Steuern in Nordkorea

Nordkorea schaffte 1974 offiziell sein allgemeines inländisches Steuersystem ab. Staats- und Genossenschaftsorganisationen leisten stattdessen gesetzlich geregelte Zahlungen an den Staatshaushalt; Marktteilnehmende können mit Marktgebühren und anderen lokalen Belastungen konfrontiert sein. Ausländisch investierte Unternehmen und ausländische Einzelpersonen unterliegen weiterhin einem gesonderten formellen Steuersystem mit Registrierungs-, Erklärungs- und Zahlungspflichten.

Tipp

Behandeln Sie Zahlungen an den Staatshaushalt im Inland und das Steuersystem für ausländische Investitionen in Nordkorea als getrennte Compliance-Angelegenheiten. Wenn Sie im Inland ansässig sind oder an Märkten teilnehmen, prüfen Sie vor der Einordnung als nationale Steuer die örtliche Grundlage, Höhe und zuständige Stelle einer Forderung. Als ausländischer Investor oder ausländische Einzelperson sollten Sie die formellen Fristen erst dann zugrunde legen, wenn Sie aktuelle örtliche Praxis, Abkommenslage, Standort und mögliche Ermäßigungen geprüft haben.