In Brunei gibt es sowohl eigenes Familienrecht als auch formelle, nichtformelle und informelle Unterstützungsangebote. Die Zuständigkeit hängt insbesondere von der Religionszugehörigkeit und dem konkreten Anliegen ab. Ist mindestens eine beteiligte Person muslimisch und sind die gesetzlichen Wohnsitzvoraussetzungen erfüllt, fallen Eheschließung, Scheidung, Unterhalt, Abstammung, Vormundschaft und Sorgerecht im Allgemeinen in die Zuständigkeit der Syariah-Gerichte. Lücken innerhalb dieses Rahmens beurteilt das Gericht nach Hukum Syara’. Für ausschließlich nichtmuslimische Angelegenheiten gelten unter anderem der Marriage Act Cap. 76, der Registration of Marriages Act Cap. 124 und der Guardianship of Infants Act Cap. 191. Chinesische, traditionelle und andere Eheschließungen werden ebenfalls in amtlichen Statistiken erfasst; der jeweilige Registrierungsweg hängt vom Fall und der Gemeinschaft ab. Muslimische Staatsangehörige und dauerhaft Aufenthaltsberechtigte benötigen für eine geplante Eheschließung im Ausland oder in Brunei im Allgemeinen vorab die Genehmigung des Registry of Muslim Marriage, Divorce, Annulment and Ruju’ (PPPPROI) ihres Wohnbezirks. Erforderlich sein können Formulare, Nachweise des Familienstands, Unterlagen zu einer früheren Ehe, Scheidung oder einem Todesfall sowie eine Bestätigung des penghulu oder ketua kampong. Beide Partner müssen zustimmen. Fehlt die Zustimmung des wali oder wird sie ohne triftigen Grund verweigert, kann ein Syar’ie Judge über einen richterlichen Vormund (wali Hakim) entscheiden. Für eine polygame Eheschließung ist eine vorherige schriftliche Genehmigung des Syar’ie Judge erforderlich. Berücksichtigt werden unter anderem Anlass, Einkommen, Pflichten, Verbindlichkeiten, unterhaltsberechtigte Personen und die Sichtweise der bestehenden Ehefrau. Nach der Registrierung werden eine Heiratsurkunde, eine Heiratskarte und ein Ta’liq-Zertifikat ausgestellt. Gebühren und Bearbeitungszeiten richten sich nach dem Verfahren und den eingereichten Unterlagen. Die Geburt eines Kindes wird beim Immigration and National Registration Department im Geburtsbezirk registriert. Der leibliche Vater, die leibliche Mutter oder ein informierter Angehöriger kann die Registrierung vornehmen. Sie ist kostenlos und sollte unverzüglich erfolgen. Meldungen nach mehr als 14 Tagen beziehungsweise mehr als 43 Tagen werden als verspätet erfasst; eine nicht registrierte Geburt kann eine Geldstrafe bis BND 500 nach sich ziehen. Üblicherweise werden die Geburtsmeldung, Ausweise der Eltern, Heiratsurkunde oder eine gleichwertige Bestätigung sowie gegebenenfalls Einwanderungs- und Statusunterlagen benötigt. Fragen zur Abstammung, Legitimität, zum Unterhalt und zur Vormundschaft eines muslimischen Kindes werden im Rahmen des Syariah-Rechts behandelt. Bei nichtmuslimischen Familien kann eine spätere Eheschließung der Eltern nach dem Legitimacy Order 2001 eine rechtliche Legitimation ermöglichen. Auch die Adoption richtet sich nach dem jeweiligen religiösen und rechtlichen Verfahren. Muslimische Antragstellende und Kinder fallen unter den Islamic Adoption of Children Act Cap. 206 und stellen den Antrag beim Syariah-Gericht. Für nichtmuslimische Verfahren gilt der Adoption of Children Act Cap. 205; sie laufen vor dem Zivilgericht. JAPEM führt üblicherweise