Der Code des investissements bildet den wichtigsten Rahmen für private Investitionsprojekte in Dschibuti, auch für Vorhaben in der Freizone (Zone Franche). Förderfähige Tätigkeiten können Beteiligungen an privaten Unternehmen, Gebäude, Fahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge und Produktionsanlagen umfassen. Beispiele für Branchen sind Hafen- und Flughafendienste, Logistik, Energie, Telekommunikation, Landwirtschaft, Fischerei, Tourismus und Industrie. Dschibutische und ausländische Investoren genießen im Allgemeinen dieselbe Investitionsfreiheit. Je nach Tätigkeit können jedoch eine Unternehmensregistrierung, die Einhaltung von Steuer- und Beschäftigungsvorschriften, Landrechte, eine sektorale Genehmigung sowie Prüfungen zur Geldwäscheprävention und Kundenidentifizierung erforderlich sein. Die Agence Nationale pour la Promotion des Investissements (ANPI) informiert, berät und unterstützt Investoren. Das Guichet Unique ist eine zentrale Anlaufstelle für einschlägige Verwaltungsverfahren. Die Commission nationale des Investissements kann eine Projektgenehmigung, das sogenannte Agrément, erteilen, wenn die geltende Investitionsregelung sie vorsieht. Der Antrag sollte vor Beginn der Umsetzung gestellt werden und umfasst normalerweise einen Investitionsplan, Kosten, Zeitplan, erwartete Arbeitsplätze und eine Rentabilitätsstudie. Eine Genehmigung macht nicht automatisch alle Vergünstigungen verfügbar; maßgeblich sind die Tätigkeit, die Struktur und die Einhaltung der Bedingungen des Projekts. Das Régime A gilt im Allgemeinen ab 15 Millionen DJF für Landwirtschaft, Viehzucht, Handwerk und Fischerei und ab 30 Millionen DJF für andere förderfähige Vorhaben. Régime B setzt zusätzlich mindestens 100 Millionen DJF oder 50 dauerhafte Arbeitsplätze voraus. Für genehmigte Vorhaben unter Régime A können Vergünstigungen gelten, darunter eine Befreiung von der Patentsteuer bis zur Inbetriebnahme zuzüglich fünf Jahren sowie Erleichterungen bei Einfuhr- oder inländischen Verbrauchssteuern auf genehmigte Materialien. Régime B kann bestimmte Befreiungen für bis zu zehn Jahre vorsehen, darunter in den von den Vorschriften erfassten Fällen eine Befreiung von der Gewinnsteuer für bis zu acht Jahre, sowie mögliche Erleichterungen bei Land, Registrierung und Baugenehmigung. Wird das Agrément widerrufen, können gestundete Steuern und Gebühren sofort fällig werden. ANPI und das zuständige Ministerium sollten bestätigen, wie die einzelnen Vergünstigungen aktuell für das konkrete Vorhaben angewandt werden. Wertpapiere wie Aktien und Anleihen sind rechtlich vorgesehen, doch die Banque Centrale de Djibouti (BCD) hat das Fehlen eines nationalen Finanzmarkts bestätigt. Eine lokale Börse, ein lokaler Broker, eine zentrale Wertpapierverwahrstelle, eine regelmäßige lokale Preisbildung und eine übliche Handelsinfrastruktur für Privatanleger wurden nicht bestätigt. Kreditinstitute können als Nebentätigkeiten die Platzierung, Zeichnung, den Kauf, die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren oder Finanzprodukten sowie Vermögensberatung anbieten, jedoch nur im Rahmen ihrer Zulassung durch die BCD und der geltenden Rechtsgrundlage. Die BCD beaufsichtigt Banken und Finanzinstitute. In ihrem aktuellen Register stehen 10 konventionelle Banken, 3 islamische Banken, 4 Mikrofinanzinstitute, 3 spezialisierte Finanzinstitute und 2 E-Geld-Anbieter. Diese Institute können Zugang zu Sparangeboten, Finanzierung oder Verwahrung bieten; ihre Existenz belegt