Der Beschäftigungsbeschluss von 2009 (Employment Order 2009) ist die zentrale gesetzliche Grundlage für private Beschäftigungsverhältnisse in Brunei und ist als Employment Act (Employment Act Cap. 278) zusammengefasst. Ein Vertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Dauert ein befristeter Vertrag länger als einen Monat oder soll eine vereinbarte Akkordarbeit voraussichtlich länger als einen Monat dauern, muss der Vertrag schriftlich abgefasst und von beiden Seiten unterschrieben werden. Er sollte Aufgaben und Rechte, Arbeitgeber, Arbeitsort, Identität der beschäftigten Person, Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaub und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eindeutig festhalten. Personen unter 16 Jahren können keinen solchen Arbeitsvertrag schließen. 16- und 17-Jährige dürfen nur in einer vom Arbeitskommissar (Commissioner of Labour) genehmigten Beschäftigung arbeiten, die ihre körperliche oder sittliche Entwicklung nicht gefährdet. Der Lohnzeitraum darf höchstens einen Monat betragen. Regelmäßiger Lohn muss spätestens sieben Tage nach dem Ende des Lohnzeitraums gezahlt werden, Überstundenvergütung spätestens nach 14 Tagen. Kündigt der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis, sind fällige Löhne am Kündigungstag zu zahlen. Liegt dazwischen ein Ruhetag oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf höchstens drei Tage. Lohnabzüge sind nur zulässig, wenn sie gesetzlich, durch Gericht oder ministerielle Vorschrift erlaubt sind. Ein gesetzlicher Mindestlohn gilt nicht für alle Unternehmen: Seit dem 1. April 2025 beträgt er mindestens 500 BND pro Monat für erfasste Vollzeitstellen und 2.62 BND pro Stunde für erfasste Teilzeitstellen. Er gilt in sieben Branchenklassen, darunter Banken und Finanzen, Informations- und Kommunikationstechnologie, Medizin und Zahnmedizin, private höhere Bildung, Tourismus und Unterkunft sowie Sicherheitsdienste. Ob er anwendbar ist, hängt von der konkreten Unternehmensliste und den gesetzlichen Ausnahmen ab. Ein vertraglich vereinbarter höherer Lohn bleibt geschuldet. Bei Beschäftigten ohne Schichtarbeit ist die Arbeitszeit auf acht Stunden täglich oder 44 Stunden wöchentlich begrenzt. Bei Schichtarbeit darf der Durchschnitt über einen Zeitraum von drei Wochen 44 Stunden pro Woche nicht überschreiten; zusätzlich gilt eine tägliche Höchstgrenze von zwölf Stunden. Überstunden sind grundsätzlich auf 72 Stunden pro Monat begrenzt und müssen mit mindestens dem 1.5-Fachen des Stundenlohns bezahlt werden. Einschließlich Überstunden sollte die tägliche Arbeitszeit zwölf Stunden nicht überschreiten. Beschäftigte haben einen wöchentlichen Ruhetag, üblicherweise am Sonntag oder an einem vom Arbeitgeber festgelegten Tag. Der Plan sollte vor Monatsbeginn feststehen. Arbeit an einem Ruhetag ist nur in gesetzlich begrenzten Fällen oder bei durchgehendem Schichtbetrieb zulässig und führt nach den gesetzlichen Regeln zu zusätzlicher Bezahlung. Brunei hat jedes Jahr elf Feiertage; islamische Feiertage richten sich nach dem Kalender. Bezahlter Jahresurlaub beginnt nach drei Beschäftigungsmonaten mit sieben Tagen im ersten Zwölfmonatsjahr. Danach steigt er für jedes weitere Zwölfmonatsjahr um einen Tag bis höchstens 14 Tage. Bei kürzeren Beschäftigungszeiten wird Urlaub anteilig für vollständig abgeschlossene Monate berechnet. Urlaub sollte grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem