Einwanderungsrecht in Burundi

Das Einwanderungsrecht in Burundi regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familienaufenthalt, Schutzstatus, dauerhaften Aufenthalt, Staatsangehörigkeit sowie Einreiseverweigerung und Rechtsbehelfe. Ausländische Staatsangehörige benötigen grundsätzlich ein Visum; Staatsangehörige der Ostafrikanischen Gemeinschaft können bei gültigen Dokumenten davon befreit sein. Die wichtigsten Behörden sind das Generaler Kommissariat für Migration, das Innenministerium und bei Schutzanträgen das Nationale Amt für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen.

Tipp

Bestimmen Sie vor der Beantragung eines Visums, der Einreise nach Burundi oder dem Beginn einer Tätigkeit eindeutig Ihren Zweck in Burundi. Die passende Aufenthaltskategorie, eine gesonderte Arbeitserlaubnis und ein vollständiger Nachweis Ihres gültigen Status sind entscheidend. Bei Schutzanträgen ist eine rechtzeitige Meldung wichtig; beim dauerhaften Aufenthalt muss die Unterscheidung zwischen Niederlassungsvisum und Status eines dauerhaft Aufenthaltsberechtigten genau geprüft werden.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.