Der Employment and Labour Relations Act No. 27 of 2025, kurz ELRA, gilt seit dem 1. September 2026 und bündelt wesentliche Beschäftigungs- und Arbeitsregeln. Er gilt grundsätzlich auch für Beschäftigte im informellen Sektor und im öffentlichen Dienst, jeweils mit gesetzlichen Anpassungen. Ausgenommen sind Botswana Defence Force, Botswana Police Service, Directorate of Intelligence and Security, Directorate on Corruption and Economic Crime und Drug Enforcement Agency. Umsetzungsvorschriften können die Verwaltung weiterhin beeinflussen; Arbeitgeber sollten aktuelle Verfahren bei der zuständigen Stelle bestätigen. Das Ministry of Labour and Home Affairs beaufsichtigt das System. Das Department of Labour and Social Security ist für Arbeitsverwaltung, Inspektionen, Arbeitserlaubnisse, Weiterleitung von Streitfällen und Registrierung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zuständig. Das Department of Employment Services unterstützt Arbeitgeberregistrierung, Stellenvermittlung und Praktika. Arbeitgeber können beim Botswana Labour Market Observatory ein Konto anlegen, kostenlos Stellen ausschreiben und Lebenslaufabgleich sowie Berichte nutzen. Eine allgemeine verpflichtende Arbeitgeberregistrierung ist durch die verfügbaren Recherchen nicht unmittelbar belegt. Arbeitgeber können direkt einstellen oder Personalvermittler, Arbeitsvermittlungen oder andere Vermittler einsetzen. Für die Einstellung von Nichtstaatsangehörigen ist im Allgemeinen eine Arbeitserlaubnis über ein Labour Office erforderlich. Der Antrag umfasst üblicherweise Vertrag, höchstens sechs Monate alte Stellenausschreibung, Angebot, Lebenslauf, Zeugnisse, Reisepass und Fotos. Die reguläre Bearbeitung dauert etwa 14 Arbeitstage; eine Notfall-Arbeitserlaubnis kann bis zu drei Monate gelten und kostet BWP 500. Eine Verlängerung sollte mindestens sechs Monate vor Ablauf beantragt werden. Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Kontrolle über die Arbeit, angeordnete Aufgaben, kontrollierte Arbeitszeiten, Einbindung in die Organisation und wirtschaftliche Abhängigkeit können jedoch ein Beschäftigungsverhältnis begründen. Gelegenheitsarbeit von mehr als 22,5 Stunden pro Monat über 12 Monate wird zu unbefristeter Beschäftigung. Eine Probezeit kann bis zu sechs Monate dauern, muss zuvor schriftlich vereinbart sein und erfordert fortlaufende Beurteilung, Rückmeldung, Anleitung, Beratung und Vertretung. Ein befristeter Vertrag darf normalerweise einschließlich aufeinanderfolgender Verträge 12 Monate nicht überschreiten, sofern kein sachlicher Grund vorliegt, etwa Vertretung, vorübergehend zusätzlicher Arbeitsbedarf, Ausbildung für Studierende oder kürzlich Graduierte, ein bestimmtes Projekt, Saisonarbeit, externe Finanzierung oder Ruhestand. Der Arbeitgeber sollte den Grund im schriftlichen Angebot oder bei der Verlängerung nennen; andernfalls kann das Beschäftigungsverhältnis unbefristet werden. Befristet und Teilzeitbeschäftigte dürfen grundsätzlich nicht ungünstiger behandelt werden als vergleichbare unbefristet oder Vollzeitbeschäftigte; eine anteilige Behandlung kann angemessen sein. Arbeitgeber müssen Löhne pünktlich zahlen, unzulässige Abzüge vermeiden, vereinbarte Arbeit bereitstellen oder weiterzahlen, wenn sie diese nicht bereitstellen können, Beschäftigungsunterlagen führen und Schlusszahlungen für geleistete Arbeit, angesammelten Jahresurlaub, Kündigungsfrist, Abfindung und gegebenenfalls Transportzulage leisten. Auf Anfrage müssen sie ein Arbeitszeugnis mit neutralen Angaben ausstellen. Die reguläre Arbeitszeit ist auf acht Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich begrenzt; bei einer Fünf-Tage-Woche sind bis zu neun Stunden täglich möglich. Nach fünf Stunden erhalten Beschäftigte mindestens 30 Minuten Pause und pro Woche mindestens 24 Stunden