Formelle Anlagemöglichkeiten in Burundi bestehen über den Schatzmarkt und über Direktinvestitionen in Unternehmen oder Projekte nach dem Investitionsgesetz von 2021 (Code des investissements). Schatzwechsel (Bons du Trésor) haben typischerweise Laufzeiten von 13, 26 oder 52 Wochen und einen Nennwert von 10.000 BIF. Staatsanleihen (Obligations du Trésor) haben eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren und einen Nennwert von 100.000 BIF. Die Bank der Republik Burundi (Banque de la République du Burundi, BRB) veröffentlicht Ausschreibungen, Ergebnisse und Informationen zu Renditen und Sekundärmarkt. Gebote können kompetitiv oder nicht kompetitiv eingereicht werden. Der Sekundärmarkt besteht, bleibt aber begrenzt: 2024 wurden 94 Verkäufe im Gesamtwert von 17,41 Milliarden BIF verzeichnet. Der Zugang zu Schatzpapieren erfolgt über die zentrale Wertpapierverwahrstelle (CSD). Inhaber eines BRB-Kontos können direkt teilnehmen; andere Anleger nutzen einen direkten CSD-Teilnehmer oder eine Bank als Vermittler und benötigen ein eigenes Kundenunterkonto. Die Abwicklung verbindet das Echtzeit-Bruttozahlungssystem mit der CSD nach dem Prinzip Lieferung gegen Zahlung. Banken wie BANCOBU, BCB, BGF, FINBANK, IBB, BBCI, KCB, CRDB, ECOBANK Burundi und BCAB werden derzeit als zugelassene Spezialisten für Staatspapiere (SVT) geführt. Gebühren und Abwicklungsfristen sollten vor jeder Order bei der BRB oder der betreffenden Institution geprüft werden. Direktinvestitionen können die Gründung, Erweiterung, Wiederherstellung oder Modernisierung eines Unternehmens oder Projekts finanzieren. Das Gesetz führt unter anderem Landwirtschaft, Fischerei, Viehzucht und Lagerung, verarbeitendes Gewerbe, Bergbau, Tourismus und Hotels, Kulturwirtschaft, Energie, Verkehr, Häfen, Flughäfen, Eisenbahnen, Gesundheitsversorgung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bildung, Einkaufszentren, Industrieparks, Cyber-Dörfer, Industrieausrüstung und Verpackung als Bereiche auf. Für Förderungen nach dem Gesetz muss das Projekt einem vorrangigen Bereich angehören und als neu, erweitert, wiederhergestellt oder modernisiert gelten. Ausländische Investoren benötigen dafür mindestens 500.000 USD; lokale Investoren müssen den entsprechenden Betrag in BIF in Bujumbura und die Hälfte davon an anderen Orten nachweisen. Diese Schwellenwerte gelten für Förderungen nach dem Gesetz und nicht automatisch für jede Investition. Die Entwicklungsagentur Burundis (Agence de Développement du Burundi, ADB) unterstützt Registrierung, Förderfähigkeit und Investorenverfahren. Zu den üblichen Unterlagen gehören ein Handelsregistereintrag (RCCM), eine Steueridentifikationsnummer (NIF), Gesellschaftsvertrag, Geschäftsplan, Markt- und Rentabilitätsstudie, Fünfjahres-Umsatzprognose, Investitionsplan und Zeitplan. Je nach Projekt können zusätzlich ein Umweltzertifikat, eine Betriebsgenehmigung, ein Personalplan und eine Baugenehmigung erforderlich sein. Die Antragsunterlagen kosten 500 USD; die Gebühr ist nicht erstattungsfähig. Förderfähige Projekte können unter bestimmten Bedingungen von Übertragungsgebühren, Mehrwertsteuer und Zöllen auf bestimmte importierte Baumaterialien, Ausrüstung und Produktionsmittel befreit werden. Nach Beginn der Gewinnphase kann die Gewinnsteuer in den ersten fünf Jahren um 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % gesenkt werden. Die Förderung gilt höchstens fünf Jahre