbindung und nicht als liquide Anlage für Privatanleger. Ziehe ein Projekt nur in Betracht, wenn Genehmigungen, Eigentumsrechte, Devisenregelungen und Ausstiegsmöglichkeiten so dokumentiert sind, dass sie geprüft werden können. Wenn du breite Streuung, schnellen Wiederverkauf oder berechenbare Überweisungen brauchst, eignet sich Eritrea dafür schlecht.

