Bei Wohngeld wird immer der konkrete Einzelfall geprüft. Auszubildende können ausgeschlossen sein, wenn dem Grunde nach BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe möglich ist. Das bedeutet nicht automatisch, dass jede Ausbildung Wohngeld ausschließt, aber die Art der Ausbildung spielt eine große Rolle. Auch die Wohnsituation zählt, etwa eigene Wohnung, Wohngemeinschaft, Wohnen bei Eltern oder Leben mit Partner und Kindern. Einkommen aus Ausbildungsvergütung, Nebenjob, Unterhalt oder anderen Leistungen wird berücksichtigt. Die Miete oder Wohnkosten müssen in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum Einkommen stehen. Haushaltsmitglieder verändern die Berechnung, weil Einkommen und Bedarf gemeinsam betrachtet werden können. Für die Prüfung braucht die Wohngeldstelle meist Vertrag, Mietnachweise, Einkommensunterlagen und Angaben zu weiteren Leistungen. Wer unsicher ist, sollte vor einem Antrag bei Wohngeldstelle, Kommune, Schule oder einer geeigneten Einrichtung nachfragen. Eine mögliche Anspruchsberechtigung lässt sich erst belastbar einschätzen, wenn Wohnkosten, Einkommen und Ausbildungsart zusammen geprüft wurden.
Anspruchsberechtigung für Wohngeld vor einer Ausbildung in Deutschland
Die Anspruchsberechtigung für Wohngeld hängt nicht nur von der Ausbildung ab. Entscheidend sind Wohnsituation, Einkommen, Haushaltsgröße, Miete und mögliche andere Leistungen. Auszubildende sollten prüfen lassen, ob Wohngeld überhaupt infrage kommt oder eine andere Förderung vorrangig ist.

