In Dschibuti gibt es keine zentrale Anlaufstelle für jede Situation bei der Einreise. Die Einwanderungsdirektion des Innenministeriums ist für Visa und Einreiseangelegenheiten zuständig, der Internationale Flughafen Dschibuti-Ambouli für Flughafendienste, die Generaldirektion für Zoll und indirekte Abgaben für den Zoll und das Gesundheitsministerium für Gesundheitsdienste. Die Nationale Tourismusagentur kann Reiseinformationen bereitstellen, während das Nationale Koordinierungsbüro für Migration Migrationsangelegenheiten koordiniert. Diese Stellen ersetzen einander nicht; die richtige Anlaufstelle hängt daher vom Zweck und der Dauer des Aufenthalts ab. Der Internationale Flughafen Dschibuti-Ambouli ist der wichtigste Zugangspunkt für internationale Flugreisende. Er liegt etwa 7 Kilometer beziehungsweise rund 10 Minuten vom Stadtzentrum entfernt und bietet Taxis, Mietwagen, Geldwechsel und Touristeninformationen. Eine ältere offizielle Tourismusschätzung beziffert eine Taxifahrt auf 1000 bis 1500 FDJ. Dieser Betrag ist möglicherweise nicht mehr aktuell; Fahrziel und Preis sollten daher vor der Abfahrt bestätigt werden. Für die Einreise auf dem Land- und Seeweg gelten eigene Grenz- beziehungsweise Hafenverfahren, doch vergleichbar detaillierte allgemeine Hinweise für diese Einreiseformen wurden nicht gefunden. Bei einer gewöhnlichen Reise sollte der Reisepass nach der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Für den elektronischen Visumantrag können ein Konto und eine E-Mail-Bestätigung, Passdaten, eine Flug- oder sonstige Transportreservierung, eine Unterkunftsadresse und gegebenenfalls eine Einladung mit Kontaktdaten des Gastgebers oder der Organisation erforderlich sein. Das Portal ermöglicht die Onlinezahlung mit Visa, Mastercard oder American Express. Reisende sollten die für ihren Fall geltende Visumart, Aufenthaltsdauer und Gebühr prüfen, vor der Reise die Genehmigung abwarten und das genehmigte Dokument als PDF herunterladen. Laut den offiziellen Informationen zum E-Visum ersetzt dieses die Visaerteilung am Einreiseort. Reisende sollten sich daher nicht auf eine unbestätigte Aussage einer Drittquelle verlassen, wonach ein Visum bei der Ankunft erhältlich sei. Bei abweichenden Angaben sind das offizielle E-Visum-Portal, eine Botschaft Dschibutis und die Fluggesellschaft maßgebliche Auskunftsstellen. Für Beschäftigte in der Freizone der DPFZA gilt eine gesonderte Einwanderungsregelung. Die dokumentierte Kurzaufenthaltsgenehmigung gilt einen Monat und berechtigt zur einmaligen Einreise; die Langzeitgenehmigung gilt 12 Monate und berechtigt zu mehrfacher Einreise. Ein längerer Aufenthalt kann außerdem eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis erfordern. Diese Regeln gelten für eine entsprechende Beschäftigung in der Freizone und begründen kein allgemeines Verfahren für Besucher. Bei der Zollabfertigung müssen Reisende eingeführte Waren, Fremdwährungen und Inhaberpapiere nach den geltenden Vorschriften anmelden. Bargeld in Höhe von mindestens einer Million FDJ muss angemeldet und erläutert werden. Reisende sollten Reisepass, Impfnachweise, Gepäckbelege und gegebenenfalls ein Tiergesundheitsbuch griffbereit halten. Für persönliche Medikamente sollte ein Rezept mitgeführt werden. Zu den veröffentlichten Richtwerten für Freimengen gehören ein Liter Alkohol, eine Flasche Parfüm und eine Stange Tabakwaren. Zollabgaben, Steuern und die Behandlung bestimmter Waren können jedoch von den Umständen abhängen. Waren, die nicht unter die Freimengen für den persönlichen Gebrauch fallen, sollten angemeldet und nicht wie gewöhnliches persönliches Gepäck behandelt werden. Ein Nachweis über eine Gelbfieberimpfung kann erforderlich sein, wenn Reisende aus einem Gelbfieber-Risikogebiet kommen oder sich mehr als 12 Stunden an einem Flughafen in einem solchen Gebiet im Transit aufhalten. Die internationale Impfbescheinigung sollte während der Reise mitgeführt werden. Die verfügbare Liste beruht auf Informationen der Weltgesundheitsorganisation aus dem Jahr 2022. Die aktuelle Anforderung sollte deshalb vor der Abreise bei der Fluggesellschaft oder der zuständigen Behörde bestätigt werden. Eine allgemeine gesundheitliche Registrierung bei der Ankunft für gewöhnliche Besucher ist nicht dokumentiert. Öffentliche Gesundheitszentren und Krankenhäuser bieten medizinische Erstversorgung, doch ein besonderes