Vor einer Reise nach Burkina Faso sollten Reisende einen gültigen Reisepass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument, das passende Visum oder eine gültige Visumbefreiung sowie ein Gesundheitsheft (carnet de santé) gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften haben. Je nach Staatsangehörigkeit und Reisezweck können außerdem ein Rück- oder Weiterreiseticket, eine Rückführungsgarantie oder eine Befreiung davon sowie ein unterschriebenes Migrationsinformationsformular erforderlich sein. Für Inhaber deutscher Reisepässe sollte das Dokument bei der Antragstellung noch mindestens sechs Monate über das geplante Ende des Aufenthalts hinaus gültig sein. Das Reiseformular (fiche de voyage) muss innerhalb der letzten 72 Stunden vor Abreise ausgefüllt werden; der QR-Code sollte gespeichert oder als Bildschirmfoto gesichert werden. Das E-Visum sollte über das offizielle Portal beantragt werden. Eine Visumerteilung bei Ankunft lässt sich nicht zuverlässig einplanen. Transitvisa gelten höchstens fünf Tage und kosten laut recherchiertem Gebührenverzeichnis 38,000 Westafrikanische CFA-Francs (FCFA). Kurzzeitvisa gelten höchstens 90 Tage. Beispiele sind 66,000 FCFA für ein Touristenvisum zur einmaligen Einreise, 99,000 FCFA für ein Geschäftsvisum zur einmaligen Einreise und 132,500 FCFA für ein Geschäftsvisum zur mehrfachen Einreise. Für Studium oder Berufsausbildung sind Gebühren von 66,000 FCFA beziehungsweise 82,500 FCFA angegeben. Bei Aufenthalten über 90 Tage sind Langzeitvisa oder ein Aufenthaltstitel erforderlich; das Gebührenverzeichnis nennt 231,000 FCFA für geschäftliche Zwecke, 126,500 FCFA für Studium oder Berufsausbildung und 110,000 FCFA für Familienaufenthalte. Gebühren, Anforderungen und Bearbeitungszeiten sollten vor dem Antrag erneut im offiziellen Portal geprüft werden, da sie sich ändern können und die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann. Bei der Einreise wird nach Prüfung des zuvor ausgestellten Visums ein Einreisestempel angebracht. Das Vorabvisum sollte bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Bei touristischer Einreise kann eine Hotelreservierung für mindestens drei Nächte verlangt werden. Für einen langfristigen Aufenthalt gehören zu den relevanten Unterlagen ein Nachweis des Aufenthaltszwecks und entweder Unterstützung in Burkina Faso oder ausreichendes Einkommen sowie eine Krankenversicherung. Mitglieder der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (CEDEAO) benötigen im Allgemeinen keine Aufenthaltserlaubnis, müssen aber einen gültigen konsularischen Ausweis mitführen. Bei anderen Staatsangehörigen hängt der Aufenthaltsstatus von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltszweck ab. Wer seinen tatsächlichen Wohnort innerhalb Burkina Fasos verlegt, muss dies mindestens 72 Stunden vor dem Umzug beim zuständigen polizeilichen Migrationsdienst melden. Ein Kurzzeitvisum berechtigt ohne vorherige Genehmigung des für Arbeit zuständigen Ministers (Autorisation du ministre chargé du travail) nicht zur Arbeitsaufnahme. Eine landesweit dokumentierte allgemeine Anlaufstelle für alle Neuankommenden gibt es nicht. Formelle Dienstleistungen sind vor allem in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso konzentriert. Das Aufnahme- und Transit-Zentrum für Migranten Bassinko (Centre d’accueil et de transit des migrants de Bassinko) in Ouagadougou verfügt über 80 Plätze und bietet Migranten in Not, Rückkehrenden und Menschen auf der Durchreise Informationen, Unterstützung, freiwillige Rückkehr und Transitassistenz. Es ist keine allgemeine Aufnahmestelle für alle Neuankommenden. Humanitäre Hilfe und Unterstützung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (HCR) und seiner Partner sind je nach Fall und Kapazität auch in Dori, Djibo, Ouahigouya, Fada und Kaya verfügbar; Zugang und Belegung sollten direkt geprüft werden. Schutzsuchende registrieren sich zunächst persönlich beim Ständigen Sekretariat der Nationalen Flüchtlingskommission (Secrétariat permanent de la Commission nationale pour les réfugiés (SP-CONAREF)). Die Hauptstelle befindet sich in Ouagadougou; Zweigstellen gibt es in Dori, Djibo, Ouahigouya und Bobo-Dioulasso. Eine Online-Voranmeldung ist möglich, das Asylverfahren selbst ist kostenlos, und niemand sollte dafür Geld verlangen. Für die Registrierung können Identitäts- und Personenstandsdokumente, Angaben zu