Nach einer Schätzung der US-Regierung von 2023 hat Dschibuti etwa 956.000 Einwohner; eine aktuelle nationale Religionszählung ist vor Ort nicht dokumentiert. Die klare Mehrheit gehört dem sunnitischen Islam an. Zu den kleineren Gemeinschaften zählen schiitische Muslime, römisch-katholische und protestantische Christinnen und Christen, äthiopisch- und griechisch-orthodoxe Christinnen und Christen, Zeugen Jehovas, Hindus, Juden, Baháʼí und Menschen ohne Religionszugehörigkeit. Nichtmuslimische Gemeinschaften konzentrieren sich besonders in Dschibuti-Stadt sowie unter im Ausland geborenen Menschen und Zugewanderten. Die Verfassung legt den Islam als Staatsreligion fest, garantiert Gleichheit vor dem Gesetz ohne Benachteiligung aufgrund der Religion und verlangt die Achtung anderer Glaubensrichtungen. Sie schützt außerdem Gedanken-, Gewissens-, Religions-, Gottesdienst- und Meinungsfreiheit im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften zur öffentlichen Ordnung. Politische Parteien dürfen sich nicht über eine Religion definieren. Arabisch und Französisch sind die Amtssprachen im öffentlichen und institutionellen Bereich. Das Ministerium für muslimische Angelegenheiten und Waqf-Güter (Ministère des Affaires Musulmanes et des Biens Waqfs) beaufsichtigt islamische Angelegenheiten, Moscheevermögen und religiöses Personal. Der Hohe Islamische Rat (Haut Conseil Islamique) unterstützt die religiöse Koordination, auch bei örtlichen Gebetskalendern. Die Hohe Fatwa-Behörde (Haute Instance de Fatwa) gibt religiöse Rechtsgutachten heraus und kann eine Bescheinigung über den Übertritt zum Islam (attestation de conversion à l’Islam) ausstellen. Die Direktion für Waqf-Güter (Direction des Biens Waqfs) verwaltet Waqf-Vermögen. Waqf bezeichnet Vermögen oder Einkünfte, die einem religiösen oder wohltätigen Zweck gewidmet sind; Erträge unterstützen vor allem den Unterhalt von Moscheen, islamische religiöse Bildung und Hilfe für arme Muslime. Zakat und gemeinnützige Tätigkeiten sind institutionell mit diesem System verbunden. Registrierte katholische, protestantische, griechisch-orthodoxe und äthiopisch-orthodoxe Gruppen dürfen tätig sein. Berichten zufolge war 2023 keine Registrierung für Schiiten verfügbar, und es war keine neue christliche oder andere nichtislamische Gruppe registriert worden. Eine nicht registrierte Gruppe kann möglicherweise privat Gottesdienste abhalten, öffentliche Missionierung ist jedoch nicht zulässig. Eine Registrierung ermöglicht öffentlichen Betrieb und NGO-Aktivitäten, wobei Antragskosten und übliche Fristen nicht dokumentiert sind. Sicherheitsüberprüfungen können lange dauern. Nach den berichteten Regeln von 2023 darf eine registrierte religiöse NGO höchstens zwei ausländische Religionsmitarbeitende beschäftigen; die jährliche Aufenthaltskarte für eine ausländische religiöse Mitarbeiterin oder einen ausländischen religiösen Mitarbeiter kostete 24.000 DJF. Das Ministerium stellt Imame ein oder ernennt sie und kontrolliert Moscheepersonal sowie Moscheevermögen. Für ein Imamat sind im Allgemeinen die dschibutische Staatsangehörigkeit oder mindestens fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, ein Scharia-Diplom oder eine gleichwertige Qualifikation, das Bestehen einer Ministeriumsprüfung, das Auswendiglernen von mindestens fünf Koransuren und Tajwīd-Kenntnisse erforderlich. Eine Verbindung zum jeweiligen Viertel wird bevorzugt. Freitagspredigten orientieren sich an vorgegebenen Texten und amtlichen Rundschreiben. Bei einem Kalenderkonflikt für das Freitagsgebet