Das Einwanderungsgesetz (Immigration Act Cap. 25:02), das Staatsangehörigkeitsgesetz (Citizenship Act Cap. 01:01) und die Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts von 2024 und 2025 bilden Teile der Rechtsgrundlage. Die Hauptzuständigkeit liegt beim Department of Immigration and Citizenship innerhalb des Ministry of Labour and Home Affairs. Je nach Verfahren bearbeiten auch Regional- und Bezirksbüros, diplomatische Vertretungen und Konsulate Anträge. Das Department of Labour and Social Security wirkt bei Arbeitserlaubnissen mit; das Ministry of Justice and Correctional Services ist für die Flüchtlingsverwaltung zuständig. Die Einreise erfolgt über einen zugelassenen Grenzübergang. Im Allgemeinen sollte der Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig sein. Ob ein Visum nötig ist, hängt von der Staatsangehörigkeit und bestehenden Abkommen ab. Staatsangehörige des Commonwealth sind im Allgemeinen von der Visumpflicht befreit; zu den Ausnahmen zählen jedoch Bangladesch, Kamerun, Ghana, Indien, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka. Einreisevisa können über eVisa, eine Botschaft, ein Konsulat oder ein Einwanderungsbüro beantragt werden. Ein Besuch darf höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr dauern; ein an der Grenze ausgestelltes Visum gilt höchstens 14 Tage. Ein Besuchsstatus berechtigt nicht zu Arbeit, Dienstleistungen oder Verkäufen. Geschäftsreisen können Besprechungen, Verhandlungen, Konferenzen oder die Prüfung einer Investition umfassen, verleihen aber nicht automatisch das Recht zu arbeiten. Für ein Studium sind eine Zulassung, eine Studien- oder Forschungserlaubnis und finanzielle Unterstützung erforderlich; wenn ein Visum nötig ist, wird zusätzlich ein Studienvisum benötigt. Für eine Beschäftigung benötigt eine ausländische Arbeitskraft eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsgenehmigung sowie, falls vorgeschrieben, ein Beschäftigungsvisum. Wer länger als zu Besuch in Botswana bleibt, benötigt im Allgemeinen eine Aufenthaltsgenehmigung. Erwachsene stellen ihren Antrag üblicherweise selbst mit Form 15 und Form 3. Typische Nachweise sind Reisepass, Geburts- oder Heiratsurkunde, Foto, Unterhaltserklärung und Kontoauszüge. Studierende fügen Zulassung, Kursdauer, Sponsoring- und Gebührennachweise hinzu. Die Bearbeitung dauert ungefähr 30 Werktage; Gebühren hängen von der Kategorie und dem geltenden Tarif ab. Für bestimmte Fälle von Studierenden und Unterhaltsberechtigten nennt die offizielle Website 1,500 BWP; die zuständige Behörde sollte den aktuellen Tarif und mögliche Tippfehler bestätigen. Je nach Fall erfordert eine Arbeitserlaubnis eine Stellenausschreibung, einen Arbeitsvertrag oder ein Angebot, Lebenslauf, beglaubigte Bildungsnachweise, Reisepass und Fotos. Für medizinische Berufe, Pflege, Lehrtätigkeit, Ingenieurwesen, Pilotinnen und Piloten oder bestimmte Sportbereiche können zusätzliche berufliche Freigaben erforderlich sein. Investorinnen und Investoren legen typischerweise Banknachweise, Miet- oder Eigentumsunterlagen, Unternehmensregistrierung, Geschäftslizenz, Unternehmensprofil und Angaben zu Beschäftigten vor. Die Bearbeitung dauert ungefähr 14 Werktage. Eine Verlängerung sollte mindestens sechs Monate vor Ablauf vorbereitet werden. Eine Arbeitserlaubnis allein ersetzt weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch ein erforderliches Visum. Eine Daueraufenthaltsbescheinigung (Permanent Residence Certificate) wird im Allgemeinen nach mindestens fünf Jahren rechtmäßigem ununterbrochenem Aufenthalt, bei guter Führung, ausreichenden Mitteln und einem erheblichen Beitrag zu Botswana erwogen. Beschäftigte und Investierende können unter besonderen Voraussetzungen auch vor Ablauf von fünf Jahren einen entsprechenden Weg haben. Ein automatischer Anspruch besteht jedoch nicht. Der Antrag erfolgt mit Form 21 und Nachweisen zu früheren Genehmigungen, Reisepass, Unterhalt und finanziellen Mitteln. Investierende müssen unter anderem Beteiligungen, Gründungsdokumente, Finanzberichte, Steuererklärungen, Miet- oder