Für eine rechtmäßige Einreise sind im Allgemeinen ein gültiger Reisepass, ein laissez-passer, ein Flüchtlingsreisedokument oder ein anderes anerkanntes Gemeinschaftsdokument erforderlich. Je nach Staatsangehörigkeit und Zweck braucht die reisende Person außerdem ein Visum, eine Visumgenehmigung, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine geltende Befreiung sowie Gesundheitszeugnis, Informationsformular und gegebenenfalls Rückflugticket oder Kaution. Die Einreise muss über einen offiziellen Grenzübergang erfolgen. Einer Person, der die Einreise verweigert wird, kann ein Wartebereich zugewiesen werden; das Beförderungsunternehmen, mit dem sie angekommen ist, bringt sie zurück. Seit September 2025 zahlen Staatsangehörige afrikanischer Staaten keine Visumgebühr, die Visumpflicht gilt jedoch weiterhin, sofern keine Befreiung greift. Anträge können über das E-Visum-System, eine burkinische Botschaft oder einen Migrationsdienst gestellt werden. Das E-Visum ist vor allem für Aufenthalte unter 90 Tagen vorgesehen; das Botschaftsverfahren wird über das betreffende Portal mit etwa 72 Stunden Bearbeitungszeit beschrieben. Bezahlt werden kann bar oder mit elektronischem Geld. Ein Visum garantiert keine Zulassung an der Grenze. Veröffentlichte Visumgebühren umfassen 38,000 FCFA für Transitvisa bis zu fünf Tagen, 66,000 FCFA für Touristenvisa für Kurzaufenthalte, 99,000 FCFA für ein Geschäftsvisum zur einmaligen Einreise und 132,500 FCFA für ein Geschäftsvisum zur mehrfachen Einreise. Kurzzeitvisa für Studium, Ausbildung und Familienbesuche sind je nach Kategorie mit 66,000 oder 82,500 FCFA angegeben. Langzeitvisa sind mit 231,000 FCFA für geschäftliche Zwecke, 126,500 FCFA für Studium, Ausbildung oder Familie, 110,000 FCFA für Familienbesuche und 137,500 FCFA für Zusammenarbeit angegeben. Eine Expressbearbeitung ist mit 247,500 FCFA aufgeführt. Portalgebühren und Umsetzungspraxis können sich ändern; der aktuelle Betrag sollte vor der Zahlung geprüft werden. Ein Aufenthalt über 90 Tage erfordert im Allgemeinen ein Langzeitvisum oder einen Aufenthaltstitel. Ein Kurzzeitvisum berechtigt nicht selbst zur Erwerbstätigkeit; erforderlich sind eine vorherige Genehmigung des Arbeitsministeriums und eine gesonderte Erlaubnis zur Einreise und zum Aufenthalt. Ein Arbeitsvertrag einer nichtstaatsangehörigen Person muss bei der Arbeitsinspektion eingereicht oder registriert werden. Der Arbeitgeber muss den Antrag im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen nach Arbeitsbeginn stellen. Nach der recherchierten Regel gilt das Visum als erteilt, wenn innerhalb von 15 Tagen keine Entscheidung ergeht; fehlt das Visum oder wird es abgelehnt, ist der Vertrag nichtig und der Arbeitgeber trägt die Rückführungskosten. Dies gilt für unbefristete und befristete Verträge. Die Visumverlängerung erfordert ein persönliches Verfahren; das Portal empfiehlt, mindestens sieben Tage vor Ablauf zu beginnen. Eine Adressänderung ist mindestens 72 Stunden vorher bei der Polizei zu melden; anschließend wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diplomaten und internationales Personal sowie deren Familien nutzen Aufenthaltstitel des Außenministeriums. Die regionale Mobilität ist vom Austritt Burkina Fasos, Malis und Nigers aus der ECOWAS betroffen, der am 29. Januar 2025 wirksam wurde. ECOWAS kündigte an, dass visumfreie Bewegungs-, Aufenthalts- und Niederlassungsrechte der Staatsangehörigen dieser drei Staaten bis auf Weiteres fortbestehen würden. Das Portal Burkina Fasos beschreibt ECOWAS-Staatsangehörige als von der Aufenthaltserlaubnis befreit, verlangt aber einen gültigen konsularischen Ausweis. AES-Pässe werden seit dem 29. Januar 2025 ausgestellt; ECOWAS-Pässe bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig. Da der Übergang zwischen ECOWAS- und AES-Dokumenten nicht einheitlich geregelt ist, sollten Reisende vor der Abreise eine fallbezogene Bestätigung einholen. Der Flüchtlingsschutz richtet sich nach Loi n°042-2008/AN vom 23. Oktober 2008 und Décret n°2011-119. SP-CONAREF und CONAREF bearbeiten das Verfahren. Der Antrag ist persönlich zu stellen und kostenlos; möglich ist dies in Ouagadougou, Dori, Djibo, Ouahigouya oder Bobo-Dioulasso, in manchen Fällen nach Online-Voranmeldung. Burkina Faso kennt individuelle und kollektive Verfahren; das kollektive Verfahren gilt im dokumentierten Rahmen für malische Staatsangehörige. Auf die Registrierung folgen ein ausführliches Gespräch und die Prüfung durch den Anerkennungsausschuss. HCR nennt etwa 60 Tage nach dem zweiten Gespräch als Richtwert, nicht als garantierte Frist. Antragstellende können Identitäts-, Personenstands-, Bildungs- oder andere Nachweise vorlegen und erklären, warum Dokumente fehlen. Dolmetschende, Pausen und die Durchsicht des Gesprächsprotokolls sind möglich. Eine Ablehnung kann innerhalb von 60 Tagen bei CONAREF oder dem Berufungsausschuss angefochten werden; MBDHP bietet kostenlose Rechtshilfe. Der Schutzrahmen