Das Innenministerium organisiert über die Wahldirektion (Direction des Élections) die Wählerregistrierung, Wählerverzeichnisse und Wahlausweise sowie die Bereitstellung von Wahlmaterial. Die Unabhängige Nationale Wahlkommission (Commission Électorale Nationale Indépendante, CENI) beaufsichtigt und überwacht Wahlen landesweit und verfügt über Anlaufstellen in Dschibuti-Stadt und den Regionen. Präfekturen verwalten territoriale Wählerlisten; Botschaften und Konsulate regeln Registrierung und Wahlmöglichkeiten für Staatsangehörige im Ausland. Der Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) entscheidet über die Zulässigkeit von Kandidaturen und Wahlstreitigkeiten und bestätigt und verkündet anschließend endgültig die Ergebnisse. Präsidentschaftswahlen erfolgen in allgemeiner, unmittelbarer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren. Wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erhält, gewinnt. Erreicht niemand diese Schwelle, treten die beiden führenden Kandidaten innerhalb von 15 Tagen in einem zweiten Wahlgang gegeneinander an. Die jüngste Präsidentschaftswahl fand am 10. April 2026 statt. Von 243.208 eingetragenen Wahlberechtigten stimmten 215.393 ab; die amtliche Wahlbeteiligung lag bei 88,56 %. 211.192 Stimmzettel waren gültig, 4.201 ungültig. Ismaïl Omar Guelleh erhielt 97,01 % und Mohamed Farah Samatar 2,99 %, weshalb kein zweiter Wahlgang stattfand. Der Verfassungsrat verkündete das endgültige Ergebnis am 21. April 2026. Die Nationalversammlung besteht aus 65 Abgeordneten, die für fünf Jahre in direkter und geheimer Wahl bestimmt werden. Wähler wählen in einem einzigen Wahlgang eine Liste; Stimmenaufteilung zwischen Kandidaten oder Vorzugsstimmen sind nicht möglich. Die Liste mit der Mehrheit erhält 80 % der Sitze. Die übrigen Sitze werden nach dem höchsten Durchschnitt auf Listen verteilt, die mehr als 10 % der Stimmen erhalten. Die Wahlkreise verteilen 35 Sitze auf Dschibuti-Stadt, 6 auf Ali-Sabieh, 3 auf Arta, 11 auf Dikhil, 4 auf Obock und 6 auf Tadjourah. Die jüngste Parlamentswahl fand am 24. Februar 2023 statt; die amtliche Wahlbeteiligung betrug 74 %, die UMP gewann 58 Sitze und die UDJ 7. Bei Regional- und Kommunalwahlen treten politische oder unabhängige Listen an. Die Kommunalwahlen 2022 umfassten 220 Sitze, darunter 140 kommunale Sitze in Dschibuti-Stadt und 80 Sitze in den Regionen. Die UMP gewann 219 Sitze und die MDJ einen Sitz. Der Verfassungsrat verkündete die Ergebnisse; ein Termin für die nächsten Kommunalwahlen war in den bereitgestellten Quellen nicht festgelegt. Staatsangehörige beider Geschlechter können ab einem Alter von mindestens 18 Jahren wählen, wenn sie ihre bürgerlichen und politischen Rechte behalten und im Wählerverzeichnis stehen. Eine Verurteilung wegen eines Verbrechens, eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, eine ausgesetzte Strafe von mehr als einem Tag oder bestimmte unbeabsichtigte Straftaten können zum Verlust des Wahlrechts führen. Die reguläre Registrierung und Berichtigung läuft vom 2. Januar bis zum 30. September. In einem Wahljahr werden vorläufige Listen am 30. September geschlossen. Wähler beantragen die Eintragung mit Nachweisen beim Präfekten; für einen Wechsel sind ein Wohnsitznachweis oder eine andere akzeptierte Begründung erforderlich. Bei doppelter Registrierung bleibt die jüngste Eintragung bestehen, frühere Einträge werden gelöscht. Der Wahlausweis bleibt gültig, solange die Eintragung aktiv ist. Wahllokale sind im Allgemeinen von 06:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Ein Wahllokal hat normalerweise einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und zwei Beisitzer; mindestens drei Wahlbeamte müssen anwesend sein. Der Staat stellt gedruckte Stimmzettel bereit, auf denen die Farbe oder das Emblem des Kandidaten abgebildet ist; die Kombination der Nationalflagge mit dem Entwurf eines Kandidaten ist verboten. Jeder Kandidat und jede Liste kann einen Beauftragten entsenden, der die Abstimmung und Auszählung beobachtet und Einwände im offiziellen Protokoll vermerken lässt. Das Protokoll enthält die Zahl der eingetragenen Wähler, der Abstimmenden, der Stellvertretungs- oder Dienstauftragsstimmen, der ungültigen Stimmzettel und der Stimmen je Kandidat oder Liste. Die Ergebnisse werden am Wahllokal ausgehängt; Kopien gehen an den Verfassungsrat, das Innenministerium und das Präfekturarchiv. Ungültige oder beanstandete Stimmzettel werden dem jeweiligen Protokoll beigefügt. Abstimmungen mit einem offiziellen Dienstauftrag sind eine Ausnahme und an strenge Regeln zur Registrierung und Löschung geknüpft. Kandidaten und Listen erhalten unter Aufsicht der Nationalen Kommunikationskommission (Commission Nationale de la Communication) Zugang zu öffentlichen audiovisuellen Sendungen. Wahlkampfinformationen können sich außerdem über traditionelle und digitale Medien verbreiten. Der offizielle Wahlkampf für die Präsidentschaftswahl 2026 begann am 27. März 2026 um 00:00 Uhr. Nach der Abstimmung übermittelt das Innenministerium vorläufige Ergebnisse samt Belegen. Der Verfassungsrat prüft die Ordnungsmäßigkeit, entscheidet über Beschwerden und verkündet das endgültige Ergebnis. Seine Entscheidungen sind letztinstanzlich und nicht anfechtbar; die Ergebnisse werden im Amtsblatt der Republik Dschibuti (Journal Officiel de la République de Djibouti) veröffentlicht. Der Präsident ist zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef, ernennt den Premierminister und bildet keine Koalitionsregierung über einen unmittelbar durch die Parlamentswahl geschaffenen Koalitionsmechanismus.
Wahlen in Dschibuti
Bei Wahlen in Dschibuti werden der Präsident, Mitglieder der Nationalversammlung und lokale Vertretungen in getrennten nationalen, regionalen und kommunalen Wahlgängen bestimmt. Wahlberechtigt sind dschibutische Staatsangehörige ab 18 Jahren, sofern sie ihre bürgerlichen und politischen Rechte behalten und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Präsidentschaftswahlen folgen einem Mehrheitswahlsystem mit zwei möglichen Wahlgängen; bei den Wahlen zur Nationalversammlung wird in einem Wahlgang über Listen mit proportionalen Elementen abgestimmt.
Tipp
Sichern Sie für Wahlen in Dschibuti zuerst eine aktive Eintragung im Wählerverzeichnis und klären Sie dann, um welches Amt, welchen Wahlkreis und welches Wahlverfahren es geht. Präsidentschafts-, Nationalversammlungs- und Kommunalwahlen verlangen unterschiedliche Entscheidungen und Unterlagen; behandeln Sie einen Präsidentschaftskandidaten, eine Liste für die Nationalversammlung und eine kommunale Liste daher nicht als austauschbar. Bewahren Sie Nachweise zur Eintragung, Wahlbeobachtung oder zu Einwänden auf, da der Verfassungsrat die endgültigen bindenden Entscheidungen trifft.

