Das Ministerium für Sekundarbildung sowie berufliche und technische Ausbildung (Ministère de l’Enseignement secondaire, de la Formation professionnelle et technique (MESFPT)) leitet die technische und berufliche Bildung und Ausbildung. Die für die technische und berufliche Bildung und Ausbildung zuständige Generaldirektion (DGEFTP) ist für das Bildungsangebot verantwortlich. Die für Zugang und Stipendien zuständige Direktion (DGAS) unterstützt unter anderem den Zugang und die Vergabe von Stipendien. Die für Prüfungen, Zertifizierung und Wettbewerbe zuständige Direktion (DGECC) organisiert Prüfungen, Zertifizierungen und Wettbewerbe. Regionale und provinziale Stellen setzen die Vorgaben vor Ort um. Öffentliche und private Einrichtungen, nationale Berufsausbildungsschulen (ENFP) und ANPE-Zentren sowie Zentren für nicht formale Grundbildung (CEBNF) bieten je nach Ort unterschiedliche Bildungswege an. Private Anbieter benötigen die erforderliche Genehmigung oder Akkreditierung. Der Status und der Geltungsbereich eines Abschlusses sollten vor der Einschreibung geprüft werden. Die formale technische Bildung kann nach der Grundbildung beginnen und nach vier Jahren zu einem CAP führen. In der beruflichen Sekundarbildung ist nach zwei Jahren ein BEP oder nach drei Jahren ein technisches oder berufliches Abitur möglich. Das nicht formale Angebot richtet sich unter anderem an junge Menschen, die nie eine Schule besucht haben oder nicht mehr zur Schule gehen, sowie an Erwachsene. Der Berufszirkel (cycle des métiers) führt über zwei bis drei Stufen zum Berufsqualifikationszeugnis (CQP; professional qualification certificate (CQP)); Übergänge zwischen Grund- und Berufskursen können durch die geltenden Vorschriften geregelt sein. Das grundlegende Berufsqualifikationszeugnis (BQP; basic professional qualification certificate (BQP)), BPT und BPTS bescheinigen weitere berufliche Qualifikationen. Zugang, Dauer und Voraussetzungen hängen vom Beruf, Lehrplan, Anbieter und der jeweiligen Ausschreibung ab. Bei einer vertraglichen Lehre (apprentissage) gibt es sowohl einen gesetzlich geregelten Lehrvertrag als auch nicht formales oder informelles Lernen in Werkstätten und Unternehmen. Ein Vertrag ist für Personen ab 16 Jahren möglich und dauert je nach beruflicher Praxis, Kollektivvereinbarung oder Vorschrift höchstens drei Jahre. Er wird in vier Exemplaren erstellt und von der Arbeitsinspektion (Inspection du travail) geprüft. Anschließend wird er bei der ANPE registriert und eine Lehrlingskarte ausgestellt. Zum Vertrag gehören unter anderem ein ärztliches Attest und ein Geburtsnachweis; der Ausbilder muss außerdem einen Auszug aus dem Strafregister vorlegen. Bei Minderjährigen unterschreibt zusätzlich ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person. Die ersten zwei Monate gelten als Probezeit. Krankheit oder eine Abwesenheit von mehr als 15 Tagen kann eine Regelung zum Nachholen der versäumten Zeit auslösen. Der Ausbilder vermittelt den Beruf schrittweise, beachtet den Jugendarbeitsschutz und stellt den Lehrling für die Teilnahme an organisierten Berufskursen frei. Der Lehrling befolgt die Anweisungen und verrichtet die vereinbarte Arbeit. Im selben Beruf darf ein Ausbilder höchstens einen Lehrling auf zwei Beschäftigte einsetzen. Die Vergütung hängt von der Leistung, der Vertragskategorie und dem geltenden Mindestlohn ab und darf nicht unter dem garantierten interprofessionellen Mindestlohn (SMIG; current minimum interprofessional guaranteed wage (SMIG)) liegen. Eine Verpflichtung zur Weiterarbeit nach Vertragsende darf höchstens zwei Jahre dauern und muss vertraglich begründet sein. Die duale Ausbildung verbindet Arbeit in einem Unternehmen mit Kursen an einer beruflichen Bildungseinrichtung. Das nationale Modell orientiert sich an Kompetenzstandards, modularen Kursen und dem Bedarf von Unternehmen und anderen Wirtschaftsakteuren. Ein einheitlicher landesweiter Wechselplan