Die Arbeitgeberlandschaft Eritreas ist uneinheitlich. Staatliche Unternehmen sind die größten Arbeitgeber, und große Teile der Wirtschaft werden vom Staat oder der PFDJ kontrolliert. Kleine private Unternehmen sind oft familiengeführte Läden; der Bergbau ist der wichtigste große Sektor mit ausländischer Beteiligung oder Gemeinschaftsunternehmen. Personal im Nationaldienst kann in zivilen Tätigkeiten, im öffentlichen Sektor und bei ausländischen Unternehmen eingesetzt oder zugewiesen werden. Informelle Arbeit ist weiterhin bedeutsam, und Hausarbeit ist weitgehend ungeregelt. Formeller Rechtsschutz und dessen Durchsetzung erreichen daher möglicherweise nicht alle Beschäftigungsverhältnisse. Die Arbeitsproklamation Nr. 118/2001 erfasst industrielle Tätigkeiten einschließlich Landwirtschaft, Fischerei, Bergbau, Herstellung, Versorgungsbetrieben, Bau, Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Finanzwesen, Unternehmensdiensten sowie sozialen und persönlichen Dienstleistungen. Sie gilt außerdem für staatliche oder staatlich betriebene gewinnorientierte Unternehmen und Projekte von Regierungsbehörden. Militär, Polizei und Sicherheitsdienste, der eritreische Staatsdienst, Richter, Staatsanwälte und leitende Führungskräfte fallen nicht unter die Proklamation. Ein erfasstes Beschäftigungsverhältnis kann auf einem schriftlichen oder mündlichen Vertrag beruhen. Der Vertrag kann unbefristet, befristet, für eine bestimmte Arbeit oder für gelegentliche und regelmäßige Einsätze geschlossen werden. Er sollte Dauer, Beschäftigungsbeginn, Art der Arbeit, Arbeitsort, Vergütung, Zahlungsmethode, Rechte und Pflichten, Arbeitsregeln sowie anwendbare gesetzliche oder tarifvertragliche Vorteile aufführen. Weniger schützende Vertragsbedingungen sind unwirksam. Ein Arbeitgeber darf eine beschäftigte Person an eine andere Tätigkeit oder einen anderen Ort versetzen, sofern Lohn und Status nicht sinken. Eine Versetzung in ein Härtegebiet erfordert die Übernahme der Transportkosten und zusätzliche Vergütung. Für eine Berufsausbildung ist ein schriftlicher Vertrag nötig, der Ausbildung, Dauer und Taschengeld festhält. Auszubildende dürfen nicht allein gefährliche Arbeiten ausführen. Arbeitgeber stellen Arbeit, Werkzeuge und Rohmaterialien bereit, achten die Würde der Beschäftigten, wenden Gesetze und Arbeitsregeln an, bieten Schulungen an und führen Register über Verträge, Urlaub, Krankheitsurlaub und Unfälle. Sie tragen gesetzlich vorgeschriebene Kosten für medizinische Untersuchungen, treffen Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, stellen persönliche Schutzausrüstung samt Gebrauchsanweisungen bereit und geben bei Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder auf Anfrage kostenlos ein Arbeitszeugnis aus. Eine Meldung über neu eingestellte Beschäftigte ist innerhalb von 30 Arbeitstagen beim Ministerium für Arbeit und Soziales einzureichen. Die reguläre Arbeitszeit ist auf acht Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich beschränkt; auch Schichten dürfen höchstens acht Stunden dauern. Überstunden von mehr als zwei Stunden erfordern die Zustimmung der beschäftigten Person. Arbeit an einem Feiertag wird mit dem 2,5-Fachen des regulären Stundenlohns vergütet. Der bezahlte Jahresurlaub beginnt mit 14 Arbeitstagen im ersten Beschäftigungsjahr und steigt pro weiterem Dienstjahr um einen Tag bis zu 35 Tagen. Bezahlter Mutterschaftsurlaub dauert 60 aufeinanderfolgende Tage. Während der Schwangerschaft sind Nachtarbeit von 22:00 bis 06:00 Uhr und Überstunden verboten; eine medizinisch bescheinigte Versetzung muss den gleichen Lohn erhalten. Beschäftigte zwischen 14 und 17 Jahren dürfen höchstens sieben Stunden täglich arbeiten und nicht zwischen 18:00 und 06:00 Uhr beschäftigt werden. Beschäftigung unter 14 Jahren ist verboten. Arbeitgeber müssen Frauen gleiche Chancen und gleiche Vergütung gewähren. Eine Kündigung darf rechtmäßig nicht auf Vereinigungsaktivitäten, einer Beschwerde, Hautfarbe, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Religion, Schwangerschaft, Familienstand, politischer Orientierung, Nationaldienst oder rechtmäßigem öffentlichen Dienst, ärztlich bescheinigter Krankheit oder Verletzung oder der Weigerung beruhen, gefährliche Arbeit auszuführen. