Printmedien können durch Erklärung ohne vorherige Genehmigung gegründet werden. Eine Zeitung mit allgemeinen Informationen benötigt mindestens drei professionelle Journalisten, während ein Online-Journal mindestens zwei benötigt. Online-Veröffentlichungen müssen einen verantwortlichen Redaktionsleiter nennen und Werbung eindeutig kennzeichnen. Bildrechte, Privatsphäre und Urheberrecht gelten auch für digitale Dienste. Die Bestandserklärung für ein Online-Unternehmen wird anhand der vom CSC verlangten Angaben kostenlos eingereicht; eine Kopie wird an den CSC gesandt. Für eine .bf-Domain kann ARCEP je nach Fall einen gestempelten Antrag, eine beglaubigte Kopie des burkinischen nationalen Identitätsausweises (CNIB) oder Reisepasses sowie weitere Nachweise verlangen. Die Bearbeitung dauert ungefähr drei bis vierzehn Arbeitstage, während die Kosten variieren können. Bei der Online-Presse müssen burkinische Eigentümer mindestens 51 Prozent des Kapitals halten. Keine Person, kein Unternehmen und keine politische Partei darf jeweils mehr als 51 Prozent an mehr als zwei Online-Presseunternehmen halten. Staatliche Medienförderung ist gesetzlich möglich; die Vergaberegeln richten sich nach den anwendbaren Bestimmungen. Private Radio- und Fernsehsender benötigen nach einem Antragsverfahren eine vorherige Genehmigung des CSC. Das Verfahren unterscheidet zwischen kommerziellen, gemeinschaftlichen oder assoziativen sowie konfessionellen Diensten. ARCEP weist auf Antrag des CSC die Frequenz zu; anschließend folgen die Entscheidung des CSC, eine Vereinbarung und Betriebsauflagen (cahier des charges), die die Betriebsbedingungen festlegen. Öffentliche Einrichtungen können außerhalb eines Antragsverfahrens Frequenzen erhalten, sofern technische Machbarkeit und Verfügbarkeit gegeben sind. Eine Genehmigung gilt zehn Jahre und kann verlängert werden. Nach der Genehmigung muss ein Radiosender im Allgemeinen innerhalb von 18 Monaten und ein Fernsehsender innerhalb von 24 Monaten den Betrieb aufnehmen; eine Verlängerung um bis zu sechs Monate kann möglich sein. Das Antragsverfahren ist kostenlos, und die Bearbeitungszeiten variieren. Der Geschäftsplan muss technische und administrative Unterlagen, einen Finanzplan und die Lebensläufe von mindestens zwei professionellen Beschäftigten enthalten. Kommerzielle Anbieter müssen außerdem Gebühren von ARCEP und dem Burkinischen Urheberrechtsamt (Bureau burkinabè du droit d'auteur (BBDA)) sowie Steuern berücksichtigen. Die Werbezeit ist auf höchstens zwölf Minuten pro Stunde bei kommerziellen Sendern und sechs Minuten bei nichtkommerziellen Sendern begrenzt. Der Musikanteil beträgt mindestens 40 Prozent bei kommerziellen und 60 Prozent bei nichtkommerziellen Sendern. Die gleichzeitige Weiterverbreitung eines ausländischen oder lokalen Radioprogramms ist auf drei Stunden täglich begrenzt; dafür muss ein Vertrag beim CSC hinterlegt werden. Unerlaubte Ausstrahlung oder ein Verstoß gegen Frequenzvorgaben kann zehn bis fünfzehn Millionen CFA-Franc (F CFA) kosten, bei Wiederholung das Doppelte. Streaming besteht als Zugangsmöglichkeit, ist institutionell jedoch fragmentiert. Die RTB-Website bietet aktuelle Nachrichten, Live-Radio und Live-Fernsehen sowie ein audiovisuelles Archiv mit Links zu YouTube. Bezahlfernsehen und dessen Verbreitung werden von Anbietern angeboten, deren Tarife vom jeweiligen Angebot abhängen. Ein eigenes nationales Lizenzsystem für eine private Streaming-Plattform