Die Verfassung beschreibt den Buddhismus als Bhutans spirituelles Erbe. Zugleich schützt sie Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und verbietet Zwang oder Vorteile, die jemanden zum Übertritt zu einem anderen Glauben bewegen sollen. Der Druk Gyalpo schützt alle Religionen. Religiöse Institutionen dürfen sich nicht an Wahlen oder Parteipolitik beteiligen, keine kommerziellen Tätigkeiten ausüben und Menschen nicht durch Belohnungen oder andere Anreize bekehren. Auch religiös motivierte Aufstachelung ist verboten. Zum buddhistischen institutionellen System gehören der zentrale Mönchskörper (Zhung Dratshang), klösterliche Einrichtungen (Rabdeys) und das Amt des Je Khenpo. Die für die zentrale klösterliche Organisation zuständige Stelle (Dratshang Lhentshog) befasst sich mit zentraler Klosterorganisation, Disziplin, Ritualen und Studium. Verschiedene Formen buddhistischer Bildung und Praxis (Shedra, Drubdey und Gomdey) stehen für unterschiedliche Ansätze der buddhistischen Ausbildung und Praxis. Im Alltag finden Gebete, Gebetsrituale (Kurim), Segnungen und Pilgerreisen unter anderem in Tempeln (Lhakhang), religiösen Zentren (Goendey) oder Rabdeys statt. Hinduistische Gemeinschaften nutzen hinduistische Tempel (Mandirs) und organisieren Rituale über die hinduistische Gemeinschaftsorganisation (Hindu Dharma Samudaya) und hinduistische Ritualspezialisten (Pundits). Die Kommission für Religionsgemeinschaften (Chhoedey Lhentshog) registriert und beaufsichtigt Religionsgemeinschaften und führt ein öffentliches Register. Eine neue Organisation muss einen Antrag einreichen; wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, beträgt die gesetzliche Prüfungsfrist höchstens sechs Monate. Das Ministry of Home Affairs und das Department of Culture gehören ebenfalls zum institutionellen Umfeld. Feste am zehnten Monatstag (Tshechu) finden typischerweise am zehnten Tag eines Monats nach dem bhutanischen Mondkalender statt; die konkreten Termine variieren je nach Bezirk (Dzongkhag). Die offiziell aufgeführten Feiertage 2026 umfassen unter anderem Losar, Guru Rinpoche, den Ersten Lehrvortrag des Buddha und Dashain. Außerdem findet eine mehrtägige buddhistische Gebetsversammlung (Moenlam Chenmo) statt. Hinduistische Gemeinschaften begehen vor Ort unter anderem Dassai oder Dashain sowie Diwali oder Tihar. Eine einheitliche Feiertagsregelung für alle Religionsgemeinschaften gibt es nicht. Religiöse Institutionen begleiten außerdem Geburt, Krankheit, Tod, Haus- und Monumentweihen, Segnungen und astrologische Rituale. Lokale Lhakhang können Funktionen bei Geburt oder Bestattung (Kay-lha Yi-lha) übernehmen; hinduistische Rituale finden in Mandirs oder mit Pundits statt. Ein landesweit einheitliches religionsrechtliches Verfahren für Eheschließung, Geburt oder Bestattung ist nicht dokumentiert. Beim Besuch heiliger Orte wird im Allgemeinen erwartet, sich ruhig und rücksichtsvoll zu verhalten, Beine und Schultern zu bedecken, die Schuhe auszuziehen und in Innenräumen nicht zu fotografieren. Einheitliche Gebühren für religiöse Dienste sind nicht dokumentiert; Spenden bleiben freiwillig. Die Chhoedey Lhentshog hat zudem den Auftrag, religiöse Harmonie, Frieden, Gewaltlosigkeit, Mitgefühl und Toleranz zu fördern.
Religion in Bhutan
Der Buddhismus prägt das religiöse Leben in Bhutan, besonders durch den Vajrayana-Buddhismus und die Drukpa-Kagyü-Tradition. Hinduistische Gemeinschaften sind vor allem im Süden verbreitet; andere Religionsgemeinschaften sind bei der Chhoedey Lhentshog registriert. Religionsfreiheit ist verfassungsrechtlich geschützt, während religiöse Institutionen politisch neutral bleiben müssen. Gebete, Segnungen und viele Feste richten sich nach dem bhutanischen Mondkalender.
Tipp
Plane religiöse Praxis in Bhutan über die konkrete örtliche Institution und nicht über einen allgemeinen Feiertags- oder Institutionsplan. Kläre, ob du einen Lhakhang, Rabdey, Mandir oder Pundit brauchst, und bestätige Datum, örtliche Regeln und mögliche freiwillige Spenden. Wenn du eine neue Religionsgemeinschaft gründen möchtest, plane frühzeitig Registrierung, politische Neutralität und zulässige Tätigkeiten ein.

