Ankunft in Dschibuti

Ankunft und erste Niederlassung in Dschibuti umfassen getrennte Zuständigkeiten für Einwanderung, Flughafen, Zoll, Gesundheitsversorgung und humanitären Schutz. Flugreisende benötigen in der Regel ein passendes E-Visum, einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass und vor der Abreise eine Unterkunftsadresse. Schutzsuchende, Beschäftigte in der Freizone und langfristig Aufenthaltsberechtigte durchlaufen teilweise getrennte Verfahren.

Tipp

Behandeln Sie die Ankunft in Dschibuti als Prüfung von Dokumenten und Aufenthaltsstatus, nicht als einen einzigen Behördentermin. Für eine gewöhnliche Flugreise sollten Sie vor der Abreise das genehmigte E-Visum, einen gültigen Reisepass, Unterkunftsangaben und gegebenenfalls den erforderlichen Gesundheitsnachweis sichern. Planen Sie gesondert, wenn der Aufenthalt eine Beschäftigung in der Freizone, Schutzbedarf oder einen längeren Aufenthalt umfasst.