Das Unternehmenssystem Boliviens ist funktional abgedeckt, aber auf mehrere Behörden verteilt; eine einzige nationale Anlaufstelle für alle Unternehmensangelegenheiten gibt es nicht. Kleine und mittlere Unternehmen sowie manche informellen Kleinstunternehmen prägen die alltägliche Praxis. Das geeignete Verfahren hängt von Rechtsform, Tätigkeit, Umsatz, Beschäftigung, Importen oder Exporten und der jeweiligen Gemeinde ab. Mögliche Rechtsformen sind ein Einzelunternehmen (empresa unipersonal), auch comerciante individual genannt, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada, SRL), eine Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima, SA), eine offene Handelsgesellschaft (sociedad colectiva), eine einfache Kommanditgesellschaft (comandita simple) oder bei ausländischen Unternehmen eine Zweigniederlassung (sucursal) oder ständige Vertretung (representación permanente). Ein Einzelunternehmen wird von einer natürlichen Person geführt, die höchstens eine eintragungsfähige Einheit dieser Art haben darf. In einer SRL ist die Haftung grundsätzlich auf die Einlagen beschränkt. Bei einer sociedad colectiva haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch und unbeschränkt; bei einer comandita simple haftet der gestor unbeschränkt, während die Haftung des comanditario an seine Einlage gebunden ist. In einer SA tragen Aktionäre ein Risiko bis zur Höhe ihrer zugesagten Einlagen; das Kapital ist in handelbare Aktien aufgeteilt. SEPREC führt das Handelsregister und verleiht mit der Handelsregisterbescheinigung (Matrícula de Comercio) den Händlerstatus oder registriert das Unternehmen. Die Namensreservierung dauert drei Werktage bei einem Einzelunternehmen, zehn Werktage bei einer SRL, sociedad colectiva oder comandita und zwanzig Werktage bei einer SA. Der Antrag wird über ciudadanía digital eingereicht. Unternehmen benötigen grundsätzlich auch eine Escritura Pública, gegebenenfalls eine Vollmacht und eine Veröffentlichung in der Gaceta. Ausländische Unternehmen müssen möglicherweise zusätzlich Vertretungsnachweise, Aufenthaltsgenehmigung und Einwanderungsstatus nachweisen. Die von SEPREC veröffentlichten Gebühren und Fristen sollten vor der Zahlung im Portal erneut geprüft werden. Für ein Einzelunternehmen nennt SEPREC Bs 130 und eine Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden ab dem Tag nach der Zahlung. Für eine SRL, sociedad colectiva oder comandita nennt SEPREC Bs 455 zuzüglich Bs 192 für die Gaceta; die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach physischer Einreichung oder über das Onlineformular. Steuerpflichtige natürliche und juristische Personen, Einzelunternehmen sowie in Bolivien ansässige ausländische Unternehmen müssen sich grundsätzlich beim Nationalen Steuerdienst (SIN) oder im Registro Nacional de Contribuyentes (RNC) registrieren lassen und eine Steueridentifikationsnummer (Número de Identificación Tributaria, NIT) beantragen. Bei persönlicher Antragstellung kann der NIT nach RND 102600000002 sofort erteilt werden. Für einen Onlineantrag kann dennoch ein Besuch bei einer Servicestelle für biometrische Registrierung und Dokumentenprüfung erforderlich sein. Im allgemeinen Steuersystem (Régimen General, RG) gelten in typischen Fällen 13 % IVA, 3 % IT und 25 % IUE auf Gewinne. IVA ist die Mehrwertsteuer, IT die Transaktionssteuer und IUE die Körperschaftsteuer. Die konkrete Tätigkeit und das anwendbare Steuersystem bestimmen die über SIAT fälligen Formulare, Erklärungen und Zahlungen. Unternehmen im RG stellen Rechnungen für steuerpflichtige Verkäufe und