Die katholische Kirche ist die größte Religionsgemeinschaft in Burundi. Zu den protestantischen Kirchen gehören unter anderem Anglikaner, Freie Methodisten und Pfingstkirchen; außerdem gibt es zahlreiche kleinere Gemeinden. Muslimische Gemeinschaften sind überwiegend sunnitisch, daneben gibt es schiitische und kleine ismailitische Gruppen, besonders in Bujumbura. Auch Jehovas Zeugen, orthodoxe Christen, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, Eglise Vivante, Eglise du Bon Berger, Hindus, Jainas und andere kleine Gemeinschaften sind vertreten. 2022 meldete das burundische Innenministerium etwa 16.000 registrierte Religionsgruppen, überwiegend kleine unabhängige christliche Gemeinden. Die Volkszählung von 2008 wies 62 % Katholiken, 21,6 % Protestanten, 2,3 % Adventisten, 2,5 % Muslime, 6,1 % Menschen ohne Religionszugehörigkeit und 3,7 % Anhänger traditioneller Religionen aus. Eine DHS-Erhebung aus den Jahren 2016–2017 ermittelte in ihrer Stichprobe 61,2 % Katholiken, 27,6 % Protestanten, 4,6 % Muslime, 3,4 % Adventisten und 2,4 % Menschen ohne Religion. Diese Stichprobe ersetzt keine Volkszählung. Schätzungen von Religionsgemeinschaften, wonach Muslime etwa 12–15 % ausmachen, sind umstritten und dürfen nicht als gesicherte nationale Statistik gelten. In Burundi werden Religionsgemeinschaften oft als Glaubensgemeinschaften (confessions religieuses) bezeichnet. Zu den wichtigen Dachorganisationen gehören die Konferenz der katholischen Bischöfe Burundis (Conférence des Évêques Catholiques du Burundi (CECAB)), der Nationale Kirchenrat Burundis (Conseil National des Églises du Burundi (CNEB)) und die Islamische Gemeinschaft Burundis (Communauté Islamique du Burundi (COMIBU)). Gemeinden organisieren Gottesdienste, Gebete, Predigten, Fastenzeiten und religiöse Feiern. Für traditionelle religiöse Praktiken gibt es keinen einheitlichen landesweiten institutionellen Zugang und keine einheitlichen Tarife. Religiöse Versammlungen müssen Anforderungen an öffentliche Ordnung, Umfeld, Hygiene, Abstände und Lärmgrenzen erfüllen. Behörden sind gegen nicht genehmigte Veranstaltungsorte und übermäßigen Lärm vorgegangen. Religiöse Rituale und Feiern sollten daher an einem geeigneten Ort und gemäß den geltenden örtlichen Anforderungen stattfinden. Die offizielle Feiertagsliste umfasst Christi Himmelfahrt, Mariä Himmelfahrt am 15. August, Allerheiligen am 1. November und Weihnachten am 25. Dezember sowie das Ende des Ramadan und Eid al-Adha. Islamische Feiertage richten sich nach dem islamischen Kalender und wechseln deshalb im gregorianischen Kalender von Jahr zu Jahr. Das staatliche Bildungswesen in Burundi umfasst Religions- und Ethikunterricht. Je nach Verfügbarkeit können Schülerinnen und Schüler katholischen, protestantischen oder islamischen Unterricht oder Ethikunterricht wählen; bei zu geringer Nachfrage kann die Auswahl eingeschränkt sein. Religionsschulen sind meist lokale Einrichtungen einer bestimmten Gemeinschaft. Das Gesetz von 2022 verlangt außerdem, dass jede Religionsgruppe eine wirtschaftliche oder soziale Initiative wie eine Schule, ein Gesundheitszentrum oder ein vergleichbares Projekt verfolgt. Die Verfassung von 2018 beschreibt Burundi als säkulare Republik, die religiöse Vielfalt achtet. Sie schützt Religions-, Gedanken-, Gewissens- und Meinungsfreiheit und verbietet Diskriminierung aus religiösen Gründen. Diese Rechte dürfen nicht gegen Einheit, Frieden, Demokratie, Unabhängigkeit oder den säkularen Charakter des Staates eingesetzt werden. Politische Parteien dürfen keine religiöse Gewalt, Ausgrenzung oder Hass fördern; Burundi ist zudem Vertragspartei des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Eine Religionsgemeinschaft muss sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit beim Ministerium für Inneres, Gemeindeentwicklung und öffentliche Sicherheit registrieren lassen (Ministère de l’Intérieur, du Développement communautaire et de la Sécurité publique). Das Verfahren richtet sich nach Gesetz Nr. 1/30 vom 16. September 2022, das Gesetz Nr. 1/35 vom 31. Dezember 2014 ändert. Eine unabhängige burundische