Zugangsverfahren für Neuankömmlinge wurde nicht gefunden. Schutzsuchende durchlaufen ein humanitäres Verfahren statt des gewöhnlichen Besucherverfahrens. Sie können sich an das Nationale Amt für die Unterstützung von Flüchtlingen und Katastrophenbetroffenen, bekannt als ONARS, wenden: an dessen Hauptsitz in Dschibuti-Stadt oder Haramous oder an geeignete Grenzposten. Ein Antrag kann ohne verpflichtende Identitätsdokumente gestellt werden. Soweit vorhanden, sollten Antragstellende jedoch Identitäts-, Personenstands-, Bildungs-, Berufs- und Führerscheindokumente mitbringen. Nach dem geltenden Gesetz sollte die Registrierung innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise erfolgen. ONARS nimmt den Antrag auf, führt ein Gespräch und stellt die entsprechenden Bescheinigungen oder Karten aus. Das Verfahren kann einen Datensatz in proGres sowie biometrische Fingerabdruck- und Iriserfassung über BIMS umfassen. Ein ausführliches Gespräch zum Flüchtlingsstatus wird nach Terminvereinbarung angesetzt und in der Regel nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, wird zuerst bedient“ geführt; für schutzbedürftige Fälle gilt eine Ausnahme. Die von ONARS veröffentlichten Angaben nennen unterschiedliche Öffnungszeiten, darunter 09:00 bis 17:00 Uhr und 08:00 bis 16:30 Uhr. Antragstellende sollten die Öffnungszeiten daher vor einem Besuch bestätigen. Die Registrierung sowie Unterstützung durch den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, auch UNHCR genannt, und dessen Partner sind kostenlos. Eine Zahlungsaufforderung für diese Leistungen sollte als Warnsignal behandelt und gemeldet werden. Für anerkannte Flüchtlinge und Asylsuchende sind Schutzrechte dokumentiert, darunter Schutz vor Diskriminierung, Bewegungsfreiheit, Personenstands- und Identitätsdokumente, Zugang zu Bildung, Arbeit, Gerichten, Eigentum, Religion, Vereinigungsfreiheit sowie öffentlicher oder sozialer Unterstützung, jeweils vorbehaltlich des nationalen Rechts. Laut den Informationen des UNHCR gelten die an Flüchtlinge und Asylsuchende ausgestellten Bescheinigungen als Arbeitserlaubnis. Bei gewöhnlichen Besuchern ist die Unterkunftsadresse bereits Teil des E-Visum-Verfahrens. Es wurden keine veröffentlichten Belege für eine allgemeine kommunale Melde- oder Adressregistrierungspflicht für gewöhnliche Neuankömmlinge gefunden. Fragen zu Wohnrechten und Unterbringung gehören zum Thema Wohnen; bei der Ankunft geht es um die für die Einreise und die erste Weiterreise benötigte Adresse. Wer einen längeren Aufenthalt plant, sollte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis direkt mit der Einwanderungsdirektion oder dem Arbeitgeber klären, statt anzunehmen, dass die Einreise automatisch einen Aufenthaltsstatus gewährt. Reisende sollten Einreisedokumente, Visumgenehmigung, Gesundheitsbescheinigungen und Zollanforderungen vor der Abreise getrennt überprüfen. Für die Landgrenze zwischen Dschibuti und Eritrea gelten aktuelle Reisewarnungen des Vereinigten Königreichs. Wer diesen Grenzübertritt erwägt, sollte deshalb eine gesonderte und aktuelle Sicherheitsprüfung vornehmen. Eine Einreisegenehmigung regelt für sich genommen weder einen späteren Aufenthalt noch Beschäftigung, Wohnen oder den Zugang zu Dienstleistungen. Zuständige Stelle und erforderliche Dokumente hängen davon ab, ob es um einen kurzen Besuch, eine Beschäftigung in der Freizone, eine andere langfristige Tätigkeit oder ein Schutzgesuch geht.
Ankunft in Dschibuti
Ankunft und erste Niederlassung in Dschibuti umfassen getrennte Zuständigkeiten für Einwanderung, Flughafen, Zoll, Gesundheitsversorgung und humanitären Schutz. Flugreisende benötigen in der Regel ein passendes E-Visum, einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass und vor der Abreise eine Unterkunftsadresse. Schutzsuchende, Beschäftigte in der Freizone und langfristig Aufenthaltsberechtigte durchlaufen teilweise getrennte Verfahren.
Tipp
Behandeln Sie die Ankunft in Dschibuti als Prüfung von Dokumenten und Aufenthaltsstatus, nicht als einen einzigen Behördentermin. Für eine gewöhnliche Flugreise sollten Sie vor der Abreise das genehmigte E-Visum, einen gültigen Reisepass, Unterkunftsangaben und gegebenenfalls den erforderlichen Gesundheitsnachweis sichern. Planen Sie gesondert, wenn der Aufenthalt eine Beschäftigung in der Freizone, Schutzbedarf oder einen längeren Aufenthalt umfasst.

