Das zentrale Gesetz ist das Familiengesetzbuch (Code de la Famille). Eine Eheschließung setzt die freie Zustimmung und für alle Geschlechter ein Mindestalter von 18 Jahren voraus; ein Kind darf nicht heiraten. Eine rein religiöse Zeremonie hat keine zivilrechtlichen Wirkungen. Eine nach familiären Bräuchen geschlossene Ehe (mariage célébré en famille) kann rechtliche Wirkung haben, wenn sie dem Gesetz und der öffentlichen Ordnung entspricht. Sie sollte innerhalb von drei Monaten beim Standesamt (état civil) registriert werden. Dafür erscheinen die Ehegatten oder eine bevollmächtigte Person sowie je eine volljährige Zeugin oder ein volljähriger Zeuge. Nach Ablauf der Frist kann die Registrierung über das Friedensgericht (Tribunal de paix) erfolgen. Eine Zivilehe wird unmittelbar vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten geschlossen. Das Brautgeld (dot) ist gesetzlich geregelt. Das frühere Erfordernis einer ehelichen Genehmigung wurde abgeschafft; die Ehegatten führen Haushalt und Vermögen im Allgemeinen gemeinsam, tragen gemeinsam Verantwortung und schulden einander Respekt. Bei widersprüchlichen Bräuchen gilt der Brauch der Frau. Eine Geburt muss gemeldet werden, und zwar innerhalb von 90 Tagen. Eine fristgerechte Registrierung ist im Allgemeinen kostenlos; eine verspätete Meldung kann eine Strafe und ein zusätzliches Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Die Meldung kann durch ein Elternteil, einen Vorfahren, eine nahe verwandte Person, eine bei der Geburt anwesende Person oder eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Eine Geburtsurkunde erleichtert die Identifizierung und wird unter anderem für Schule, Gesundheitsversorgung, Reisen und Erbschaft benötigt. In den geprüften Daten waren nur etwa 34 Prozent der Kinder unter fünf Jahren registriert. Für Urkundenkopien oder Leistungen einer Gesundheitseinrichtung können zusätzliche Gebühren anfallen. Eltern und andere gesetzliche Betreuungspersonen sind für Pflege, Ernährung, Bildung und Gesundheit eines Kindes sowie die Verwaltung seines Vermögens verantwortlich. Kindern stehen diese Rechte unabhängig von ihrer Abstammung zu; alle Kinder im Staatsgebiet genießen den Schutz der Kinderrechte. Ein Kind kann je nach Alter und Reife von einem Gericht angehört werden. Kann kein Elternteil die elterliche Verantwortung übernehmen, kann das Kindergericht (Tribunal pour enfants) oder das Friedensgericht eine Vormundschaft (tutelle) anordnen. Ein Familienrat (conseil de famille) wirkt bei der Auswahl mit; ist niemand Geeignetes verfügbar, kann der Staat die Vormundschaft übernehmen. In den geprüften offiziellen Quellen wurde kein landesweit einheitlicher Familiendienst für ältere, behinderte oder andere betreuungsbedürftige Erwachsene gefunden. In der Praxis übernehmen daher meist Haushalte, Verwandte und Gemeinschaften die Betreuung, nötigenfalls mit Unterstützung lokaler Sozialdienste. Eine landesweit universelle Familienleistung ist nicht dokumentiert. Unterstützung richtet sich im Allgemeinen nach konkreten Risiken, Trennung, Vertreibung, Ernährungsnot oder Kinderschutzbelangen. Vermittlung erfolgt über das Ministerium für Soziales, humanitäre Hilfe und nationale Solidarität (Ministère des Affaires sociales, Action humanitaire et Solidarité nationale), die provinzialen Sozialdienste (DIVAS), lokale Stellen und humanitäre Organisationen. Im Osten des Landes führen bewaffnete Konflikte häufig zur Trennung von Kindern und Angehörigen. Ein üblicher Weg umfasst eine Meldung aus der Gemeinschaft, vorübergehende Unterbringung bei einer Pflegefamilie (famille d'accueil), Fallbetreuung, psychosoziale Unterstützung, Suche nach Angehörigen und Wiedervereinigung oder Reintegration. Zugang und Dauer hängen stark von Sicherheit, Infrastruktur und Programm ab. Zeitlich begrenzte Geldleistungen – etwa zwei Zahlungen von je 50 US-Dollar für 70 Pflegefamilien in Goma im Jahr 2025 – gehören zu lokalen Programmen und sind kein allgemeiner Anspruch. Bei dauerhaftem Scheitern der Ehe kann eine Scheidung beantragt werden. Eine einseitige Trennung von mindestens drei Jahren begründet eine gesetzliche Vermutung. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich beim Präsidenten des Friedensgerichts am Wohnort des anderen Ehegatten oder am letzten gemeinsamen Wohnort eingereicht werden. Das Gericht führt zunächst zwingend einen Versöhnungsversuch durch; scheitert dieser, folgt ein reguläres, nicht öffentliches Verfahren. Die Betreuung der Kinder richtet sich nach ihrem Wohl. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, behält grundsätzlich Umgangs- und Aufsichtsrechte. Beide Eltern tragen entsprechend ihren Möglichkeiten zu Betreuung und Erziehung bei. Dauer und Kosten hängen vom Fall, Gericht und Ort ab. Eine formelle Adoption setzt eine Sozialuntersuchung und eine Entscheidung des Friedensgerichts nach Stellungnahme der zuständigen Adoptionsbehörde voraus. Zustimmung und Kindeswohl sind zu berücksichtigen. Reisen ins Ausland im Zusammenhang mit einer internationalen Adoption sind den geprüften Angaben zufolge seit 2016 ausgesetzt; der aktuelle Stand ist vor einem Verfahren bei den zuständigen Behörden zu klären. Im Todesfall muss ein Angehöriger oder eine informierte Person den Tod im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen melden. Das Familiengesetzbuch regelt außerdem Unterhalt und Erbschaft; überlebende und weitere Angehörige können je nach gesetzlicher Rangfolge Unterhaltspflichten oder Erbrechte haben.
Familie in der Demokratischen Republik Kongo
Familie in der Demokratischen Republik Kongo umfasst rechtliche Beziehungen, Verwandtschaft und Pflege. Das Familiengesetzbuch regelt unter anderem Ehe, elterliche Verantwortung, Identität von Kindern, Betreuung, Trennung, Unterhalt, Adoption und Erbschaft. Neben staatlichen Stellen übernehmen Großfamilien, Haushalte und Gemeinschaften einen großen Teil der Betreuung.
Tipp
Sichere bei Familienangelegenheiten in der Demokratischen Republik Kongo zuerst Personenstandsurkunden und kläre, welche Stelle zuständig ist. Fehlende Registrierungen können später Schule, Gesundheitsversorgung, Reisen, Betreuung oder Erbschaft erschweren. Nutze für Eheschließung, Geburt, Vormundschaft, Trennung, Adoption und Todesfall die passende staatliche Stelle oder das zuständige Gericht. Verlasse dich bei finanzieller Unterstützung nicht auf eine allgemeine Familienleistung. Melde Trennung, Vertreibung oder Gefährdung eines Kindes frühzeitig den Sozialdiensten, Provinzialdiensten oder einer geeigneten Kinderschutzstelle.

