Radio und Fernsehen werden vor allem von Radio Television Brunei (RTB) geprägt, das dem Amt des Premierministers zugeordnet ist. RTB Perdana bietet geprüfte Regierungs-, Nachrichten- und Informationsprogramme, RTB Aneka konzentriert sich auf Familienunterhaltung und RTB Sukmaindera sendet rund um die Uhr lokale Programme terrestrisch und online. Zu den Radiosendern gehören Nasional, Pilihan, Pelangi und Nur Islam; Pilihan FM sendet in mehreren Sprachen, darunter Englisch, Mandarin und Nepali. Terrestrische RTB-Dienste sind im Allgemeinen ohne individuelles Abonnement verfügbar; RTBGo erfordert ein internetfähiges Gerät und eine funktionierende Verbindung. Pelita Brunei ist eine offizielle staatliche Zeitung in malaiischer Sprache und erscheint gedruckt montags, mittwochs und samstags sowie täglich online über ePelita. Borneo Bulletin ist eine private englischsprachige Tageszeitung, während Media Permata eine private malaiischsprachige Tageszeitung ist. Ausländische Veröffentlichungen sind erhältlich, können aber Genehmigungspflichten unterliegen. Lokale Nachrichten werden auch über Websites und soziale Netzwerke verbreitet. Der Zugang zu Online-Medien ist praktisch breit, aber nicht für alle gleich. DEPS und AITI meldeten 2025 insgesamt 645103 Internetanschlüsse, darunter 103291 Festnetz- und 541812 Mobilfunkanschlüsse; die Anzahl der Anschlüsse entspricht nicht der Zahl der Menschen. Gerät, Preis, Bandbreite, Standort und Verfügbarkeit einzelner Plattformen beeinflussen den tatsächlichen Zugang. RTBGo, YouTube und internationale Plattformen spielen beim Streaming eine zentrale Rolle; die verfügbaren Quellen belegen jedoch keinen allgemeinen nationalen Streamingdienst. AITI reguliert Kommunikation und Online-Inhalte gemeinsam mit anderen staatlichen Stellen. Dem Content Advisory Council gehören unter anderem AITI, das Amt des Premierministers, das Ministerium für Verkehr und Infokommunikation, das Bildungsministerium, das Ministerium für religiöse Angelegenheiten, das Innenministerium, das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport sowie die Generalstaatsanwaltschaft an. Der Internet Code of Practice gilt für lizenzierte Internetdienstanbieter und Internet Content Providers; Rundfunk wird unter anderem durch den Broadcasting Act, den Broadcasting Code of Practice und die Class Licence Notification von 2001 geregelt. Eine technische Rundfunklizenz von AITI ersetzt keine umfassende Inhaltsprüfung. Dem Merkblatt zufolge kostet eine Lizenz zum Betrieb eines AM-, FM- oder Fernsehsenders 100 BND, gilt ein Jahr und sollte mindestens zwei Monate vor Ablauf verlängert werden. Wer in Brunei eine lokale Zeitung oder Zeitschrift veröffentlichen möchte, muss den Newspapers Act einhalten. Dazu gehören die Registrierung beim Registrar of Local Newspapers und eine Genehmigung des Innenministeriums. Die im Merkblatt genannte Genehmigungsgebühr beträgt 5000 BND pro Jahr, zusätzlich ist eine Kaution von 100000 BND zu hinterlegen. Die aktuellen Antragsunterlagen und die Umsetzungspraxis sollten vor einem Antrag geprüft werden. Ausländische Journalistinnen und Journalisten beantragen über das Informationsamt einen Media Accreditation Pass. Erforderlich sind unter anderem Reisepass, Foto, Presseausweis, Auftragsschreiben, gegebenenfalls zusätzliche Genehmigungen und eine Ausrüstungsliste; der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor der Einreise eingereicht werden. Die Genehmigung kann verweigert oder widerrufen werden. Beiträge in sozialen Netzwerken fallen nicht automatisch unter journalistische Privilegien. Neben nationalem Recht gelten die Plattformregeln. Bei der Veröffentlichung von Texten, Fotos, Filmen oder Musik sind Urheberrecht nach dem Copyright Order, 1999, sowie Einwilligung und Privatsphäre zu