oder das Eid-Fest wird eine schafiitische Auslegung verwendet. Öffentliche Schulen und private Schulen nichtmuslimischer Träger folgen dem nationalen Lehrplan, der das Fach „Moralische, staatsbürgerliche und islamische Bildung“ (Éducation Morale, Civique et Islamique) umfasst. Laut dem Bericht von 2023 müssen nichtmuslimische Schülerinnen und Schüler nicht am Islamunterricht teilnehmen. Koranschulen und Zentren zum Auswendiglernen des Korans werden vom Hohen Islamischen Rat beaufsichtigt, der auch Koranwettbewerbe unterstützt. Schulen in Flüchtlingslagern gewähren für Feiertage anderer Religionen frei. Der gesetzliche Feiertagskalender für religiöse Feste umfasst zwei Tage für Eid al-Fitr, zwei Tage für Eid al-Adha sowie jeweils einen Tag für Awal Mouharam, Mouloud und Isra et Mirague. Die Daten für Ramadan und Eid hängen von der Mondsichtung und einer amtlichen religiösen Bekanntgabe ab und wechseln daher von Jahr zu Jahr. Das Ministerium organisiert die Abläufe für Hadsch und Umra, einschließlich Anmeldung, Dokumenten, Voraussetzungen, Gebühren, Transport, Unterkunft, Gesundheitsdiensten und Impfungen. Die jährlichen Kosten und Anmeldefristen sind nicht dauerhaft festgelegt und müssen vor Ort bestätigt werden. Zum interreligiösen Dialog gehören das seit 2022 tätige Friedensinstitut Al-Mutasaweqa, Regionalkonferenzen, religiöse Treffen, interreligiöser Austausch und Imam-Ausbildung mit Al-Azhar. Imame arbeiten außerdem gegen religiösen Extremismus. Religiöse Führungspersonen haben von weitreichender Alltagstoleranz berichtet; an einem Workshop zur weiblichen Genitalverstümmelung beteiligte Gelehrte erklärten, die Praxis habe keine religiöse Grundlage. Die Hohe Fatwa-Behörde kann eine Bescheinigung über den Übertritt zum Islam ausstellen. Obwohl Verfassungsschutz besteht, kann ein Religionswechsel soziale Risiken nach sich ziehen, darunter Ausgrenzung aus traditionellen Netzwerken; einige berichtete Übertritte fanden im Zusammenhang mit interreligiösen Ehen statt. Friedhöfe werden über Strukturen des Ministeriums und des Waqf verwaltet. Verfügbare Primärquellen belegen kein einheitliches landesweites religiöses Verfahren und keine einheitlichen zivilrechtlichen Wirkungen für religiöse Eheschließungen, Geburten oder Beerdigungen. Deshalb sollten religiöse und zivilrechtliche Aspekte eines Lebensereignisses getrennt bei der zuständigen Stelle geprüft werden.
Religion in Dschibuti
Das religiöse Leben in Dschibuti wird vom sunnitischen Islam geprägt. Eine Schätzung der US-Regierung aus dem Jahr 2023 bezifferte den Anteil der sunnitisch-muslimischen Bevölkerung auf etwa 94 %; zur übrigen Bevölkerung zählten schiitische Muslime, Christinnen und Christen, äthiopisch- und griechisch-orthodoxe Gläubige, Zeugen Jehovas, Hindus, Juden, Baháʼí und Atheisten. Die Verfassung erkennt den Islam als Staatsreligion an und schützt zugleich die Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Gottesdienstfreiheit im gesetzlichen Rahmen.
Tipp
Wählen Sie den religiösen Weg nach dem konkreten Anliegen: privater Gottesdienst, öffentliche Tätigkeit einer Gruppe, Moscheedienst, Bildung, Pilgerfahrt oder Lebensereignis. Eine Registrierung bietet eine klarere Grundlage für öffentliche Aktivitäten, bringt aber Überprüfungen, Grenzen für ausländisches Personal und Verwaltungsunsicherheit mit sich. Behandeln Sie Übertritt, religiöse Zeremonien und den Zugang nichtmuslimischer Gruppen als Bereiche, die einzeln bestätigt werden müssen, denn rechtlicher Schutz beseitigt nicht alle sozialen oder verfahrensbezogenen Risiken.