Eigentumsnachweise, Geschäftslizenz und Lohnunterlagen belegen. Die offizielle Website nennt eine Gebühr von 3,000 BWP; ältere Gebührenangaben können abweichen. Eine Einbürgerung erfordert im Allgemeinen mindestens zehn Jahre Aufenthalt insgesamt und zwölf unmittelbar vorausgehende ununterbrochene Monate in Botswana. Form L, Polizeiberichte, ein Gespräch sowie Nachweise zu Aufenthalt, Beschäftigung, Finanzen und Bildung gehören zum Verfahren. Die Gebühr beträgt 1,000 BWP. Offizielle Bearbeitungsschätzungen unterscheiden sich: Sie nennen etwa ein Jahr oder 18 Monate. Die geltenden Regeln zur Aufgabe einer ausländischen Staatsangehörigkeit und zu mehrfacher Staatsangehörigkeit sollten wegen der Gesetzesänderungen von 2024 und 2025 bei der zuständigen Behörde geprüft werden; die angekündigten Regeln waren zuletzt noch nicht einheitlich in allen öffentlichen Diensten umgesetzt. Ehepartnerinnen und Ehepartner von Staatsangehörigen Botswanas können im Allgemeinen nach fünf Jahren Aufenthalt ein separates Verfahren nutzen. Es beginnt mit Form K und führt nach einer Erklärung, Veröffentlichung im Amtsblatt, möglichem Einspruch, Gespräch und Polizeibericht zu Form N. Die Wartezeit kann verkürzt werden. Weitere Verfahren betreffen unter anderem staatenlose Personen oder Mitglieder einer lokalen Gemeinschaft nach 20 Jahren rechtmäßigem ununterbrochenem Aufenthalt, minderjährige Kinder botswanischer Staatsangehöriger, ehemalige Staatsangehörige, Adoption und Registrierung. Das Flüchtlingsrecht beruht auf dem Gesetz zu Anerkennung und Verwaltung von Flüchtlingen (Refugees (Recognition and Management) Act) von 2024. Ein Asylantrag geht über eine autorisierte Stelle an das Botswana Refugees Committee; gegen dessen Entscheidung ist ein Berufungsverfahren vor dem Appeals Board vorgesehen. Das Gesetz regelt unter anderem den Schutz von Familien, Ausweisdokumente, Aufnahme- und Siedlungsgebiete, Pflichten, Überprüfung, Entzug, Haft und Ausweisung. Das Flüchtlingslager Dukwi ist die wichtigste praktische Anlaufstelle. Anerkannte Flüchtlinge erhalten nicht automatisch alle arbeits- oder aufenthaltsbezogenen Genehmigungen; die Anforderungen des Einwanderungsrechts müssen weiterhin geprüft werden. Beginn der Gesetzesanwendung und zugehörige Verordnungen sollten bestätigt werden, da öffentliche Quellen widersprüchliche Angaben enthalten. Unvollständige, falsche oder widersprüchliche Angaben können zur Ablehnung führen oder einen Verstoß darstellen. Antragstellende sollten beglaubigte Kopien, Fotos, Personenstands- und Polizeidokumente, Finanznachweise, Zulassungen, Beschäftigungsunterlagen sowie gegebenenfalls englische Übersetzungen und eine Bestätigung der Botswana Qualifications Authority vorbereiten. Visum- und Aufenthaltsbedingungen müssen eingehalten und Genehmigungen vor ihrem Ablauf verlängert werden. Wird die Einreise verweigert, können die Gründe schriftlich mitgeteilt werden; nach dem gesetzlichen Rahmen sollte ein Einspruch im Allgemeinen innerhalb von drei Tagen beim nächstgelegenen Magistrates Court eingelegt werden. Während des Einspruchs darf die betroffene Person nicht abgeschoben werden. Für abgelehnte Aufenthaltsanträge gelten eigene Einspruchs- oder Ausreiseregeln.
Einwanderungsrecht in Botswana
Das Einwanderungsrecht in Botswana regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familienmigration, Schutzstatus, Daueraufenthalt und Einbürgerung. Die zuständigen Behörden prüfen je nach Angelegenheit unterschiedliche Anträge und Nachweise. Ein Besuchervisum berechtigt nicht zur Arbeit; ein Arbeitsvisum ersetzt weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung.
Tipp
Kläre zuerst den tatsächlichen Zweck deines Aufenthalts in Botswana, denn Besuch, Geschäftsreise, Studium, Arbeit, Familienaufenthalt und Schutzstatus erfordern unterschiedliche Genehmigungen. Verlasse dich weder auf ein Besuchs- oder Geschäftsvisum für Arbeit noch auf eine einzelne ältere Gebühren- oder Bearbeitungsangabe. Plane den Antrag mit vollständigen, widerspruchsfreien Nachweisen und bestätige unklare Regeln direkt bei der zuständigen Behörde.