aber keinen Markt für Wertpapiere für Privatanleger. Der Fonds Souverain de Djibouti (FSD) ist ein staatseigener Fonds für mittel- und langfristige Investitionen. Er kann börsennotierte oder nicht börsennotierte Vermögenswerte, immaterielle Vermögenswerte, Immobilien, Fonds, Risikokapital und Fremdkapital halten und gemeinsam mit nationalen oder internationalen Investoren investieren. Die verfügbaren Nachweise betreffen strategische und professionelle Vorhaben, keinen offenen Zugang für Privatanleger. Die lokale Portfolio-Streuung ist daher begrenzt. Eine Kombination aus direkter Beteiligung an Projekten oder Unternehmen und liquiden Bankguthaben kann die Konzentration nur insoweit verringern, wie die betreffende Person geeigneten, rechtmäßigen und verfügbaren Zugang zu den jeweiligen Anlagen hat. Eine externe Wertpapierplattform entspricht keinem lokalen Institut in Dschibuti und sollte nicht als lokale Finanzmarktdienstleistung dargestellt werden. Dschibuti hat ein Currency-Board-System mit einem gemeldeten Wechselkurs von 1 USD = 177,721 DJF; der DJF ist konvertierbar. Laut BCD bestehen für Zahlungen und Überweisungen aus laufenden internationalen Transaktionen keine Beschränkungen. Daraus folgt jedoch nicht, dass Kapital aus jeder Investitionsstruktur uneingeschränkt zurückgeführt werden kann. Für Währungen außerhalb des US-Dollars und des DJF besteht Wechselkursrisiko. Kosten unterscheiden sich je nach Bank, Verwahrungsvereinbarung, Überweisung, Registrierung, Steuern, Sorgfaltsprüfung und Projekttätigkeit; eine einheitliche Gebührenordnung für Fonds oder Broker für Privatanleger wurde nicht bestätigt. Auch die Bearbeitungsdauer hängt vom Projekt und den Behörden ab. Eine Rendite ist nicht garantiert. Zu den wichtigsten Risiken zählen geringe Liquidität und schwierige Ausstiegsmöglichkeiten, eine begrenzte lokale Preisfindung, Konzentration auf staatlich verbundene Bereiche sowie Häfen, Logistik und Infrastruktur, Probleme mit Eigentumstiteln und Genehmigungen, regulatorische oder politische Veränderungen, Gegenparteien- und Bankrisiken, Beschränkungen zur Geldwäscheprävention, Refinanzierungs- und Zinsrisiken, Klima- und Versorgungsrisiken sowie die Lage am Roten Meer. Vor einer Kapitalbindung sollte eine Projektprüfung daher Eigentumsverhältnisse, Genehmigungen, Grundstücke, Verträge, Finanzierung, Währung, Gegenparteien, Ausstiegswege und fortlaufende Bedingungen eines etwaigen Agréments abdecken.
Geldanlage in Dschibuti
Geldanlagen in Dschibuti erfolgen vor allem durch direkte Beteiligungen an Unternehmen, produktiven Vorhaben, Immobilien, Ausrüstung und Infrastruktur, nicht über einen entwickelten lokalen Wertpapiermarkt. In den geprüften Quellen der Banque Centrale de Djibouti wurde keine lokale Börse, kein Markt für ETFs oder Investmentfonds für Privatanleger, keine übliche Handelsinfrastruktur und kein lokaler Broker bestätigt. Die am besten belegten Chancen für private Projekte liegen in Häfen, Logistik, Energie, Telekommunikation, Landwirtschaft, Fischerei, Tourismus und Industrie.
Tipp
Betrachten Sie Geldanlagen in Dschibuti vor allem als Entscheidung über ein Projekt, ein Unternehmen oder Sachwerte und nicht als einfachen Zugang zu einem breit gestreuten lokalen Wertpapiermarkt. Gehen Sie eine direkte Investition nur ein, wenn Sie Eigentum, Genehmigungen, Finanzierung, Gegenparteien und einen realistischen Ausstieg überprüfen können. Bankguthaben können Liquidität bieten, schaffen aber keine breite lokale Marktstreuung.

