Einwanderungsrecht in Burkina Faso

Das Einwanderungsrecht Burkina Fasos regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familienmigration, Schutz, Daueraufenthalt, Staatsangehörigkeit, Ablehnung und Rechtsbehelfe. Loi n°001-2024/ALT vom 22. Februar 2024, verkündet am 12. März 2024, ersetzte Ordonnance 84-049; Décret n°2025-0288 vom 13. März 2025 enthält Durchführungsregeln. Das Sicherheitsministerium und seine Grenzpolizei- und Migrationsabteilungen bearbeiten gewöhnliche Migrationsfragen, während andere Behörden für Diplomatie, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel und Beschäftigung zuständig sind. Ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht automatisch zur Arbeit; regionale Mobilität, Asyl und Staatsangehörigkeit folgen eigenen Bedingungen.

Tipp

Prüfen Sie vor einer Reise nach Burkina Faso Ihre Staatsangehörigkeit, den Aufenthaltszweck und die geplante Dauer getrennt voneinander. Ein Visum, eine regionale Befreiung oder ein Aufenthaltsdokument kann Einreisefragen klären, ohne die Arbeitserlaubnis zu erteilen oder die Zulassung an der Grenze zu garantieren. Bewahren Sie datierte Nachweise zu jedem Antrag, jeder Zahlung, Einreichung und Behördenantwort auf, denn mehrere Verfahren ändern sich und manche Rechtsbehelfe sind nicht eindeutig veröffentlicht.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht klaert Aufenthaltstitel, Fristen, Rechte und Pflichten.