Dienstleistungen aus. Zugeordnete RG-Gruppen 9 bis 12 müssen nach der verlängerten Regel ab dem 1. Oktober 2026 online Rechnungen ausstellen. Das Vereinfachte Steuersystem (Régimen Tributario Simplificado, RTS) richtet sich an bestimmte natürliche Personen im Kleinhandel, Handwerk und Straßenverkauf. Die Zahlung erfolgt zweimonatlich und hängt vom Kapital ab; Rechnungen werden unter diesem System nicht ausgestellt. Bestimmte Tätigkeiten wie der Handel mit Haushaltsgeräten, Waren unter der Verbrauchsteuer (ICE) sowie Tätigkeiten unter STI oder RAU sind ausgeschlossen und fallen nicht automatisch unter RTS. SIETE-RG kann für ein Einzelunternehmen oder eine selbstständige Fachkraft relevant sein, wenn der prognostizierte Umsatz höchstens Bs 250.000 beträgt und es nicht mehr als zwei Niederlassungen gibt. Das System erfordert die Zustimmung zu elektronischen Instrumenten und verwendet eine Monotributo, also eine zweimonatliche Pauschalzahlung von 5 % anstelle von IVA, IT und IUE. Die ausgestellte Rechnung gewährt weder Vorsteuerabzug noch Steuerabzug. Bei mehr als Bs 250.000 Umsatz oder nach drei Jahren kann ein automatischer Wechsel in das RG erfolgen; aktuelle Reformankündigungen dürfen nicht mit bereits geltendem Recht verwechselt werden. Die Matrícula de Comercio ersetzt weder eine kommunale Lizenz oder patente noch Genehmigungen für Gesundheit, Umwelt, Sicherheit oder regulierte Branchen. Je nach Ort ist die Autonome Kommunalregierung (Gobierno Autónomo Municipal) zuständig; Gebühren, Prüfungen und Fristen unterscheiden sich zwischen Gemeinden und lassen sich ohne konkrete Stadt nicht einheitlich angeben. Daher kann eine Tätigkeit trotz SEPREC-Registrierung und NIT weitere lokale oder branchenspezifische Genehmigungen erfordern. Während des Betriebs muss das Unternehmen die Matrícula jährlich erneuern. SEPREC nennt Bs 260 für ein Einzelunternehmen, Bs 455 für eine SRL, sociedad colectiva oder comandita und Bs 584,50 für eine SA, SAM, comandita por acciones, E.F.V. oder ein ausländisches Unternehmen. Bei aktivem NIT erfolgt die Erneuerung sofort; andernfalls gilt eine Frist von bis zu 48 Stunden ab dem Tag nach der Zahlung. Adresse, Kontaktdaten, Geschäftsjahr und wirtschaftlich Berechtigte sollten aktuell gehalten werden. Wirtschaftlich berechtigt ist zunächst eine natürliche Person mit mindestens 20 % direkter oder indirekter Beteiligung, andernfalls eine Person, die auf andere Weise Kontrolle ausübt, und erst danach die oberste Leitungsebene. Änderungen werden über SEPREC Trámite 46 gemeldet; eine Meldung kann bei Versäumnis an AEMP weitergeleitet werden. Der Nationale Dienst für geistiges Eigentum (SENAPI) ist für Marken zuständig. Ein Markenantrag ist nicht in jedem Fall verpflichtend, kann aber für den praktischen Schutz des Zeichens entscheidend sein. Natürliche und juristische Personen aus dem In- und Ausland können einen Antrag mit PI-100, der Nizza-Klassifikation und gegebenenfalls einer Vollmacht einreichen. Der Schutz dauert zehn Jahre und kann jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden. Auf der offiziellen SENAPI-Website stehen Bs 750 für SENAPI und Bs 255 für die Gaceta; abweichende Gebührenangaben sollten vor Zahlung geprüft werden. Ein nombre comercial kann bereits durch die erste Nutzung geschützt sein und für zehn Jahre registriert werden. Das Produktionsförderprogramm PRO-BOLIVIA bietet Registrierung oder Akkreditierung für produzierende und verarbeitende Unternehmen mit Wertschöpfung, von MYPEs bis zu größeren Unternehmen und Erzeugerverbänden. Eine Anerkennung kann einen 