Das britische Außenministerium stuft das Kriminalitätsrisiko in Burundi als hoch ein. Häufig gemeldete Delikte sind Raubüberfälle mit Schusswaffen oder Messern, das gewaltsame Entreißen von Taschen, Taschendiebstahl, Einbruch, Fahrzeugaufbrüche und bewaffnete Angriffe auf Fahrzeuge. Politische oder bewaffnete Gewalt gehört hier nur insoweit dazu, wie sie eine konkrete Sicherheitsentscheidung während eines kriminellen Vorfalls betrifft. Verlässliche aktuelle landesweite Prävalenzdaten mit einem überprüften Bevölkerungsnenner sind nicht verfügbar; die Daten bleiben fragmentiert. Für die Meldung von Straftaten und Ermittlungen sind die burundische Nationalpolizei (Police Nationale du Burundi, PNB), die Kriminalpolizei (Police Judiciaire, PJ), Beamte der Kriminalpolizei (Officiers de Police Judiciaire, OPJ) und die Staatsanwaltschaft (Ministère public oder Parquet) zuständig. OPJ nehmen Meldungen, Anzeigen und schriftliche Berichte entgegen und können auch von Amts wegen tätig werden, wenn sie von einer Straftat erfahren. Die Staatsanwaltschaft nimmt Beschwerden und Berichte entgegen und entscheidet über das weitere Vorgehen. Wird ein Fall eingestellt, erhält die beschwerdeführende Person oder das Opfer grundsätzlich spätestens innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Mitteilung; eine Kopie der Einstellungsmitteilung ist auf Anfrage erhältlich. Zeit, Ort, Beweismittel, Zeugen und eine Kopie des Protokolls sollten aufbewahrt werden. Bei einem akuten Notfall nennt das britische Außenministerium die Nummer 112. Der Nummerierungsplan der burundischen Regulierungsbehörde für Kommunikation (ARCT) führt 111 für die Kriminalpolizei, 112 für die Interventionspolizei, 113 für den Zivilschutz, 114 für die Polizei und den Schutz der öffentlichen Sittlichkeit, 116 für den Kinderschutz und das Ministerium für Solidarität (Ministère de la Solidarité) sowie 109 für das Rote Kreuz auf. Die Angaben zu 112 und 113 widersprechen sich je nach Quelle; Verfügbarkeit, Kosten und Reaktionszeit wurden nicht überprüft. Nach dem recherchierten Stand gibt es keinen einheitlichen öffentlichen Online-Meldekanal. Bei sexueller oder geschlechtsspezifischer Gewalt verbindet die Unterstützung Gesundheitsversorgung, Sozialhilfe, Polizei und Justiz. Gesetz 1/04/2016 sieht unter anderem Vertraulichkeit, den Schutz der Identität durch ein Pseudonym, die Vermeidung direkter Begegnungen, geschützte Zeugenaussagen und, falls erforderlich, eine Videokonferenz oder eine nichtöffentliche Verhandlung vor. Eine Gegenüberstellung mit der beschuldigten Person und die Teilnahme an einer Rekonstruktion des Tatorts setzen die Zustimmung des Opfers voraus. Gesetz 1/13/2016 und der Nationale Strategieplan 2024–2030 ergänzen diesen Rahmen; die praktische Umsetzung unterscheidet sich im Land. Kosten für medizinische Behandlung, Reisen, Übersetzung, rechtliche Unterstützung und Schutz können entstehen. Ein landesweit garantiertes kostenloses ärztliches Attest wurde nicht überprüft. Menschenhandel betrifft Burundi als Herkunfts- und Transitland sowie durch innerstaatlichen Menschenhandel. Arbeits- und Sexhandel betreffen besonders Kinder in Hausarbeit, Landwirtschaft, Fischerei und informeller Beschäftigung; Armut, Grenzregionen, Rückkehr und das Alter erhöhen die Gefährdung. Verfahren zur Identifizierung und Weiterleitung bestehen, und sechs Unterstützungszentren befinden sich in