jeweiligen Dienstjahr genommen werden, sonst kann er verfallen. Nach sechs Beschäftigungsmonaten und einer vom Arbeitgeber bezahlten ärztlichen Untersuchung stehen Beschäftigten 14 Tage ambulante Krankheitsabwesenheit oder bis zu 60 Tage Krankenhausaufenthalt einschließlich des ambulanten Anteils zu, sofern eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Für Staatsangehörige und Personen mit Daueraufenthaltsrecht sieht das Gesetz insgesamt 15 Wochen Mutterschaftsurlaub vor, davon zwei Wochen vor und 13 Wochen nach der Geburt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, darunter sechs Monate oder 180 Beschäftigungstage, Arbeitgeberbeiträge zum Sozialversicherungssystem (SPK) und eine rechtmäßige Eheschließung, sind 13 Wochen bezahlt. Die letzten zwei Wochen bleiben unbezahlt. Für ausländische Beschäftigte gelten insgesamt neun Wochen, davon vier Wochen vor und fünf Wochen nach der Geburt. Acht Wochen sind bezahlt und eine Woche unbezahlt. Bei einer nicht vollendeten Schwangerschaft ab der 24. Woche können acht bezahlte Wochen gelten. Das Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Workplace Safety and Health Act Cap. 277) schützt Beschäftigte an privaten und staatlichen Arbeitsplätzen. Arbeitgeber oder verantwortliche Auftraggeber müssen Risiken bewerten, sichere Arbeitsverfahren und Informationen bereitstellen und Unterlagen mindestens drei Jahre aufbewahren. Die Risikobewertung muss mindestens alle drei Jahre sowie nach einem Unfall oder einer erheblichen Veränderung überprüft werden. Arbeitsbedingte Verletzungen, Berufskrankheiten und Todesfälle können Ansprüche nach dem Arbeitsunfallversicherungsgesetz (Workmen's Compensation Act Cap. 74) begründen. Der Arbeitgeber muss einen Todesfall oder eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb von zehn Tagen dem Commissioner melden. Für ausländische Beschäftigte gelten außerdem Anforderungen an hygienische Unterkünfte, Trinkwasser, sanitäre Einrichtungen und eine Krankenversicherung mit mindestens 100,000 BND Deckung für medizinische Behandlung und Operationen während der Beschäftigung. Ambulante Behandlung kann nach den gesetzlichen Regeln ausgeschlossen sein. Ein Arbeitgeber darf den Reisepass eines Beschäftigten nicht ohne gesetzliche Befugnis einbehalten. Ausländische Beschäftigte benötigen eine Lizenz des Commissioners und üblicherweise eine Genehmigung für ausländische Arbeitskräfte (Foreign Worker License), einen gültigen Work Pass, eine zugelassene Employment Agent, eine Freigabe von JobCentre Brunei (JobCentre-Brunei), den geltenden Nachweis zum Local/Foreign Workforce Ratio oder NTA, Qualifikationsunterlagen, Reisepass, medizinische Untersuchungen und einen Vertrag. Je nach Fall können außerdem eine Labour Approval (LPA), eine Work Pass Recommendation wie BUR500 oder BUR555 und eine Sicherheitsleistung in Form von Bargeld, Bankgarantie oder Versicherungsgarantie erforderlich sein. Arbeitgeber dürfen Beruf, Stellenbezeichnung oder Arbeitsort nicht außerhalb der genehmigten Lizenz- und Passbedingungen ändern. Übertragung, Verlängerung und Aufhebung der Genehmigung folgen formellen Verfahren. Ein Antrag eines neuen Unternehmens kann innerhalb einer Woche geprüft werden; weitere Prüfungen hängen vom Einzelfall ab. Beschäftigte können sich nach dem Gewerkschaftsgesetz (Trade Unions Act Cap. 128) gewerkschaftlich vertreten lassen. Für eine Registrierung sind mindestens sieben Gründungsmitglieder