und eine überall identische Anbieterstruktur sind derzeit jedoch nicht festgelegt. Informelles Lernen in einer Werkstatt kann praktisch bedeutsam sein, führt ohne formale Anerkennung oder Zertifizierung aber nicht zuverlässig zu einer nutzbaren Qualifikation. Der Fonds zur Unterstützung der beruflichen Bildung und Ausbildung (FAFPA) finanziert über den Finanzierungsmechanismus PIF (mécanisme PIF) qualifizierende berufliche Bildung für Menschen mit oder ohne formale Schulbildung und insbesondere für gefährdete Gruppen sowie Angebote von Einrichtungen. Die Finanzierung deckt nicht automatisch jede Kursgebühr ab und begründet keinen allgemeinen individuellen Anspruch. Stipendien werden über das Stipendiensystem SIGOBS (SIGOBS) nach den Kriterien der jeweiligen Ausschreibung vergeben. Programme wie das Programm für Infrastruktur, mobile Einheiten, Lehrpläne, digitales Lernen und Förderung von Unternehmensgründungen (PMACR-BF) finanzieren zusätzlich Infrastruktur, mobile Einheiten, neue Lehrpläne, digitales Lernen und Unterstützung bei der Unternehmensgründung. Solche Investitionen sind kein allgemeines Gebührenverzeichnis. Die Zertifizierung wird von den zuständigen Stellen des MESFPT und der DGECC durchgeführt. Für 2026 sind Prüfungen für das CQP vom 30. Juni bis 7. Juli, für das BQP vom 21. bis 28. Juli, für das BPT vom 1. bis 8. September und für das BPTS vom 15. bis 22. September angesetzt. Die Abschlussprüfung einer Lehre wird von einer Kommission organisiert, der unter anderem die ANPE, die Arbeitsinspektion, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und gegebenenfalls qualifizierte Fachleute angehören. Der Ausbilder kann eine Bescheinigung über den Abschluss des Vertrags ausstellen. Der berufliche Nutzen und die Anerkennung einer Qualifikation hängen jedoch vom Titel, Lehrplan, Arbeitgeber und den geltenden Vorschriften ab. Eine automatische Gleichwertigkeit mit einem schulischen Abschluss besteht nicht. Ein erster beruflicher Abschluss kann auch später im Leben durch einen nicht formalen Berufskurs, eine FAFPA-finanzierte Maßnahme oder praktisches Lernen in einem Unternehmen oder einer Werkstatt erworben werden. Der politische Rahmen sieht außerdem die Anerkennung beruflicher Erfahrung vor. Ein öffentlich bestätigtes, landesweit einheitliches Verfahren zur Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen (VAE) ist derzeit jedoch nicht festgelegt. Qualifizierte Absolventen können sich für ein Einstiegspraktikum in das Berufsleben (stage d’initiation à la vie professionnelle) bewerben. Entscheidend sind dabei die Staatsangehörigkeit oder der rechtmäßige Aufenthalt sowie die jeweilige Ausschreibung. Eine solche Maßnahme garantiert keine Arbeitsstelle.
Ausbildung und berufliche Bildung in Burkina Faso
Die berufliche Bildung in Burkina Faso umfasst formale, nicht formale und informelle Wege zu einem ersten beruflichen Abschluss. Das System der technischen und beruflichen Bildung und Ausbildung verbindet je nach Bildungsweg Unterricht, praktische Arbeit in einem Unternehmen oder Lernen in einer Werkstatt. Abschlüsse wie CAP, BEP, BAC Pro, CQP, BQP, BPT und BPTS haben unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen und berufliche Bedeutung. Es gibt weder eine einheitliche duale Struktur im ganzen Land noch eine automatische Arbeitsplatzvermittlung oder ein standardisiertes Gebührenverzeichnis.
Tipp
Wenn Sie in Burkina Faso einen ersten beruflichen Abschluss erwerben möchten, wählen Sie den Bildungsweg nach dem gewünschten Abschluss, dem verfügbaren Anbieter und dem Umfang der praktischen Arbeit. Eine vertragliche Lehre verbindet Arbeit im Unternehmen mit Kursen. Das Lernen in einer Werkstatt kann geeigneter sein, wenn ausreichend praktische Erfahrung möglich ist und Sie die Aussichten auf eine Zertifizierung vorher klären. Verlassen Sie sich weder auf eine automatische Arbeitsplatzvermittlung noch auf eine einheitliche Gebührenregelung.

