Im Ausbildungsvertrag muss der Urlaubsanspruch klar angegeben sein. Die Zahl der Urlaubstage richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und kann durch Tarifvertrag oder betriebliche Regelung höher sein. Bei Minderjährigen gelten besondere Mindestwerte, die vom Alter abhängen. Volljährige Auszubildende haben ebenfalls einen gesetzlichen Mindesturlaub. Entscheidend ist auch, ob die Ausbildung an fünf oder sechs Tagen pro Woche stattfindet. Urlaub wird im Unternehmen beantragt und sollte mit Ausbildungsplan, Berufsschule und betrieblichen Abläufen zusammenpassen. In der Berufsschulzeit kann Urlaub nur eingeschränkt sinnvoll sein, weil Unterricht und Prüfungen nicht einfach entfallen. Resturlaub sollte nicht erst sehr spät geklärt werden, damit keine Konflikte entstehen. Krankheit im Urlaub sollte dem Unternehmen korrekt gemeldet werden, damit die Tage nicht verloren gehen. Ein klar geregelter Urlaubsanspruch hilft, Erholung, Lernen und betriebliche Planung besser miteinander zu verbinden.
Urlaubsanspruch im Ausbildungsvertrag in Deutschland
Der Urlaubsanspruch im Ausbildungsvertrag legt fest, wie viele freie Tage während der Ausbildung zustehen. Die genaue Zahl hängt unter anderem von Alter, Arbeitswoche und möglichen Tarifregeln ab. Urlaub sollte rechtzeitig mit dem Unternehmen abgestimmt werden.