ist nicht dokumentiert. Ein Regierungsvorschlag aus dem Jahr 2025 für ein einheitliches Presse- und audiovisuelles Gesetz mit Regeln für digitales terrestrisches Fernsehen und Verbreiter war noch kein bestätigtes geltendes Gesetz. Soziale Plattformen werden hauptsächlich über mobiles Internet genutzt und dienen der Verbreitung von Nachrichten sowie informeller Beteiligung. ARCEP veröffentlicht vierteljährliche Beobachtungen zur mobilen Kommunikation und zum Internet; im zweiten Quartal 2024 wurden 27,36 Millionen aktive SIM-Karten gemeldet. Diese Zahl beschreibt SIM-Karten und stellt nicht automatisch einzelne Nutzer oder Konten sozialer Medien dar. Eine Demografische und Gesundheitserhebung von 2021 (DHS) erfasste die bisherige Internetnutzung bei Personen zwischen 15 und 49 Jahren mit 16 Prozent bei Frauen und 41 Prozent bei Männern; fehlender Zugang zu Massenmedien wurde bei 48 Prozent der Frauen und 31 Prozent der Männer gemeldet. Diese Zahlen sind historische Erhebungsdaten und keine aktuelle Messung der Reichweite sozialer Plattformen. Journalistische Seiten und Websites unterliegen auch dann den geltenden Medienregeln, wenn sie über soziale Netzwerke verbreitet werden. Am 8. April 2026 stellten der CSC und die Vereinigung der Blogger von Burkina (Association des blogueurs du Burkina (ABB)) das EMIRS-Projekt zu Medien-, Informations- und Social-Media-Kompetenz sowie zum Umgang mit Fehlinformationen vor; eine landesweite Umsetzung ist nicht dokumentiert. Ein professioneller Journalist ist jemand, der hauptberuflich, regelmäßig und gegen Bezahlung für eine Presseagentur, eine Veröffentlichung oder eine audiovisuelle Organisation arbeitet. Fotojournalisten, Bildreporter, audiovisuelle Techniker und Grafikredakteure können als gleichwertig behandelt werden. Sammler von Informationen in Nationalsprachen können anerkannt werden, wenn ihr Arbeitgeber diese Tätigkeit bestätigt. Die Antragsunterlagen für einen Presseausweis umfassen ein Formular für 300 F CFA, einen gestempelten Antrag für 200 F CFA, eine CNIB-Kopie, einen Lebenslauf, eine Erklärung, eine Arbeitgeberbestätigung oder ein Journalismusdiplom beziehungsweise einen Dienstnachweis sowie drei Fotos. Der Presseausweis kostet 5.000 F CFA, während ein Passierschein (laissez-passer) 2.000 F CFA kostet. Die Einreichung kann direkt, über den Arbeitgeber, durch einen Vertreter oder über das Ministerium für Kommunikation, Kultur, Kunst und Tourismus erfolgen. Der zuständige technische Ausschuss hat zwölf Mitglieder. Nach den geltenden Informationen ist der Presseausweis drei Jahre und der Laissez-passer ein Jahr gültig; eine geplante Änderung auf fünf beziehungsweise drei Jahre ist noch nicht wirksam. Der Presseausweis gewährt Rechte aus dem beruflichen Status, während der Laissez-passer nicht die besonderen Rechte des Presseausweises vermittelt. Die Verfassung schützt die Pressefreiheit und das Recht auf Information. Der CSC nimmt Erklärungen entgegen, fördert den Zugang zu Informationsquellen, bearbeitet Beschwerden und schützt betroffene Personen. Zu den journalistischen Pflichten gehören wahrheitsgemäße und ehrliche Berichterstattung, die Achtung von Quellen, genaue Zitate und die Beachtung des Urheberrechts, der Verzicht auf Bestechung sowie der Schutz von Privatsphäre und Würde. Berichte sollten ausgewogen sein und keine unbegründete Verleumdung enthalten. Medien müssen eine Gegendarstellung ermöglichen. Der CSC kann