verbietet die Zurückweisung an der Grenze. Wer unmittelbar geflohen ist, kann von strafrechtlicher Haftung für irreguläre Einreise oder irregulären Aufenthalt ausgenommen sein, wenn die Person sich unverzüglich meldet. Eine Abschiebung sollte vor einer Entscheidung von CONAREF nicht stattfinden, ausgenommen dokumentierte Gründe der Sicherheit, öffentlichen Ordnung oder einer rechtmäßigen Entscheidung. Anerkannte Flüchtlinge erhalten einen Flüchtlingsausweis und ein Reisedokument nach der Konvention von 1951 und können nach geltendem Rahmen arbeiten, wohnen, studieren, Zugang zur Justiz erhalten, reisen, Eigentum besitzen und öffentliche Unterstützung bekommen. Eine Ausweisung ist auf Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung begrenzt und erfordert eine Mitteilung an UNHCR. Der Daueraufenthaltsstatus wurde mit dem Code des personnes et de la famille, Loi n°012-2025/ALT vom 1. September 2025, eingeführt, der durch Décret n°2025-1232/PF am 25. September 2025 verkündet wurde. Décret n°2025-1393 verlangt mindestens fünf Jahre rechtmäßigen und tatsächlichen Aufenthalt, gute körperliche und geistige Gesundheit, einen guten Leumund und keine nicht getilgte Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat des allgemeinen Rechts zu mehr als einem Jahr. Die Akte kann einen abgestempelten Antrag an den Staatsanwalt von Faso, gültigen Aufenthaltstitel oder Visum, Geburtsurkunde, höchstens drei Monate alten Strafregisterauszug, kommunale Wohnsitzbescheinigung, fünf Jahre Steuerbescheinigungen, ärztliches Attest und gegebenenfalls Investitionsnachweise enthalten. Die Staatsanwaltschaft führt eine polizeiliche Untersuchung durch, bevor das Justizministerium entscheidet. Das Nationale Identifikationsamt stellt den Daueraufenthaltsausweis aus. Das neue System entwickelt sich noch; verlässliche öffentliche Angaben zu Gebühren und Bearbeitungszeiten lagen nicht vor. Daueraufenthalt ist für die Staatsangehörigkeit relevant, begründet sie aber nicht automatisch. Der Code sieht Wege über Abstammung, Geburt in Burkina Faso unter besonderen Bedingungen, Heirat mit einer burkinischen Staatsangehörigen oder einem Staatsangehörigen nach fünf Jahren, Erklärung, Einbürgerung und Wiedereinbürgerung vor. Die Einbürgerung wird durch Dekret gewährt; zum Zeitpunkt der Unterzeichnung muss die antragstellende Person in Burkina Faso wohnen. Die gewöhnliche Einbürgerungsregel verlangt vor dem Antrag zehn Jahre Daueraufenthalt, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen. Ein elektronisches Bescheinigungsverfahren besteht beim Justizministerium; eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung stellt der Präsident des zuständigen erstinstanzlichen Gerichts oder ein beauftragter Richter aus. Illegale Einreise oder illegaler Aufenthalt können zu sechs bis zwölf Monaten Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe von 300,000 bis 600,000 FCFA und Überstellung an die Grenze führen. Falsche Angaben im Informationsformular können mit 24 bis 60 Monaten Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe von 900,000 bis 1,500,000 FCFA und einem Aufenthaltsverbot von mindestens einem Jahr geahndet werden. Ein allgemein veröffentlichter Rechtsbehelf gegen Visum- oder Grenzablehnungen ließ sich in der verfügbaren Recherche nicht eindeutig feststellen; für den konkreten Fall sollten daher die zuständige Migrations- oder Justizbehörde und das Verwaltungsgericht geprüft werden. Die 60-tägige Berufungsfrist im Flüchtlingsverfahren ist ein gesondertes Verfahren. Ein allgemeines gesondertes Integrationstest-System für Aufenthalt wurde in den recherchierten Quellen nicht festgestellt.
Einwanderungsrecht in Burkina Faso
Das Einwanderungsrecht Burkina Fasos regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familienmigration, Schutz, Daueraufenthalt, Staatsangehörigkeit, Ablehnung und Rechtsbehelfe. Loi n°001-2024/ALT vom 22. Februar 2024, verkündet am 12. März 2024, ersetzte Ordonnance 84-049; Décret n°2025-0288 vom 13. März 2025 enthält Durchführungsregeln. Das Sicherheitsministerium und seine Grenzpolizei- und Migrationsabteilungen bearbeiten gewöhnliche Migrationsfragen, während andere Behörden für Diplomatie, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel und Beschäftigung zuständig sind. Ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht automatisch zur Arbeit; regionale Mobilität, Asyl und Staatsangehörigkeit folgen eigenen Bedingungen.
Tipp
Prüfen Sie vor einer Reise nach Burkina Faso Ihre Staatsangehörigkeit, den Aufenthaltszweck und die geplante Dauer getrennt voneinander. Ein Visum, eine regionale Befreiung oder ein Aufenthaltsdokument kann Einreisefragen klären, ohne die Arbeitserlaubnis zu erteilen oder die Zulassung an der Grenze zu garantieren. Bewahren Sie datierte Nachweise zu jedem Antrag, jeder Zahlung, Einreichung und Behördenantwort auf, denn mehrere Verfahren ändern sich und manche Rechtsbehelfe sind nicht eindeutig veröffentlicht.

