Eine natürliche Person erlangt Rechtsfähigkeit mit der Geburt; einem ungeborenen Kind kommen die Rechtswirkungen zugute, die es begünstigen. Die volle Handlungsfähigkeit beginnt grundsätzlich mit 18 Jahren, sofern kein besonderes Gesetz etwas anderes bestimmt. Juristische Personen handeln durch Vertretungsberechtigte nach den einschlägigen Sonderregeln. Persönlichkeitsrechte sind nicht übertragbar oder handelbar. Eine rechtswidrige Verletzung kann zu einer Unterlassungsanordnung und zum Ersatz materieller oder immaterieller Schäden führen. Ein Vertrag erfordert gewöhnlich Zustimmung, einen Gegenstand und einen rechtmäßigen Grund. Für manche Geschäfte ist zusätzlich eine bestimmte Form oder eine öffentliche oder private Urkunde vorgeschrieben. Ein wirksamer Vertrag bindet die Parteien und muss nach Treu und Glauben erfüllt werden. Eine Pflichtverletzung kann Erfüllung, Vertragsbeendigung oder Schadensersatz nach sich ziehen. Nichtigkeit kann von einer Person mit berechtigtem Interesse geltend gemacht werden; die Klage unterliegt grundsätzlich keiner Verjährung. Anfechtbarkeit betrifft häufig Geschäftsunfähigkeit oder Willensmängel und verjährt meist in fünf Jahren. Für eine Auflösung wegen einer Wertverletzung von mehr als der Hälfte gilt grundsätzlich eine Frist von zwei Jahren. Eigentum kann individuell oder gemeinschaftlich sein und muss seine soziale Funktion erfüllen. Eine Enteignung erfordert öffentliches Bedürfnis oder öffentliches Interesse und angemessene Entschädigung. Eigentum kann durch Aneignung, Verbindung, Ersitzung (usucapión), Vertrag oder Erbfolge entstehen. Für städtisches unbewegliches Eigentum erfordert die Ersitzung grundsätzlich fünf Jahre mit eingetragenem gutgläubigem Eigentumstitel oder zehn Jahre ununterbrochenen Besitz. Dingliche Rechte an Immobilien wirken gegenüber Dritten mit der Eintragung bei Derechos Reales. Städtische Übertragungen und Belastungen werden über den Folio Real geführt; ländliche Eigentumstitel und Katasterangelegenheiten betreffen INRA. Gemeinschaftsland ist unveräußerlich, unverjährbar und unpfändbar. PROREVI bietet für berechtigte städtische Grundstücke Verwaltungs- oder Gerichtswege zur Regularisierung. Das Familienrecht wird gesondert durch den Código de las Familias y del Proceso Familiar, Ley 603, geregelt. Eine Ehe und eine stabile, einzige unión libre haben grundsätzlich gleichwertige persönliche und vermögensrechtliche Wirkungen. Die Beteiligten müssen üblicherweise mindestens 18 Jahre alt sein; eine 16-jährige Person darf mit der erforderlichen schriftlichen Genehmigung heiraten oder eine solche Lebensgemeinschaft eingehen. Eine unión libre kann bei SERECI oder einer indigenen Behörde registriert werden; eine nicht registrierte Lebensgemeinschaft kann eine gerichtliche Bestätigung erfordern. Gemeinschaftliches Eigentum umfasst üblicherweise nicht die vor der Beziehung besessenen oder geerbten beziehungsweise geschenkten Vermögenswerte. Familienunterhalt umfasst Nahrung, Gesundheit, Bildung, Wohnen, Erholung und Kleidung, grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr und möglicherweise bis 25 während einer tatsächlichen technischen oder beruflichen Ausbildung. Die Höhe hängt von Bedarf und Leistungsfähigkeit ab. Übersteigt das Einkommen den nationalen Mindestlohn nicht, beträgt der Mindestbetrag 20 % dieses Lohns. Ein Erbfall tritt mit dem tatsächlichen oder vermuteten Tod ein und wird gewöhnlich am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person abgewickelt. Bolivien kennt gesetzliche und testamentarische Erbfolge und schützt Pflichtteilsberechtigte. Kinder erhalten gemeinsam vier Fünftel des Nachlasses; ein Fünftel steht zur freien Verfügung. Erben nur Verwandte aufsteigender Linie oder ein Ehepartner, beträgt der geschützte Anteil grundsätzlich zwei Drittel. Ehepartner oder anerkannte Partner einer unión libre können neben Kindern zu gleichen Anteilen pro Kind erben. Die Erbschaft kann rein und vorbehaltlos