erforderlich. Tarifverträge und kollektive Vertretung sind möglich. Das Gesetz über Arbeitskonflikte (Trade Disputes Act Cap. 129) sieht bei kollektiven Streitigkeiten eine Untersuchung oder Schlichtung durch den Commissioner und gegebenenfalls eine Überweisung an den Minister, ein Tribunal oder ein Schiedsverfahren vor. Für Streiks und Aussperrungen gelten gesetzliche Einschränkungen. Ein unmittelbares Gegenstück zum deutschen Betriebsrat ist für Brunei nicht dokumentiert. Bei individuellen Problemen nimmt die Abteilung zur Durchsetzung des Arbeitsrechts (Labour Enforcement Division) des Department of Labour Beschwerden von Beschäftigten und Arbeitgebern entgegen. Laut offizieller Anleitung beginnt das praktische Verfahren mit einem Polizeibericht und persönlicher Vorsprache bei der Abteilung oder ihrer nächstgelegenen Zweigstelle. Eine Vertretung durch Dritte ist dort nicht vorgesehen. Typische Unterlagen sind Polizeibericht, Ausweis, Reisepass, Vertrag, Arbeits- oder Zeitkarten und weitere Nachweise. Die Behörde bearbeitet unter anderem Verstöße bei Löhnen, Urlaub, Überstunden, Lizenzen und Regeln für ausländische Arbeitskräfte und kann Vollstreckungs- oder Strafverfahren einleiten. Einer Kündigung wegen Fehlverhaltens muss eine ordnungsgemäße Untersuchung vorausgehen. Gegen eine Kündigung ohne gültigen Grund oder Rechtfertigung kann eine beschäftigte Person innerhalb eines Monats schriftlich beim Minister einen Antrag stellen. Eine Wiedereinstellung mit Nachzahlung oder Entschädigung kann angeordnet werden. Die Kündigungsfrist richtet sich zuerst nach dem Vertrag. Gibt es keine vertragliche Regelung, beträgt sie einen Tag bei weniger als 26 Wochen Beschäftigung, eine Woche ab 26 Wochen bis unter zwei Jahren, zwei Wochen ab zwei bis unter fünf Jahren und vier Wochen ab fünf Jahren. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Statt während der Kündigungsfrist weiterzuarbeiten, kann eine Zahlung zulässig sein. Nach der Renteneintrittsaltersverordnung (Retirement Age Order 2010) liegt das übliche Renteneintrittsalter grundsätzlich bei mindestens 60 Jahren. Ausnahmen können befristete Projekte, Inhaber eines Employment Pass, Beschäftigung bis zu 30 Stunden pro Woche sowie Studierende und Auszubildende betreffen. Abfindungen oder weitere Beendigungsleistungen können von gesonderten gesetzlichen oder vertraglichen Regeln abhängen.
Arbeitsrecht in Brunei
Das Arbeitsrecht in Brunei regelt private Beschäftigungsverhältnisse, Arbeitsverträge, Löhne, Arbeitszeiten, Urlaub, Arbeitsschutz, Kündigung und Streitverfahren. Die zentrale Rechtsgrundlage ist der Employment Order von 2009, zusammengefasst als Employment Act Cap. 278. Viele Schutzvorschriften gelten für Beschäftigte mit Arbeitsverträgen. Für Seeleute, Hausangestellte, leitende oder vertrauliche Positionen und bestimmte Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten besondere oder separate Regeln.
Tipp
Behandeln Sie das Arbeitsrecht in Brunei als Prüfliste für Vertrag, Lohnabrechnung, Arbeitszeiten, Urlaub, Sicherheit und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Klären Sie zuerst, ob das konkrete Arbeitsverhältnis erfasst ist und ob Sonderregeln für ausländische Beschäftigte, Hausangestellte, Seeleute oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten. Bewahren Sie Unterlagen systematisch auf, denn sie können bei Lohnstreitigkeiten, Kontrollen und Kündigungen entscheidend sein.

