Vor dem Start einer Ausbildung sollte geklärt sein, welche Krankenkasse zuständig ist. Auszubildende sind in der Regel selbst sozialversicherungspflichtig und nicht mehr nur über die Familie abgesichert. Das Unternehmen meldet die Beschäftigung bei den zuständigen Stellen an und braucht dafür persönliche Daten. Dazu gehören Name, Geburtsdatum, Adresse, Krankenkasse und meist die Sozialversicherungsnummer. Wer die Sozialversicherungsnummer nicht kennt, kann bei Krankenkasse oder Rentenversicherung nachfragen. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden normalerweise direkt von der Vergütung abgezogen. Die gesetzliche Unfallversicherung läuft über das Unternehmen und schützt bei Arbeitsunfällen und auf bestimmten Wegen. Auf der Lohnabrechnung sind Bruttovergütung, Abzüge und Auszahlungsbetrag sichtbar. Wenn Angaben fehlen oder sich ändern, sollte das Unternehmen schnell informiert werden. Eine früh geklärte Sozialversicherung verhindert Verzögerungen bei Anmeldung, Abrechnung und Nachweisen.
Sozialversicherung vor einer Ausbildung in Deutschland
Mit einer Ausbildung beginnt meist die eigene Anmeldung in der Sozialversicherung. Dazu gehören Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Das Unternehmen braucht dafür rechtzeitig die passenden Angaben.

