Der LegCo hat eine verfassungsrechtliche Höchstzahl von 45 Mitgliedern: Der Sultan kann bis zu 30 Mitglieder ernennen; bis zu 15 weitere Sitze sind für Distriktvertreter vorgesehen. Solange entsprechende Wahlgesetze nicht in Kraft treten, werden diese Vertreter ebenfalls nicht durch eine landesweite Volksabstimmung gewählt. Nach offiziellen Angaben des LegCo für 2026 bestand das Gremium aus 34 nach Artikel 24 ernannten Mitgliedern. Eine aktive nationale Wählerliste, ein landesweiter Wahlkalender, Parteienwettbewerb sowie ein nationales Verfahren zur Stimmenauszählung oder Wahlprüfung sind derzeit nicht dokumentiert. Der Election Offences Act, Cap. 26, enthält eine gesetzliche Definition von Wahlen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im LegCo; in den geprüften Unterlagen wird das PMKK-Auswahlverfahren jedoch nicht als Wahl nach diesem Gesetz behandelt. Für die Ämter der Distriktvorsteher (Penghulu Mukim) und Dorfvorsteher (Ketua Kampung) organisiert das District Office (Jabatan Daerah) lokale Abstimmungen. Der zuständige District Officer bestimmt Ort, Datum und Uhrzeit und veröffentlicht die Bekanntmachung mindestens 21 Tage vorher. Wahlberechtigt sind bruneiische Staatsangehörige und Personen mit ständigem Aufenthalt ab 18 Jahren, die im zuständigen Dorf- oder Mukim-Wählerregister eingetragen sind; jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Das Register wird vom District Office geführt und mindestens 21 Tage vor der Abstimmung ausgehängt. Üblicherweise wird auf Papier und geheim abgestimmt. Beschlussfähigkeit ist erreicht, wenn mindestens ein Drittel der registrierten Wahlberechtigten teilnimmt. Die höchste Stimmenzahl führt zu einer Empfehlung; bei Gleichstand findet eine weitere Abstimmung statt. Gibt es nur eine kandidierende Person, ist die Mehrheit der anwesenden registrierten Wahlberechtigten erforderlich; andernfalls wird das Amt erneut ausgeschrieben. Eine elektronische Alternative ist die elektronische PMKK-Abstimmung (E-Undi PMKK), sofern sie im jeweiligen Distrikt und Auswahlverfahren angeboten wird. Für die Registrierung ist e-Darussalam mit persönlichen Angaben sowie Vorder- und Rückseite des Smart-ID-Dokuments erforderlich. Das District Office prüft die Angaben; die Online-Registrierung schließt 24 Stunden vor Beginn des dreitägigen Abstimmungszeitraums. Für eine Kandidatur muss man üblicherweise ein männlicher bruneiischer Staatsangehöriger zwischen 30 und 55 Jahren sein. Für Dorfvorsteher ist außerdem ein mindestens zweijähriger Wohnsitz im Dorf oder der Status als indigene dort ansässige Person erforderlich; für Distriktvorsteher gilt das entsprechend für den Mukim, zusätzlich zur Zugehörigkeit zum sunnitischen Schafiitischen Islam. Die Mitgliedschaft in politischen Organisationen sowie gesundheitliche, strafrechtliche, sicherheitsbezogene, disziplinarische oder finanzielle Integritätsprobleme können eine Bewerbung ausschließen. Für die Bewerbung sind ein Vorschlagender, zwei Unterstützende und die Zustimmung der kandidierenden Person erforderlich; Vorschlagende und Unterstützende müssen Ortsansässige ab 18 Jahren sein. Das District Office prüft die Unterlagen und ernennt ein mindestens dreiköpfiges Interviewgremium unter dem Vorsitz des District Officer. Nach der Abstimmung prüft das Board of Appointment, Discipline and Procedures for Penghulu Mukim and Village Head das Ergebnis und kann ein weiteres Auswahlverfahren verlangen. Die endgültige Ernennung erfolgt mit Zustimmung des Sultans. Die Amtszeit beträgt zehn Jahre; eine Leistungsprüfung ist nach fünf Jahren vorgesehen. Eine Wiederernennung erfolgt durch erneute Nominierung und Abstimmung in Fünfjahresschritten und ist mit ärztlichem Attest grundsätzlich bis zum Alter von 70 Jahren möglich. Der Sultan kann auch ohne das vollständige Nominierungs- und Abstimmungsverfahren eine geeignete Person ernennen. Wird keine geeignete Ernennung vorgenommen, kann das Ministry of Home Affairs eine kommissarische Führungskraft einsetzen. Für PMKK-Abstimmungen wurde kein formelles Berufungs- oder Nachzählungsverfahren gefunden. Die geprüften offiziellen Unterlagen nennen keine Gebühren für Registrierung oder Teilnahme.
Wahlen in Brunei
Für Brunei ist derzeit kein direktes nationales Wahlverfahren für den Sultan, den Premierminister, das Kabinett oder den Legislativrat (LegCo) dokumentiert. Politische Beteiligung findet hauptsächlich über lokale Auswahlverfahren für Distriktvorsteher (Penghulu Mukim) und Dorfvorsteher (Ketua Kampung) statt. Diese PMKK-Abstimmungen führen zu einer Empfehlung für lokale Führungsämter, die erst nach weiterer Prüfung und Zustimmung des Sultans wirksam wird.
Tipp
Wenn Sie sich in Brunei politisch beteiligen möchten, orientieren Sie sich an den konkreten PMKK-Verfahren und gehen Sie nicht von einer landesweiten Parlamentswahl aus. Bei einer lokalen Abstimmung entscheiden Ihre Eintragung im zuständigen Register, die veröffentlichte Frist und das tatsächlich angebotene Abstimmungsverfahren über die Teilnahme. Behandeln Sie das Ergebnis als Empfehlung: Die Ernennung wird erst nach weiterer Prüfung und Zustimmung des Sultans wirksam.