Verwarnungen, vorübergehende Suspendierungen von höchstens einem oder drei Monaten, Geldbußen, den Entzug einer Genehmigung oder ein Veröffentlichungsverbot verhängen. Kommentarsektionen und Online-Foren müssen die öffentliche Ordnung, die öffentliche Moral und die Privatsphäre schützen und dürfen weder Hass, Gewalt, Aufruf zu Straftaten noch staatsbürgerfeindliches Verhalten fördern. Eine vorherige Moderation und eine klare Kommentarrichtlinie helfen dabei, diese Pflichten praktisch umzusetzen. Live-Anrufsendungen im Radio oder Fernsehen müssen Pluralismus und Ausgewogenheit wahren; der Sender bewahrt die Identitäten und Kontaktdaten der Anrufer für eine mögliche rechtliche Klärung auf. Beleidigungen, Verleumdung, Eingriffe in die Privatsphäre, Panikmache, Hass und Aufruf zu Straftaten gehören nicht in solche Sendungen. Beiträge und Reaktionen können auch in der Print- und Online-Presse erscheinen, bleiben jedoch in der Verantwortung des Redaktionsleiters. Online-Dienste für Kinder und Jugendliche dürfen keine pornografischen Inhalte, Diskriminierung, Hass, Drogen, Gewalt, Aufrufe zu Straftaten oder Verletzungen der Menschenwürde enthalten. Der Verkauf und die Werbung gegenüber Minderjährigen für sittenwidrige oder pornografische Inhalte sowie für Inhalte, die Kriminalität oder Gewalt fördern, sind verboten. Werbung muss Minderjährige, ihre Privatsphäre und ihre Würde schützen. Offizielle Hinweise legen außerdem die Verantwortung für Beaufsichtigung und Filterung bei Erziehungsberechtigten und Anbietern. Eine eigene staatliche Stelle für Streaming für Jugendliche ist nicht dokumentiert. Radio bleibt ein besonders zugänglicher Nachrichtenkanal, sofern Netzabdeckung, Stromversorgung und Empfang vorhanden sind. Mobile Datenvolumen, Netzabdeckung und Gerätepreise können die digitale Nutzung begrenzen; aktuelle Tarife sollten anhand der Angebote der jeweiligen Betreiber und der Beobachtungen von ARCEP geprüft werden. In konfliktbetroffenen Gebieten bestehen zusätzliche Risiken durch Nachrichtenwüsten, Druck, Entführungen oder Festnahmen. Sicherheits- und Militärthemen erfordern mindestens zwei unabhängige Quellen, da offizieller Zugang eine unabhängige Bestätigung nicht ersetzt.
Medien in Burkina Faso
Zu den Medien in Burkina Faso gehören Radio, Fernsehen, die Presse, Online-Dienste, Streaming- und soziale Plattformen. Radio und Fernsehen bleiben zentrale Zugangskanäle; mobiles Internet verbreitet Nachrichten und ermöglicht Beteiligung, doch Netzabdeckung, Stromversorgung, Geräte und Datentarife begrenzen den Zugang. Der CSC reguliert die Medien, ARCEP beaufsichtigt elektronische Kommunikation und Frequenzen, und RTB bietet öffentliche Nachrichten sowie Radio- und Fernsehdienste an. Journalistische Veröffentlichungen unterliegen Rechten auf Information, Privatsphäre und Gegendarstellung sowie Pflichten hinsichtlich Wahrheit, Ausgewogenheit, Urheberrecht und Jugendschutz.
Tipp
Wenn Sie Nachrichten in Burkina Faso nutzen, Reichweite aufbauen oder sich beteiligen wollen, wählen Sie den Kanal nach verfügbarer Infrastruktur, erforderlicher Genehmigung und laufenden Kosten. Radio ist bei vorhandenem Empfang und Strom häufig ein praktisch robusterer Zugang; Online-Dienste und soziale Plattformen hängen stärker von mobiler Kommunikation, Geräten und Datenvolumen ab. Planen Sie journalistische Verantwortung, Jugendschutz und unabhängige Quellen von Anfang an ein, besonders bei Sicherheits- und Militärthemen.