berücksichtigen. Das gilt auch für Weiterveröffentlichungen, Downloads und Remixe, sofern keine Lizenz oder gesetzliche Ausnahme greift. Je nach Inhalt und Umständen können der Defamation Act, der Sedition Act, der Public Order Act, der Broadcasting Act, der Internet Code of Practice und der Syariah Penal Code zusätzliche Risiken begründen. Verleumderische, aufrührerische, religiös beleidigende, obszöne, falsche oder gefährliche Inhalte sowie Aufrufe zu Hass und Gewalt, Online-Glücksspiel und Doxxing sollten nicht verbreitet werden. Der Personal Data Protection Order, 2025, regelt den Umgang privater Unternehmen mit personenbezogenen Daten; AITI verwaltet und beaufsichtigt diesen Bereich. Vor einer Veröffentlichung sollten Zweck, Einwilligung oder sonstige Rechtsgrundlage, Datenminimierung und gegebenenfalls die Zuständigkeit einer Datenschutzbeauftragten oder eines Datenschutzbeauftragten geprüft werden. Das betrifft auch Bilder, Kontaktdaten, Standorte und Daten Minderjähriger. Rahmenwerke wie der Child Online Protection Framework von 2013 und der National Framework on Child Protection von 2021 bieten jungen Menschen Schutz. Zu den Risiken gehören Cybermobbing, Grooming, sexuelle Ausbeutung, Betrug und Datenschutzverletzungen. Je nach Fall können Eltern oder Erziehungsberechtigte, Schulen, JAPEM, zuständige Kinderschutz- oder Cybersicherheitsbehörden, Plattformen oder Polizei als Melde- und Schutzstellen dienen; die verfügbaren Quellen belegen kein einheitliches nationales Altersfreigabesystem für Medien. Menschen können sich durch Leserbriefe, Kommentare, das Teilen von Beiträgen und eigene Inhalte in sozialen Netzwerken beteiligen. Pelita Brunei nimmt unter anderem Pressemitteilungen, Berichte, Artikel, Gedichte und Anzeigen an; eine Einreichung garantiert weder Veröffentlichung noch eine redaktionelle Antwort. RTB bietet öffentliche Workshops und Schulungen, doch ein formeller allgemeiner Status für Bürgerjournalismus mit Anspruch auf Sendezeit ist nicht belegt. Journalistische Arbeit findet vor allem bei RTB, dem Informationsamt (Jabatan Penerangan) und Pelita Brunei, bei Brunei Press mit Borneo Bulletin und Media Permata sowie bei anderen Online-Nachrichtendiensten statt. Zugang zu Veranstaltungen und redaktionelle Aufgaben hängen oft von der Organisation, Akkreditierung und Veranstaltungsgenehmigung ab. Die externe Bewertung von Reporter ohne Grenzen führte Brunei im Index 2026 auf Rang 96 von 180 mit einer Wertung von 52.58; diese Bewertung ist keine Rechtsquelle, weist aber auf mögliche Selbstzensur- und Reputationsrisiken hin. Beschwerden können je nach Verstoß an den Anbieter oder die Plattform, AITI, das Informationsamt, die Royal Brunei Police Force oder eine andere zuständige Behörde gerichtet werden. Die verfügbaren Quellen belegen weder einen unabhängigen Medienrat mit umfassendem Auftrag zur Pressefreiheit noch ein allgemeines nationales Streamingportal oder einen formellen Weg in den Bürgerjournalismus.
Medien in Brunei
Die Medienlandschaft Bruneis umfasst staatlichen Rundfunk, lokale Zeitungen, Online-Nachrichten, Streaming und soziale Netzwerke. RTB, Pelita Brunei, Borneo Bulletin und Media Permata gehören zu den bekannten Angeboten. Zugang und Veröffentlichung hängen von Anbieter, Plattform, Genehmigungen, Urheberrecht und weiteren gesetzlichen Regeln ab.
Tipp
Behandle Medieninhalte in Brunei je nach Zweck unterschiedlich: Nachrichten lesen, Streaming, eigene Beiträge veröffentlichen, journalistisch arbeiten und Rundfunk betreiben unterliegen nicht denselben Bedingungen. Prüfe vor jeder Veröffentlichung Rechte, Einwilligungen, Datenschutz und mögliche Inhaltsrisiken. Plane Genehmigungen mit der jeweils zuständigen Behörde, denn es gibt keinen einheitlichen Genehmigungsweg für alle Medienformen.