Ruhezeit. Überstunden werden mit dem 1,5-Fachen des normalen Satzes bezahlt und sind auf 14 Stunden pro Woche begrenzt. Arbeit am Ruhetag wird mit dem doppelten Satz bezahlt oder durch einen Ersatzruhetag ausgeglichen. Nachtarbeit von 18:00 bis 06:00 Uhr erfordert Zustimmung, Zulage und Transport. Regelmäßige Arbeit nach 23:00 Uhr erfordert außerdem Informationen zu Gefahren, eine vom Arbeitgeber bezahlte ärztliche Untersuchung und, wenn praktikabel, eine Versetzung bei Gesundheitsrisiken. Jahresurlaub entsteht mit 1,25 Tagen pro Monat beziehungsweise 15 Tagen in 12 Monaten. Der bezahlte Krankheitsurlaub beträgt mindestens 20 Arbeitstage im Jahr. Das Ministerium gibt Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen bei 70 Prozent des Gehalts an; Vaterschaftsurlaub beträgt mindestens fünf bezahlte Tage. Schutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfasst den Schutz vor Kündigungsmitteilung während des Mutterschaftsurlaubs und die Rückkehr an dieselbe oder eine gleichwertige Stelle. Stillende Beschäftigte erhalten in den sechs Monaten nach dem Mutterschaftsurlaub täglich zwei Pausen von je 30 Minuten. Arbeitgeber müssen angemessene Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung ergreifen und gegebenenfalls angemessene Vorkehrungen treffen. Der Schutz umfasst Rasse, Stamm, Herkunft, nationale Abstammung, soziale Herkunft, politische Zugehörigkeit oder Meinung, Familienstand, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Hautfarbe, Glauben, Behinderung, Schwangerschaft oder Mutterschaft, Vaterschaft und Gesundheitsstatus. Sexuelle Belästigung gilt als Diskriminierung. Arbeitgeber müssen Gewalt und Belästigung vorbeugend angehen und können für das Verhalten Beschäftigter haften, wenn sie nicht alle zumutbaren und praktikablen Präventionsmaßnahmen getroffen haben. Sanktionen können BWP 50.000 oder fünf Jahre Freiheitsstrafe erreichen. Kinder unter 15 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden. Personen ab 15 Jahren dürfen nur zulässige leichte Arbeit verrichten; gefährliche, unterirdische und nächtliche Arbeit bleibt Kindern verboten. Zwangsarbeit ist untersagt. Der Arbeitsschutz richtet sich nach der National Occupational Safety and Health Policy 2025, die Gefahrenidentifikation, Risikobewertung, Ergonomie und psychosoziale Unterstützung betont. Das Department of Occupational Health and Safety führt Inspektionen durch und setzt Regeln durch. Erfasste Betriebsstätten in Fertigung, Druck, Elektrizität, Wasser und Abwasser benötigen vor Betriebsaufnahme eine Fabrikregistrierung. Dafür werden Formular OHS 1, genehmigter Bauplan, Genehmigung der Kommunalbehörde und ein Standortbesuch benötigt; die Bearbeitung dauert etwa 10 Arbeitstage. Für Maschinen und Hebezeuge ist ein vor Ort aufzubewahrendes General Register erforderlich; dafür wird keine Gebühr erhoben. Arbeitgeber melden Unfälle und gefährliche Ereignisse der Behörde; Untersuchungen dauern im Allgemeinen etwa 14 Arbeitstage und sind gebührenfrei. Für die Arbeitsunfallversicherung sollte die beschäftigte Person einen Unfall sofort oder innerhalb von 10 Tagen melden, der Arbeitgeber das Formular BL 43/10 innerhalb von 17 Tagen einreichen und der Antrag im Allgemeinen innerhalb von 12 Monaten gestellt werden. Das System umfasst Beschäftigte in Landwirtschaft, Privathaushalten, Sicherheitsdiensten, Privatwirtschaft, parastaatlichen Unternehmen und Regierung. Beschäftigte dürfen eine Gewerkschaft gründen, ihr beitreten und sich beteiligen; Arbeitgeber können einem Arbeitgeberverband beitreten. Arbeitgeber dürfen eine rechtmäßige Gewerkschaftsmitgliedschaft oder -tätigkeit weder verbieten noch bestrafen. Eine Gewerkschaft kann die Anerkennung am Arbeitsplatz beantragen, wenn mindestens ein Drittel der wahlberechtigten Beschäftigten sie unterstützt; der Arbeitgeber