eine soziale Untersuchung, Gespräche, einen Hausbesuch, eine Sicherheitsbewertung und eine Beurteilung durch das zuständige Komitee durch. Zu den Unterlagen können Ausweise, Heirats- oder Scheidungsurkunden, eidesstattliche Erklärungen, Geburts-, Pass- und Statusunterlagen, Einkommens- oder Kontoauszüge sowie die Zustimmung der leiblichen Familie gehören. Für ein ausgesetztes oder neugeborenes Kind bietet JAPEM einen besonderen Schutzweg für ein ausgesetztes oder neugeborenes Kind (anak laqid). Die spätere Geburtsregistrierung und Adoption erfordern je nach Religionszugehörigkeit zunächst eine vorläufige und anschließend eine dauerhafte Anordnung des Syariah- oder Zivilgerichts. JAPEM unterstützt Familien durch die Family Unit und Children’s Unit bei Konflikten, Eheproblemen, unsicherer Wohnsituation, Beratung, Kindeswohl und sozialen Risiken. Beratung kann einzeln, in Gruppen, mit der Familie, telefonisch oder elektronisch erfolgen. Zugang gibt es über JAPEM-Niederlassungen in Brunei-Muara, Belait, Tutong und Temburong. Bei Misshandlung, Vernachlässigung oder Ausbeutung von Kindern, Sorgerechtsproblemen oder einer Gefahr außerhalb der elterlichen Kontrolle nimmt die Children’s Unit Meldungen aus der Bevölkerung und von Institutionen entgegen. Darauf folgen eine soziale Bewertung, die Suche nach sicherer Betreuung und, falls erforderlich, eine geschützte Unterbringung sowie die Zusammenarbeit mit Polizei, Gesundheitsdiensten und anderen Stellen. Child Line 121 (Talian ANAK 121) und Welfare Line 141 (Talian Kebajikan 141) nehmen Anliegen zu Unterstützung und Schutz entgegen. Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie die Polizei unter 993 und den Rettungsdienst unter 991. Bei häuslicher Gewalt können muslimische Betroffene Schutz nach Teil VA des Islamic Family Law Act Cap. 217 suchen. Dharar Syar’ie umfasst unter anderem begründete Angst oder Verletzung, Zwang und rechtswidrige Freiheitsberaubung. Eine beschleunigte Anordnung gilt zunächst höchstens 28 Tage und kann verlängert werden. Für nichtmuslimische Familien enthält der Married Women Act Cap. 190 gesonderte Schutzbestimmungen. JAPEM kann bei Formularen, Belegen, Gerichtskontakten und der Koordination mit Polizei und Gesundheitsdiensten helfen, ersetzt aber keine verbindliche gerichtliche Anordnung. Bei einer Scheidung müssen neben der Auflösung der Ehe auch Wohnort und Sorgerecht des Kindes, Umgangsregelungen, Unterhalt, Wohnsituation und Schutzmaßnahmen sowie gegebenenfalls Vermögensfragen geklärt werden. Muslimische Verfahren wie Scheidung, fasakh, khulu’, ta’liq, ruju’ und damit verbundene Unterhalts- oder Sorgerechtsanträge gehören im Allgemeinen vor das Syariah-Gericht. Scheidungsverfahren nichtmuslimischer Personen und Fragen zu Sorgerecht, Umgang und Unterhalt werden nach Zivilrecht behandelt. Gerichte setzen Unterhalt anhand des Bedarfs, der Zahlungsfähigkeit und der eingereichten Belege fest; ein einheitlicher Betrag oder allgemeiner Bearbeitungszeitraum lässt sich nicht angeben. JAPEM kann begleiten oder vermitteln, aber nur ein Gericht schafft eine durchsetzbare Regelung. Familien in Brunei übernehmen häufig die praktische Pflege älterer oder behinderter Angehöriger. JAPEM und das nationale Sozialhilfesystem (SKN) bearbeiten unter anderem Anträge auf Altersrente