Wahlen in Dschibuti

Bei Wahlen in Dschibuti werden der Präsident, Mitglieder der Nationalversammlung und lokale Vertretungen in getrennten nationalen, regionalen und kommunalen Wahlgängen bestimmt. Wahlberechtigt sind dschibutische Staatsangehörige ab 18 Jahren, sofern sie ihre bürgerlichen und politischen Rechte behalten und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Präsidentschaftswahlen folgen einem Mehrheitswahlsystem mit zwei möglichen Wahlgängen; bei den Wahlen zur Nationalversammlung wird in einem Wahlgang über Listen mit proportionalen Elementen abgestimmt.

Tipp

Sichern Sie für Wahlen in Dschibuti zuerst eine aktive Eintragung im Wählerverzeichnis und klären Sie dann, um welches Amt, welchen Wahlkreis und welches Wahlverfahren es geht. Präsidentschafts-, Nationalversammlungs- und Kommunalwahlen verlangen unterschiedliche Entscheidungen und Unterlagen; behandeln Sie einen Präsidentschaftskandidaten, eine Liste für die Nationalversammlung und eine kommunale Liste daher nicht als austauschbar. Bewahren Sie Nachweise zur Eintragung, Wahlbeobachtung oder zu Einwänden auf, da der Verfassungsrat die endgültigen bindenden Entscheidungen trifft.