Gemeinschaft braucht mindestens 300 Mitglieder, eine ausländische Gemeinschaft mindestens 500 Mitglieder im Land. Zum Antrag gehören unter anderem Name und Zugehörigkeit, Satzung, eingetragener Sitz in Burundi, ein etwaiger ausländischer Hauptsitz, Leitungsgremium, rechtliche Vertretung sowie Angaben zu Eigentum und Bankkonten. Die gesetzliche Vertretung muss eine burundische Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 30 Jahre alt sein und mindestens einen Bachelorabschluss haben. Das Leitungsgremium wird für fünf Jahre gewählt und soll demokratisch erneuert werden. Gemeinschaften mit ausländischem Hauptsitz benötigen außerdem einen Rahmenvertrag und einen überprüfbaren Nachweis ausländischer Finanzierung. Einrichtungen müssen Bau- und Hygieneanforderungen erfüllen; Tätigkeiten während der Arbeitszeit brauchen eine Genehmigung des Innenministeriums. Die Förderung des Atheismus ist nach den geltenden Vorschriften verboten. Laut International Religious Freedom Report betrug die Registrierungsgebühr 20.000 BIF; die Bearbeitung dauert häufig zwei bis vier Wochen. Gebühren und Antragsverfahren sollten vor Einreichung beim zuständigen Ministerium geprüft werden. Eine allgemeine Steuerbefreiung gibt es nicht; wohltätige Einfuhren sowie bestimmte Infrastruktur und Ausstattung für Religionsschulen können unter bestimmten Bedingungen zollfrei sein. Gewinne und Verkäufe aus gewerblichen Tätigkeiten bleiben steuerpflichtig. Gebühren für Rituale und Schulen legt die jeweilige Gemeinschaft fest. Bei Ablehnung, Aussetzung oder Auflösung von Aktivitäten können je nach Fall Strafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft, eine Geldstrafe oder beides verhängt werden. Ein vorläufiger Rechtsstatus kann höchstens zwei Jahre bestehen. Religionsgemeinschaften sollten deshalb Registrierung, Vertretung, Räumlichkeiten und Finanzierung vor Tätigkeitsbeginn klären. Der Interreligiöse Rat Burundis (Conseil Interconfessionnel du Burundi (CICB)), auch bekannt als Religions for Peace Burundi, verbindet CECAB, CNEB und COMIBU. Er unterstützt Zusammenarbeit, soziale Gerechtigkeit, Frieden, Versöhnung und nachhaltige Entwicklung. Seine Netzwerke sind auf nationaler, Provinz-, Lokal- und Gemeindeebene tätig; Netzwerke für Frauen und Jugendliche sind vorgesehen. Die Bischöfliche Kommission für Gerechtigkeit und Frieden (Commission Episcopale Justice et Paix) der CECAB arbeitet über acht Diözesankommissionen zu Vermittlung, Gemeindedialog, Friedensbildung, Versöhnung und Menschenrechten. Zu religiösen Lebensereignissen zählen Taufe, Eucharistie oder Kommunion, christliche Ehevorbereitung und Hochzeiten sowie muslimische Heirat, Gebet und Bestattungspraktiken. CECAB veröffentlicht Standards für christliche Eheschließungen. Es gibt jedoch weder ein landesweit einheitliches religiöses Ritual noch landesweit einheitliche Gebühren oder Fristen. Eine kirchliche oder muslimische Zeremonie ersetzt nicht automatisch die standesamtliche Registrierung; ihre rechtliche Wirkung sollte gesondert bei der zuständigen Behörde geprüft werden. Katholische und protestantische Angebote sowie muslimische Dienste in städtischen Gebieten sind für die praktische Erreichbarkeit besonders relevant.
Religion in Burundi
Burundi ist religiös vielfältig. Laut der Volkszählung von 2008 waren 62 % der Bevölkerung katholisch, 21,6 % protestantisch, 2,5 % muslimisch und 3,7 % gehörten traditionellen Religionen an; diese Angaben sind veraltet. Religion prägt Gottesdienste, Gebete, Feiertage, Schulen, Lebensrituale, die rechtliche Anerkennung und den interreligiösen Dialog in Burundi.
Tipp
Kläre für dein Anliegen in Burundi zuerst, ob du eine bestehende Gemeinschaft nutzen, ein religiöses Lebensereignis organisieren, Religionsunterricht wählen oder eine Gemeinschaft registrieren möchtest. Prüfe bei öffentlichen Aktivitäten den Rechtsstatus und örtliche Anforderungen; bei Ritualen solltest du auch die standesamtliche Registrierung klären. Plane Gebühren, Termine und Feiertage nicht als feste Werte ein, da sie je nach Gemeinschaft, verfügbaren Angeboten und aktueller Verwaltungspraxis variieren können.