Ausbildung, Arbeit und Familie, zur Einreise und Reiseroute sowie alle verfügbaren Nachweise erforderlich sein. Alle mitantragstellenden Familienmitglieder sollten anwesend sein. Das Verfahren ist grundsätzlich individuell; für malische Staatsangehörige wird derzeit ein kollektives Verfahren genannt. Wer einen Termin nicht wahrnehmen kann, sollte die Stelle sofort informieren. Sitzungen des zuständigen Ausschusses finden gewöhnlich alle drei Monate statt; die Entscheidung kann unterschiedlich lange dauern, die Mitteilung erfolgt ungefähr 60 Tage nach dem zweiten Gespräch und der Ausschusssitzung. Dienste des HCR und nichtstaatlicher Organisationen sind kostenlos. Geburten von Kindern in Burkina Faso werden normalerweise innerhalb von zwei Monaten beim nächstgelegenen Rathaus (mairie), Personenstandsamt oder einer nachgeordneten Personenstandsregistrierungsstelle in einer Gesundheitseinrichtung oder einem Dorf registriert. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Feststellungsurteil des zuständigen Zivilgerichts erforderlich sein. Flüchtlingskinder dürfen nicht benachteiligt werden. Der burkinische biometrische Personalausweis (CNIB) wird beim Nationalen Identifikationsamt (Office national d’identification (ONI)) oder einer Datenerfassungsstelle (Centre de collecte des données (CCD)) beantragt; die Ausstellung dauert ungefähr sieben bis 30 Tage. Für einen Flüchtlingsausweis (Carte d’identité de réfugié (CIR)) sind eine HCR-Bescheinigung, eine Empfehlung der Nationalen Flüchtlingskommission (CONAREF) und bei ONI eingereichte biometrische Daten erforderlich. Die Bearbeitungszeit variiert; örtliche Aktionen finden unter anderem in Bobo-Dioulasso, Dori und Djibo statt. Eine Gelbfieberimpfbescheinigung ist für die Einreise vorgeschrieben. In Burkina Faso besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko; laut Recherche werden mehr als 99 Prozent der Fälle durch Plasmodium falciparum verursacht. Mückenschutz und reisemedizinische Beratung gehören daher zur Vorbereitung. Außerhalb Ouagadougous sind medizinische Einrichtungen begrenzt, und schwere Erkrankungen können eine Evakuierung erfordern. HCR-Berichten zufolge bietet der Staat Kindern von der Geburt bis zum Alter von fünf Jahren, Schwangeren, bei Entbindungen und bei Familienplanung unabhängig vom Aufenthaltsstatus kostenlose Versorgung; die tatsächliche Verfügbarkeit sollte vor Ort bestätigt werden. Im Notfall gelten die Nummern 17 für die Polizei, 18 für die Feuerwehr und 16 für die Gendarmerie. Zum Recherchezeitpunkt hatte das Auswärtige Amt eine Teilreisewarnung ausgesprochen, die Ouagadougou und Bobo-Dioulasso ausnahm. Die N1 zwischen Ouagadougou und Bobo-Dioulasso sollte gemieden werden; längere Überlandfahrten sind mit hohem Risiko verbunden, während Flugreisen empfohlen werden. Außerhalb der größeren Städte bestehen erhebliche Terrorismus- und Entführungsrisiken. Nachts sollte man nicht zu Fuß unterwegs sein, Menschenansammlungen und Demonstrationen meiden und keine Militär-, Polizei- oder Flughafenanlagen fotografieren. Bei Kontrollen sind Reisepass oder Aufenthaltsdokumente vorzuzeigen. Gezahlt wird in FCFA. Karten werden vor allem in größeren Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert; eine Bargeldreserve ist daher ratsam. Zuständigkeiten und praktische Zugänge unterscheiden sich nach Stadt, Aufenthaltsstatus und Zweck. Die offiziellen Portale service-public.gov.bf, visaburkina.bf und fichedevoyage.gov.bf sind erste Anlaufstellen für aktuelle Verfahrensinformationen.
Ankommen in Burkina Faso
Zum Ankommen in Burkina Faso gehören Einreise, erste Unterkunft, Aufenthaltsstatus, Registrierung und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen. Für die Einreise sind gültige Reisedokumente, das passende Visum, Gesundheitsnachweise und ein Rück- oder Weiterreiseticket erforderlich. Bei Aufenthalten über 90 Tage gelten zusätzliche Regeln für Visa oder Aufenthaltstitel.
Tipp
Klären Sie vor der Reise zunächst Ihre Staatsangehörigkeit, den Reisezweck und die geplante Aufenthaltsdauer, denn davon hängen Visum, Nachweise und Anforderungen an eine Aufenthaltserlaubnis ab. Verlassen Sie sich nicht auf ein Visum bei Ankunft und reisen Sie erst weiter, wenn Einreisedokumente, Gesundheitsnachweise, Unterkunft und Rück- oder Weiterreise geklärt sind. Planen Sie außerdem Reserven für medizinische Hilfe, Bargeld und kurzfristige Änderungen ein.