20-prozentigen Vorzug bei staatlichen Beschaffungen sowie Schulungen und technische Unterstützung ermöglichen. Reiner Kauf und Verkauf, Importe und bloße Vermarktung fallen nicht unter diesen Förderbereich. PRO-BOLIVIA ersetzt weder Matrícula de Comercio und NIT noch kommunale oder branchenspezifische Genehmigungen. Für Exporte ist die Registrierung im Einheitlichen Exportregister (RUEX) beim Nationalen Dienst zur Überprüfung des Außenhandels (SENAVEX) für eine unidad productiva oder comercializadora verpflichtend. Eine digitale Signatur ist erforderlich; laut Recherche beträgt die Gebühr Bs 182 für ein Unternehmen und Bs 142 für ein Einzelunternehmen oder eine natürliche Person. SENAVEX kann RUEX spätestens innerhalb von zwei Stunden nach vollständiger Einreichung bei der zuständigen RRCO ausstellen. Die Gültigkeit beträgt drei Jahre, bei OEA fünf Jahre. Importe erfordern außerdem eine Registrierung im OCE-Padrón der Nationalen Zollbehörde (Aduana Nacional). Natürliche Personen können unter bestimmten Bedingungen als gelegentliche Importeure ohne persönliche Vorsprache ein NIT- oder Ausweisdokument verwenden; juristische Personen und regelmäßig importierende Einzelunternehmen benötigen im Allgemeinen eine persönliche Registrierung mit NIT, Ausweis, Vollmacht und Matrícula. OEA-Status ist freiwillig und kostenlos. Bei Beendigung eines Einzelunternehmens sieht SEPREC Trámite 40 mit Formular, Schlussbilanz und erneuerter Matrícula vor; SEPREC nennt 24 Stunden und Bs 272. Ein Unternehmen durchläuft dagegen Auflösung, Liquidation und Löschung. Dazu können Inventar, Schlussbilanz, Verteilungsplan, Escritura, Gesellschafterbeschlüsse und Angaben zum Liquidator erforderlich sein. Für SRL und vergleichbare Unternehmensformen nennt SEPREC Bs 680,50 zuzüglich Bs 192 für die Gaceta; für SA und bestimmte weitere Formen Bs 875 zuzüglich Bs 192. Danach sind Steuerdaten je nach Status beim SIN auszusetzen, zu inaktivieren oder zu löschen. Offene Steuerpflichten werden durch die Beendigung nicht automatisch erledigt; eine vorübergehende Aussetzung ist auch nicht dasselbe wie die endgültige Schließung. Für den formellen Betrieb können je nach Fall Aufzeichnungen oder Buchführung, Steuererklärungen und Zahlungen, Rechnungsstellung, Erneuerung der Matrícula, Meldungen wirtschaftlich Berechtigter sowie kommunale und branchenspezifische Genehmigungen erforderlich sein. Beschäftigte bringen angrenzende arbeitsrechtliche Fragen mit sich; Bankkonten und Finanzierung gehören primär zum Bankwesen. Diese Themen können für den Betrieb nötig sein, bilden aber keine eigene Unternehmensregistrierung.
Unternehmen in Bolivien
Unternehmen und selbstständige Tätigkeiten werden in Bolivien je nach Rechtsform, Geschäftstätigkeit und Standort unterschiedlich registriert und besteuert. Zu den wichtigsten zuständigen Stellen gehören der bolivianische Handelsregisterdienst (SEPREC), der Nationale Steuerdienst (Servicio de Impuestos Nacionales), die Gemeinde und je nach Branche weitere Behörden. Neben der formellen Registrierung zählen laufende Steuererklärungen, Rechnungsstellung, jährliche Erneuerung und lokale Genehmigungen zu den wichtigsten Pflichten.
Tipp
Behandeln Sie die Unternehmensgründung in Bolivien als Reihe getrennter Prüfungen: Rechtsform, SEPREC-Registrierung, NIT, Steuersystem sowie kommunale und branchenspezifische Genehmigungen. Planen Sie Gebühren und Fristen nicht landesweit einheitlich, denn Gemeinde und Tätigkeit verändern den Aufwand. Erfassen Sie laufende Meldungen, Erneuerungen und Steuerfristen von Anfang an in einem Kalender.