und Betreuungspersonenzuschuss. Für die Altersrente gelten grundsätzlich ein Mindestalter von 60 Jahren sowie weitere gesetzliche Anforderungen an Staatsangehörigkeit und Aufenthalt, darunter tatsächliche Anwesenheit an mindestens 183 Tagen. Für staatenlose dauerhaft Aufenthaltsberechtigte, die im Ausland geboren wurden, kann ein vorheriger Aufenthalt von mindestens 20 Jahren erforderlich sein. Die genaue Höhe der Leistungen ist im Einzelfall zu bestätigen. Kinderbetreuung außerhalb des Haushalts benötigt eine Lizenz als Kinderbetreuungszentrum (Pusat Penjagaan Kanak-Kanak) nach dem Child Care Centres Act Cap. 218. JAPEM stellt die Lizenz üblicherweise für zwei Jahre aus. Bekannte Gebühren sind BND 200 für die erste und BND 150 für jede folgende Lizenz. Ein Betrieb ohne Lizenz kann mit bis zu BND 5,000 Geldstrafe, bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder beidem geahndet werden. Der Tod eines Angehörigen wird beim Immigration and National Registration Department registriert, vorzugsweise innerhalb von zwölf Stunden. Meldungen nach zwölf Stunden beziehungsweise mit mehr als drei Tagen Verspätung werden als verspätet erfasst. Die Registrierung ist kostenlos; unterlassene Registrierung kann eine Geldstrafe bis BND 500 nach sich ziehen. Die Sterbeurkunde wird regelmäßig für Versicherungs- und Nachlassverfahren oder eine spätere Eheschließung benötigt. Das Syariah High Court ist außerdem für Nachlass- und Erbschaftsangelegenheiten muslimischer Personen zuständig. Amtliche Statistiken weisen für 2021 insgesamt 87,137 Haushalte mit durchschnittlich 5.1 Mitgliedern aus; 50.5 Prozent hatten mindestens fünf Mitglieder. 2024 wurden 2,733 Eheschließungen und 672 Scheidungen registriert. Für 2025 werden 458,600 Einwohner und 36,300 Personen ab 65 Jahren angegeben. Diese Zahlen beschreiben die Gesamtbevölkerung und erlauben keine Aussage über jeden einzelnen Haushalt oder jede Familienform. Eine zentrale Stelle für alle Familienangelegenheiten gibt es nicht. Bei religiösen, ausländischen, grenzüberschreitenden, rechtlich unklaren oder gewaltbezogenen Anliegen müssen die zuständigen Gerichte, Registrierungsstellen, JAPEM oder spezialisierte Beratungsstellen gezielt einbezogen werden.
Familienleben in Brunei
Familienleben in Brunei umfasst Partnerschaft, Elternschaft, Fürsorge, Unterhalt, Betreuung, Trennung und den Umgang mit Todesfällen. Für muslimische und religionsgemischte Familien sind im Allgemeinen die Syariah-Gerichte zuständig; ausschließlich nichtmuslimische Familien unterliegen dem Zivilrecht. Das Department of Community Development (JAPEM) unterstützt bei Beratung, Kinder- und Familienschutz, Pflege und sozialen Schwierigkeiten.
Tipp
Ordnen Sie Ihr Anliegen in Brunei zuerst nach Religionszugehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Dringlichkeit ein, denn davon hängt ab, ob das Syariah- oder Zivilgericht und welche Behörde zuständig sind. Bei Anliegen zu Kindern, Gewalt, Trennung, Adoption oder grenzüberschreitenden Sachverhalten sollten Sie früh die zuständige Stelle einbeziehen: Private Vereinbarungen ersetzen nicht automatisch einen Gerichtsbeschluss, eine Registrierung oder Lizenz. Lassen Sie Fristen, Gebühren und Anspruchsvoraussetzungen direkt bei PPPPROI, JAPEM, dem Register oder dem zuständigen Gericht bestätigen.

