Im Kirundi kann ein Freund oder Begleiter (umugenzi) mit einem einzigen Begriff bezeichnet werden; ein anderer Begriff für einen Freund, eine nahestehende Person oder eine familiäre Beziehung (incuti) hat je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen. Auch die französischen Begriffe ami und amie werden verwendet. Die Bedeutung hängt vom Kontext ab, weil es keine einheitliche rechtliche Definition von Freundschaft gibt. Freundschaft beruht auf freiwilliger Verbindung, wiederholtem Kontakt, Verlässlichkeit, Zuhören, Respekt und gegenseitiger Hilfe. Gemeinsame Arbeit, Sport, Musik, Spiele, Gespräche sowie religiöse und gemeinschaftliche Aktivitäten können die Beziehung stärken. Freundschaften können ethnische, religiöse, regionale und soziale Grenzen überbrücken. Werte der Solidarität, Menschlichkeit, des Dialogs und des Zusammenhalts (Ubuntu) prägen viele soziale Praktiken. In Burundi gibt es keine landesweite Infrastruktur und kein staatliches Verfahren für private Freundschaften. Der Zugang hängt von der Provinz, der Kommune, der Schule, der Religionsgemeinschaft, der Jugendorganisation, dem NGO-Projekt oder der Unterkunft für Geflüchtete und Binnenvertriebene ab. Organisierte Programme können durch Zeit, Transport, Sicherheit oder Teilnahmebedingungen erschwert sein und sich an bestimmte Gruppen richten. Unterstützungsangebote gibt es unter anderem in Jugendzentren, Jugend-, Sport- und Kulturorganisationen, Freiwilligenprogrammen, Peer-Gruppen, Mentoring-, Solidaritäts- und Lebenskompetenzprogrammen. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und Partnerorganisationen fördern in einzelnen Projekten sichere Treffpunkte, Teamarbeit, die Vermittlung an psychosoziale Hilfen und Dialoge in der Gemeinschaft. Kinderfreundliche Schutzräume (Child-Friendly Spaces) unterstützen Kinder und Jugendliche in bestimmten Kontexten für Geflüchtete oder Vertriebene; Ausstattung und Reichweite unterscheiden sich je nach Ort und Projekt. Beispielsweise kann ein Modell für eine Solidaritätsgruppe sechs Monate lang mit einer zweistündigen Sitzung pro Woche durchgeführt werden. Diese Informationen gelten nicht automatisch für ganz Burundi. Die Verfassung von 2018 schützt in Artikel 32 die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Gründung von Organisationen nach dem Gesetz. Daraus entsteht kein besonderes Recht auf Freundschaft. Eine private Freundschaft begründet weder einen einklagbaren Unterhaltsanspruch noch eine allgemeine Pflicht zu Loyalität oder Vertraulichkeit. Freundschaften dürfen nicht zu Zwang, Ausbeutung, Hass oder Gewalt führen. Zu den Risiken können die politische Instrumentalisierung junger Menschen, ethnische oder soziale Spaltung, Umfelder mit Alkohol oder Drogen, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt sowie traumatische Erfahrungen gehören. Bei Gewalt, Missbrauch oder Bedrohungen können je nach Situation eine vertrauenswürdige erwachsene Person, ein Kinderschutzkomitee, psychosoziale Dienste, sichere Meldewege oder eine verantwortliche Partnerorganisation helfen. Das informelle Ende einer Freundschaft erfordert weder eine staatliche Beendigung noch ein staatliches Vermittlungsverfahren.
Freundschaften in Burundi
Freundschaften in Burundi entstehen meist informell durch wiederholten Kontakt, gemeinsame Aktivitäten und gegenseitige Unterstützung. Begegnungen können in Schulen, Wohnvierteln, beim Sport, in der Musik, in Religionsgemeinschaften, Jugendgruppen oder Gemeinschaftsprogrammen stattfinden. Private Freundschaften haben keinen staatlichen Status und begründen keine einklagbaren Pflichten.
Tipp
Pflegen Sie Freundschaften in Burundi vor allem durch verlässlichen Kontakt, gegenseitige Hilfe und respektvolle gemeinsame Aktivitäten. Wenn geeignete oder sichere Treffpunkte nicht verfügbar sind, ziehen Sie ein lokales Jugend-, Sport-, Kultur-, Religions- oder Gemeinschaftsprogramm in Betracht. Bei Gewalt, Bedrohungen oder Missbrauch hat Ihre Sicherheit Vorrang vor dem Erhalt der Beziehung.