oder mit Inventarvorbehalt angenommen werden. Eine rein und vorbehaltlos erfolgte Annahme kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen und ist grundsätzlich auf zehn Jahre befristet. Für die Eintragung bei Derechos Reales sind Erbnachweis, Steuerunterlagen, Identitätsnachweise und ein aktueller Folio erforderlich; ein Einspruch kann das notarielle Verfahren aussetzen und ein ordentliches Gerichtsverfahren erforderlich machen. Zivilrechtliche Haftung setzt grundsätzlich einen rechtswidrig verursachten Schaden voraus, der vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde. Ersatz stellt den Zustand nach Möglichkeit durch Wiederherstellung wieder her; andernfalls deckt er den Verlust und entgangenen Gewinn, der unmittelbar dadurch verursacht wurde. Besondere Regeln können für Eltern, Vormünder, Lehrkräfte, Arbeitgeber, Halter von Tieren oder Gebäuden sowie gefährliche Tätigkeiten gelten. Ungerechtfertigte Bereicherung und rechtsgrundlose Zahlungen können Rückerstattungspflichten begründen. Zivilverfahren richten sich gemäß Ley 439, dem Código Procesal Civil, nach Mündlichkeit, Gesetzmäßigkeit, Parteiverfügungsgrundsatz, richterlicher Verfahrensleitung und unmittelbarer Anhörung. Ordentliche, außerordentliche, monitorische, freiwillige, vollstreckbare und coaktive Verfahren dienen unterschiedlichen Ansprüchen. Eine vorherige Schlichtung ist grundsätzlich vorgeschrieben, vorbehaltlich Ausnahmen wie Geschäftsunfähigkeit, bestimmten Schutzmaßnahmen, Insolvenz und festgelegten freiwilligen Angelegenheiten. Ein genehmigter Vergleich wirkt wie ein Urteil. Gegen ein rechtskräftiges Urteil kann grundsätzlich innerhalb von zehn Verfahrensarbeitstagen Berufung eingelegt werden. Ausländische Urteile erfordern unter anderem Echtheit oder Legalisierung, Übersetzung, Zuständigkeit, ordnungsgemäße Zustellung, rechtliches Gehör, Rechtskraft und Vereinbarkeit mit der öffentlichen Ordnung. Die Vollstreckung beginnt, wenn die obsiegende Partei sie beim Gericht erster Instanz beantragt. Das Gericht darf das rechtskräftige Urteil nicht abändern; ordentliche oder außerordentliche Rechtsmittel setzen die Vollstreckung grundsätzlich nicht aus. Ist keine Frist angegeben, kann die verpflichtete Partei drei Verfahrensarbeitstage zur Erfüllung erhalten. Bei weiterer Nichtzahlung sind gestaffelte Geldstrafen, Pfändung und Verkauf möglich. Ein Vollstreckungsverfahren setzt eine bezifferte, fällige und durchsetzbare Forderung mit entsprechendem Titel voraus. Praktisch führt der Weg häufig von der Dokumentenvorbereitung zu einem Notariat oder Register, gegebenenfalls vorgeschriebener Schlichtung, dem zuständigen Juzgado Público, einem Urteil, der Registrierung und Vollstreckung. Notariats-, Steuer-, Gerichts- und Registerkosten sowie Bearbeitungszeiten hängen von Dienstleistung, Ort und Arbeitsaufkommen ab; für alle Zivilsachen gibt es weder einheitliche landesweite Gebühren noch eine einheitliche Dauer.
Zivilrecht in Bolivien
Das Zivilrecht in Bolivien regelt Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Organisationen, darunter Verträge, Eigentum, Familienangelegenheiten, Erbschaften, Haftung, Gerichtsverfahren und Vollstreckung. Das System verbindet den Código Civil mit Spezialgesetzen und erkennt sowohl die ordentliche staatliche Gerichtsbarkeit als auch die indigene bäuerliche Gerichtsbarkeit an. Das richtige Verfahren hängt vom Gegenstand, der zuständigen Stelle, den Unterlagen und der Frage ab, ob städtisches, ländliches oder gemeinschaftliches Eigentum betroffen ist.
Tipp
Betrachten Sie ein Rechtsproblem in Bolivien zunächst als Frage der Einordnung und Unterlagen, bevor Sie ein Verfahren wählen. Zuständige Stelle, Frist, Registrierungsschritt und Kosten hängen davon ab, ob es um Vertrag, Eigentum, Familie, Erbschaft, Haftung oder Vollstreckung geht. Sichern Sie früh Belege und holen Sie bei Fristen, wertvollem Eigentum, Erbschaftsschulden oder strittigen Ansprüchen fallbezogenen Rechtsrat ein.

