Steuern in Dschibuti

Dschibuti besteuert Einkünfte und Unternehmensgewinne, die im Land entstehen, sowie Einfuhren, Dienstleistungen, Immobiliengewinne, Dividenden und bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen. Die Direction Générale des Impôts (DGI) verwaltet Registrierungen, Steuererklärungen, Festsetzungen, Prüfungen, Erhebung und Streitfälle. Die Zollbehörde bearbeitet Einfuhrsteuern, das Trésor Public nimmt Zahlungen entgegen. Steuerpflichtige benötigen in der Regel eine NIF, ordnungsgemäße Aufzeichnungen und fristgerechte Einreichungen, um Zinsen, Zuschläge, Zwangsvollstreckung und weitere Sanktionen zu vermeiden.

Tipp

Betrachten Sie die Steuerpflicht in Dschibuti als System aus Fristen und Nachweisen, nicht als eine einzige jährliche Zahlung. Beantragen und pflegen Sie zuerst die NIF, ordnen Sie jede Tätigkeit und jeden Vorgang richtig ein und bilden Sie Rücklagen für IBP oder IMF, TVA und Quellensteuern. Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Freizonen- oder Investitionsvergünstigung jede Steuerpflicht entfallen lässt. Grenzüberschreitende Zahlungen, mehrere Arbeitgeber, Einfuhren, Immobilienverkäufe und Dividendenausschüttungen sollten Sie im Einzelfall prüfen.