Steuern in Brunei

Brunei erhebt auf das Arbeitseinkommen, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Dividenden, Zinsen oder Renten von Einzelpersonen keine Einkommensteuer. Unternehmen zahlen auf steuerpflichtiges Einkommen grundsätzlich 18,5 Prozent Körperschaftsteuer; für die Förderung von Erdöl und Erdgas gilt ein eigenes Regime mit einem Satz von 55 Prozent. Weitere Abgaben können durch Quellensteuer, Stempelsteuer, Einfuhr- und Verbrauchsteuern sowie die kommunale Gebäudesteuer (Cukai Bangunan) in Gemeindegebieten entstehen.

Tipp

Planen Sie Ihre Steuerposition in Brunei nach Rechtsform, Einkommensart und Zahlungsweg und verlassen Sie sich nicht allein darauf, dass keine persönliche Einkommensteuer erhoben wird. Für Unternehmen bestimmen korrekte Fristen, vollständige Unterlagen und die rechtzeitige Behandlung ausländischer Zahlungen zusätzliche Steuerlasten und Säumniszuschläge.