Die Ausbildungszeit ist im Ausbildungsvertrag festgelegt und richtet sich nach dem jeweiligen Ausbildungsberuf. Eine Verkürzung kann infrage kommen, wenn ein höherer Schulabschluss, eine passende Vorbildung oder sehr gute Leistungen vorliegen. Auch eine bereits begonnene oder ähnliche Ausbildung kann eine Rolle spielen. Das Unternehmen muss prüfen, ob die Inhalte trotz kürzerer Zeit vollständig vermittelt werden können. Die Berufsschule und die zuständige Kammer sind oft in die Prüfung oder Eintragung eingebunden. Eine Verkürzung direkt zu Beginn sollte vor der Vertragsunterzeichnung besprochen werden. Eine spätere Verkürzung kann möglich sein, wenn Leistungen im Betrieb und in der Schule stabil gut sind. Der kürzere Weg spart Zeit, erhöht aber auch das Lerntempo. Prüfungen, Berichtsheft, Fachpraxis und Schulstoff müssen trotzdem bewältigt werden. Deshalb sollte eine Verkürzung nicht nur als schnelle Lösung gesehen werden, sondern als passende Form für einen Ausbildungsweg, der fachlich und organisatorisch tragfähig bleibt.
Ausbildungszeit verkürzen im Ausbildungsvertrag in Deutschland
Eine verkürzte Ausbildungszeit kann möglich sein, wenn Vorbildung, Leistung oder ein passender Schulabschluss dafür sprechen. Die Verkürzung muss zum Beruf, zum Unternehmen und zur Berufsschule passen. Sie sollte im Vertrag oder später sauber mit den zuständigen Stellen geklärt werden.