sollte innerhalb von 30 Tagen antworten. Nach der Anerkennung muss der Arbeitgeber in gutem Glauben verhandeln und relevante Informationen offenlegen. Ausgenommen sind rechtlich privilegierte Inhalte, geschützte vertrauliche Informationen, deren Offenlegung erheblichen Schaden verursachen würde, sowie private personenbezogene Daten ohne Einwilligung. Eine Kollektivvereinbarung muss schriftlich sein und ist bindend. Für eine Beendigung braucht der Arbeitgeber einen gültigen Grund, einen fairen, auf Verhalten, Leistungsfähigkeit oder betrieblichen Anforderungen beruhenden Grund und ein faires Verfahren. Bei Leistungsschwäche sind ein klarer Maßstab, eine Verbesserungsmöglichkeit, eine Anhörung und Unterstützung durch eine Kollegin oder einen Kollegen beziehungsweise eine Gewerkschaftsvertretung erforderlich. Bei Arbeitsunfähigkeit sind eine medizinische Prüfung sowie die Erwägung angemessener Vorkehrungen oder alternativer Arbeit nötig. Die Kündigungsfrist beträgt sieben Tage bei täglicher oder wöchentlicher Bezahlung und einen Monat bei monatlicher Bezahlung; die schriftliche Mitteilung sollte Grund und Datum nennen. Schweres Fehlverhalten kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Eine Abfindung entsteht im Allgemeinen nach 60 Monaten ununterbrochener Beschäftigung, sofern keine Ausnahme wegen Pension oder Gratifikation greift. Arbeitsstreitigkeiten können an die unabhängige Mediation and Arbitration Commission gehen. Eine Mediation dauert im Allgemeinen bis zu 30 Tage; Ansprüche auf Entgeltansprüche sollten innerhalb von 90 Tagen weitergeleitet werden. Ungelöste Fälle können in ein Schiedsverfahren oder vor den Industrial Court gelangen. Ältere Regierungsseiten beschreiben noch frühere regionale Verfahren; prüfen Sie deshalb die derzeit zuständige Stelle. Bei Personalabbau oder Entlassungen aus betrieblichen Gründen sind eine frühzeitige schriftliche Mitteilung, Offenlegung relevanter Informationen und Konsultationen zu Gründen, Vermeidung oder Verringerung von Kündigungen einschließlich Umschulung, Auswahl, Zeitpunkt und Abfindungspaket erforderlich. Zu den Konsultationen gehören eine anerkannte Gewerkschaft, Mitglieder anderer Gewerkschaften und nicht vertretene Beschäftigte. Bei der Auswahl können das Prinzip „zuletzt eingestellt, zuerst entlassen“ sowie Effizienz, Fähigkeit, Erfahrung, Fertigkeiten und Qualifikationen berücksichtigt werden. Der Director of Labour erhält eine Mitteilung; wenn keine Einigung erzielt wird, kann eine Mediation folgen. Die Parteien können ein Paket aushandeln, das über dem vorgeschriebenen Minimum liegt. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses allein zur Umgehung der neuen gesetzlichen Regeln birgt ein erhebliches Compliance-Risiko.
Arbeitgeber in Botswana
Ein Arbeitgeber in Botswana stellt Arbeitskräfte ein, bietet die vereinbarte Arbeit, zahlt Löhne und sorgt für einen sicheren und fairen Arbeitsplatz. Der Employment and Labour Relations Act 2025 bildet den wichtigsten Rahmen für Verträge, Arbeitszeit, Urlaub, Gleichbehandlung, Arbeitnehmervertretung, Streitigkeiten und betriebliche Veränderungen. Das Department of Labour and Social Security, das Department of Occupational Health and Safety und das Department of Employment Services bearbeiten verschiedene Teile des Beschäftigungssystems.
Tipp
Priorisieren Sie im Tagesgeschäft in Botswana schriftliche Verträge, korrekte Lohn- und Arbeitszeitnachweise, Arbeitsschutz und dokumentierte faire Verfahren, bevor Sie die Einstellung ausweiten. Behandeln Sie befristete, gelegentliche und auf Nichtstaatsangehörige bezogene Beschäftigung als gesonderte Compliance-Entscheidungen. Zu den wichtigsten vermeidbaren Risiken zählen falsche Einstufung, verspätete oder fehlerhafte Zahlungen, unsichere Arbeit und verfahrensfehlerhafte Kündigungen.