Bujumbura, Makamba, Muyinga, Rumonge, Gitega und Cibitoke. Große Entfernungen erschweren den Zugang. Bei grenzüberschreitenden Fällen arbeitet BNC INTERPOL in Bujumbura über das I-24/7-Netzwerk. Der Kinderschutz fällt unter das Ministerium für Solidarität, die zuständige Kinderschutzstelle (DPFDS) und lokale Kinderschutzkomitees. Eine Präsentation des Ministeriums aus dem Jahr 2024 berichtete von Gewalterfahrungen bei neun von zehn Kindern im Alter von 1 bis 10 Jahren und von sexueller Gewalt bei einem von zehn Mädchen im Alter von 15 bis 19 Jahren. Eine U-Report-Umfrage mit 18.000 Teilnehmenden meldete bei 75 Prozent Gewalt in der Gemeinschaft; diese Zahlen sind keine repräsentativen Schätzungen der Prävalenz in der Bevölkerung. Angst vor Vergeltung, informelle außergerichtliche Einigungen, unzureichende Kenntnisse über verfügbare Hilfe und schwache Nachverfolgung erschweren Meldungen. Die Nummer 116 dient als Kinderschutzkanal. Zur Prävention empfehlen die Sicherheitsbehörden, nach Einbruch der Dunkelheit nicht zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs zu sein, auch nicht im Zentrum von Bujumbura. Türen und Fenster sollten verschlossen bleiben; Bargeld und Wertsachen sollten unauffällig aufbewahrt werden, und nachts sollten keine Bargeldabhebungen vorgenommen werden. Sichere Unterkünfte, getrennt aufbewahrte Kopien von Dokumenten und zurückhaltendes Verhalten bei bewaffneten Raubüberfällen verringern zusätzliche Risiken. Außerhalb von Bujumbura sollte nachts auf Straßenreisen verzichtet werden. Straßensperren und Dokumentenkontrollen sind häufig und teilweise nicht offiziell; Transport- und Einsatzkapazitäten sind außerhalb städtischer Zentren begrenzt. Digitale Kriminalität wird durch Gesetz 1/10 vom 16. März 2022 geregelt. Dazu gehören unter anderem Computerbetrug, unbefugter Zugriff und Eingriffe in Daten oder Systeme. Die für Informations- und Kommunikationstechnologien zuständige Stelle (SETIC) dokumentiert Fälle von Cybersicherheit und Cyberkriminalität, während Zuständigkeiten und operative Verfahren noch entwickelt werden. Es gibt keinen überprüften einheitlichen Meldekanal. Screenshots, URLs, Zeitstempel, Geräte- und Kontodaten sowie Zahlungsnachweise sollten aufbewahrt werden; je nach Fall können die PJ, die PNB, die Staatsanwaltschaft, Telekommunikationsbehörden, die ARCT oder die SETIC zuständig sein.
Kriminalität in Burundi
Kriminalität in Burundi umfasst bewaffnete Raubüberfälle, Taschendiebstahl, Einbruch, Fahrzeugaufbrüche, Menschenhandel, geschlechtsspezifische Gewalt und digitale Straftaten. Das Risiko und die verfügbare Unterstützung unterscheiden sich je nach Ort; landesweite Häufigkeitsdaten sind unvollständig. Polizei, Justiz, Gesundheitsdienste und soziale Einrichtungen arbeiten bei Meldungen und Unterstützung zusammen, doch außerhalb größerer Zentren sind Zugang und Reaktionsfähigkeit eingeschränkt.
Tipp
Plane deinen Alltag in Burundi so, dass du Dunkelheit, abgelegene Wege und sichtbar getragene Wertsachen möglichst vermeidest. Lege im Voraus fest, wen du im Notfall, für eine Anzeige, bei Gewalt gegen Kinder oder bei digitalem Betrug kontaktieren kannst, und rechne außerhalb größerer Zentren mit längeren Wegen und eingeschränkter Reaktionsfähigkeit. Nach einem Vorfall sind deine Sicherheit, gesicherte Beweise und eine dokumentierte Meldung wichtiger als eine informelle Einigung ohne nachvollziehbare Unterlagen.