oder in bestimmten Sektoren höchstens zehn Jahre; unter bestimmten Bedingungen ist eine Verlängerung um bis zu zwei Jahre möglich. Sachwerte können den Kauf oder die Pacht von Grundstücken und Gebäuden sowie Sacheinlagen umfassen. Je nach Rechtsgrundlage können staatliche Grundstücke oder Gebäude verkauft, verpachtet oder als Sacheinlage eingebracht werden. Vor einer solchen Investition sollten Eigentumsnachweis, Konzession, Baugenehmigung, Nutzungsrecht, Umweltauflagen, Versicherung und Steuerstatus geprüft werden. Das gilt auch für ein Unternehmen, dessen Wert hauptsächlich auf Grundstücken, Gebäuden oder einer Betriebsgenehmigung zu beruhen scheint. Ein Portfolio sollte eine liquide Reserve getrennt von gebundenem Projektkapital halten. Laufzeiten können gestaffelt und einzelne Projekte und Emittenten begrenzt werden; Erträge und Verbindlichkeiten sollten möglichst in derselben Währung geplant werden. Anleger sollten Kreditwürdigkeit und Finanzkraft des Emittenten, Rendite und Inflation, Abwertung des BIF und Zugang zu Fremdwährungen, Ausstiegsmöglichkeiten, Projekt-Cashflow, wirtschaftlich Berechtigte, Unternehmensführung, Genehmigungen, Umwelt- und Sozialauswirkungen, Versicherung und spätere Gewinnüberweisung prüfen. Nach Zahlung der Steuern dürfen Gewinne im Allgemeinen in Fremdwährung überwiesen werden, bleiben jedoch Devisenkontrollen, Verrechnungspreisregeln sowie Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterworfen. Zu den Hauptrisiken zählen Staats- und Haushaltsrisiken, Inflation und Abwertung des BIF, Zins- und Laufzeitrisiken, begrenzte Marktliquidität sowie Zahlungsausfälle von Banken, Vermittlern oder Verwahrstellen. Projekte bringen zudem Risiken durch Umsetzungsschwierigkeiten, mangelhafte Unternehmensführung, Betrug, fehlende Genehmigungen, Landstreitigkeiten, Rohstoff- und Klimarisiken sowie politische oder regulatorische Änderungen mit sich. Informelle Sparformen wie rotierende Spargruppen (Tontinen), Spar- und Kreditvereinigungen (AVEC), dörfliche Spar- und Darlehensvereinigungen (VICOBA) und Spar- und interne Kreditgemeinschaften (SILC) kommen in Burundi vor. Sie sind jedoch nicht automatisch regulierte Anlageklassen und sollten weder mit Schatzpapieren noch mit geprüften Unternehmensanlagen gleichgesetzt werden. Bei ausländischen Plattformen und digitalen Vermögenswerten müssen Gegenparteirisiken, Steuerfragen, Geldwäschevorschriften und fehlende lokale Entsprechungen gesondert geprüft werden.
Investieren in Burundi
Zu den wichtigsten Anlageformen in Burundi zählen Schatzwechsel und Staatsanleihen, Direktinvestitionen in Unternehmen oder Projekte sowie bestimmte Sachwerte. Der lokale Markt ist etabliert, aber fragmentiert: Ein breites lokales Angebot an Aktien, Fonds oder ETFs ist derzeit nicht belegt. Rendite, Werterhalt und laufende Erträge hängen von Laufzeit, Projekt, Währung, Liquidität und rechtlicher Prüfung ab.
Tipp
Schatzpapiere eignen sich eher für planbare Laufzeiten und laufende Erträge, Direktprojekte eher für Wachstum und größeren Einfluss auf das Vorhaben. Binden Sie kein Geld, das Sie kurzfristig für Lebensunterhalt oder laufende Verpflichtungen benötigen. Prüfen Sie BIF-, Liquiditäts-, Eigentums- und Genehmigungsrisiken jeweils gesondert. Berücksichtigen Sie Förderungen nach dem Investitionsgesetz erst in Ihrer Kalkulation, wenn ADB und zuständige Behörden die Förderfähigkeit Ihres konkreten Projekts bestätigt haben.