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können Entschädigungsansprüche auslösen. Bei dauerhafter vollständiger Erwerbsunfähigkeit beträgt die Entschädigung das Sechsfache des Jahreslohns; im Todesfall beträgt sie das Fünffache des Jahreslohns, mindestens jedoch 15.000 Nakfa. Arbeitsinspektoren dürfen während der Arbeitszeit eintreten, Unterlagen prüfen und kopieren, Proben entnehmen, Tests durchführen, Zustände fotografieren und Gefahren messen. Bei unmittelbarer Gefahr kann eine sofortige Abstellungsanordnung ergehen. Ein Arbeitgeber kann innerhalb von fünf Arbeitstagen beim Arbeitsbeziehungsrat gegen eine Sicherheitsanordnung Beschwerde einlegen; die Beschwerde setzt die Anordnung jedoch nicht aus. Verstöße gegen Arbeitszeit-, Ruhezeit- oder Urlaubsregeln können mit bis zu 500 Nakfa geahndet werden, bestimmte Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten mit bis zu 1.000 Nakfa und schwere Verstöße gegen Sicherheits-, Vereinigungs- oder Anordnungsregeln sowie falsche Angaben mit bis zu 1.200 Nakfa. Arbeitgeber und Beschäftigte haben ein formelles Vereinigungsrecht, doch jede Vereinigung muss beim Ministerium für Arbeit und Soziales registriert werden. Nach vollständiger Einreichung ist die Bescheinigung innerhalb eines Monats fällig; bleibt eine Antwort aus, gilt dies als Registrierung. Arbeitgeber oder ihre Vereinigungen können mit Arbeitnehmervereinigungen oder Vertretungen über Löhne, Sicherheit, Beförderung, Versetzungen, Personalabbau, Disziplin, Arbeitsregeln, Beschwerden, Arbeitszeit und Produktivität verhandeln. Ein Tarifvertrag muss beim Ministerium registriert werden, gilt normalerweise ein bis drei Jahre und bindet die erfassten Parteien nach der Registrierung. Aktuelle amtliche Berichte nennen die Nationale Konföderation eritreischer Arbeitnehmer, kurz NCEW, als einzige legale Gewerkschaft. Die Praxis unabhängiger Arbeitgebervereinigungen erscheint begrenzt und undurchsichtig. Arbeitsplatzkonflikte beginnen normalerweise mit einer Schlichtung zwischen den Vertretungen der Parteien. Die Schlichtungsstelle des Ministeriums kann eingreifen; danach kann ein Schiedsverfahren folgen. Eine Beschwerde ist im Allgemeinen innerhalb von 15 Tagen möglich: Individuelle Konflikte gehen an die Arbeitskammer oder ein Bezirksgericht, kollektive Konflikte an den Arbeitsbeziehungsrat. Das Arbeitsgericht erster Instanz entscheidet über Streitfälle; der Arbeitsbeziehungsrat kann Unterlagen anfordern, Zeugen vorladen und Arbeitsplätze besichtigen. Für Streitfälle in systemrelevanten Diensten gelten Sonderregeln. Dazu zählen Wasser und Abwasser, Strom, Feuerwehr, Krankenhäuser, Kliniken, Medikamente und Apotheken sowie Telekommunikation. Unfaire Praktiken umfassen Änderungen der Arbeitsbedingungen während Verhandlungen oder eines Konflikts, Zwang, Diskriminierung wegen Vereinigungsaktivitäten, Anreize gegen eine Mitgliedschaft, Einmischung, Verhandlungen in böser Absicht, Diskriminierung, verzögerte Umsetzung und rechtswidrige Aussperrungen. Versetzung, Zusammenschluss, Aufteilung von Eigentum und andere organisatorische Änderungen verändern einen Arbeitsvertrag nicht automatisch. Der Arbeitgeber oder neue Eigentümer wahrt die Rechte der Beschäftigten; Status, Dienstalter, Lohn und Vergünstigungen können später neu verhandelt werden. Vertragsrechte und -pflichten können während des Nationaldienstes, einer nationalen Einberufung oder einer mehr als sieben aufeinanderfolgende Tage dauernden höheren Gewalt ausgesetzt werden. Abfindungen sind unabhängig vom Kündigungsgrund zu zahlen: bei weniger als einem Dienstjahr zwei Wochenlöhne pro Jahr, für die ersten fünf Jahre zwei Wochen pro Jahr, vom sechsten bis zum zehnten Jahr drei Wochen pro Jahr und ab dem elften Jahr vier Wochen pro Jahr. Staatliche Unternehmen können ohne transparentes öffentliches Verfahren geschlossen oder zu Änderungen verpflichtet werden. Private Investitionen, Zugang zu Arbeit, Devisen und Kapital unterliegen weiterhin strengen Kontrollen. Ein verlässlicher allgemeiner Mindestlohn im privaten Sektor oder ein vollständiger öffentlicher Datensatz zu Arbeitgebern, Löhnen oder Inspektionen ist nicht bekannt.
Arbeitgeber in Eritrea
Ein Arbeitgeber in Eritrea beschäftigt Arbeitskräfte. Die Arbeitsproklamation Nr. 118/2001 legt Regeln für erfasste Beschäftigungsverhältnisse fest. Arbeitgeber stellen Arbeit bereit, schützen Beschäftigte und führen Aufzeichnungen.
Tipp
Behandeln Sie die Arbeitgeberrolle in Eritrea als dokumentierte Compliance- und Risikomanagementaufgabe und nicht nur als Lohnzahlung. Ordnen Sie zuerst das Unternehmen und jede beschäftigte Person ein und halten Sie Verträge, Meldungen, Arbeitszeiten, Sicherheit, Vertretung und organisatorische Änderungen schriftlich fest. Besondere Aufmerksamkeit verdienen gefährliche Branchen, Zuweisungen im Nationaldienst, junge oder schwangere Beschäftigte und Konflikte, da Fehler Entschädigungen, Sanktionen und Reputationsrisiken auslösen können.

