Beim Auszahlungverfahren legt die Wohngeldstelle im Bescheid fest, ab wann und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt meist monatlich auf das Bankkonto, das im Antrag angegeben wurde. Vor einer Ausbildung kann es zu Wartezeiten kommen, wenn noch Nachweise zur Miete, zum Ausbildungsbeginn oder zum Einkommen fehlen. Der Bewilligungszeitraum steht im Bescheid und sollte genau gelesen werden. Wenn der Antrag rechtzeitig eingegangen ist, kann die Zahlung auch für bereits geprüfte Monate innerhalb des Bewilligungszeitraums erfolgen. Ändert sich die Ausbildungsvergütung, ein Nebenjob, die Miete oder die Zahl der Haushaltsmitglieder, kann sich auch die Auszahlung ändern. Zu viel gezahltes Wohngeld kann zurückgefordert werden, wenn Änderungen nicht gemeldet wurden. Bei einem Umzug muss die Wohngeldstelle informiert werden, weil die bisherige Berechnung dann oft nicht mehr passt. Wenn nach der Bewilligung weiter Unterstützung benötigt wird, muss vor Ablauf ein Folgeantrag gestellt werden. Kontoauszüge und Bescheide sollten gut aufbewahrt werden, damit Zahlungen und Zeiträume später nachvollziehbar bleiben.
Auszahlungverfahren bei Wohngeld vor einer Ausbildung in Deutschland
Das Auszahlungverfahren beginnt erst nach der Prüfung und Bewilligung des Wohngeldantrags. Die Zahlung erfolgt in der Regel auf das angegebene Bankkonto und gilt für den im Bescheid genannten Zeitraum. Für Auszubildende ist entscheidend, Änderungen bei Einkommen, Miete oder Wohnsituation schnell zu melden.

