Bhutan erkennt Hunde, Katzen und andere Heimtiere als privat gehaltene Haustiere an. Eine formelle Anschaffung ist über ein registriertes Zoofachgeschäft, eine registrierte Zuchtstätte für Hunde beziehungsweise Katzen oder eine andere registrierte Tierzuchtstätte möglich. Vor der Registrierung bei einem Dzongkhag oder einer Thromde ist eine technische Freigabe des Department of Livestock erforderlich. Alternativen sind Rettung, Behandlung, Pflege auf Zeit und Adoption über Organisationen wie das RSPCA Bhutan Animal Welfare Treatment Center und das BARC Center for Animal Happiness; der Zugang hängt jedoch von verfügbaren Kapazitäten ab, und es gibt kein allgemeines öffentliches Abgabeportal. Der Halter oder das Tierheim registriert das Tier beim Viehwirtschaftsamt. Die Registrierung erfolgt mit Registrierungsnummer, digitaler Kennzeichnung oder Mikrochip und Registrierungskarte. Die veröffentlichten Gebühren von 2022 nennen Nu. 250 für einen Mikrochip, Nu. 100 für eine Haustierregistrierung, Nu. 350 für eine Abmeldung, Nu. 1.000 für ein Tierheim und Nu. 2.000 für ein Zoofachgeschäft oder eine Zuchtstätte für Hunde beziehungsweise Katzen. Ein nicht registriertes, abgemeldetes oder ausgesetztes Haustier kann als streunend behandelt werden. Ein Haustier, das nicht zur Zucht gehalten wird, muss bis zum Alter von vier Monaten oder innerhalb eines Monats nach Übernahme kastriert beziehungsweise sterilisiert werden, je nachdem, welche Vorgabe gilt. Ein Zuchttier muss registriert sein; der Halter bleibt für alle Nachkommen verantwortlich. Halter müssen ausreichend Futter, Wasser und Unterkunft bereitstellen, Krankheiten oder Verletzungen umgehend behandeln lassen, Impfungen und Entwurmungen aktuell halten und Käfige mit ausreichenden Maßen und Bewegungsraum bereitstellen. Chirurgische Eingriffe müssen von einer zertifizierten oder entsprechend qualifizierten tierärztlichen Fachkraft durchgeführt werden. Halter müssen ihre Tiere auf dem eigenen Grundstück halten oder sicher unter Kontrolle bringen, bevor sie Zugang zu öffentlichen Bereichen erhalten. Tierquälerei, unangemessen kurzes oder schweres Anleinen, Aussetzen und unkontrolliertes Herumlaufen sind verboten. Auch das Füttern streunender Tiere an öffentlichen Orten, auf Autobahnen oder Straßenrändern sowie das Verbringen streunender Hunde oder anderer Tiere an einen anderen Ort sind untersagt. Bei einem nicht registrierten Tier kann zunächst eine Aufforderung ergehen, innerhalb von fünf Arbeitstagen tätig zu werden; danach können Nu. 1.000 je Haustier und Nu. 50 für jeden Verzugstag anfallen. Ein freilaufendes oder im öffentlichen Raum ungesichertes Haustier kann Nu. 1.000 je Tier nach sich ziehen. Ein ungesichertes Haustier mit zoonotischem Risiko kann zu Nu. 5.000 sowie Kosten für medizinische Behandlung, Arbeitsausfall und Sachschäden führen. Aussetzen, Füttern streunender Tiere und deren Verbringen an einen anderen Ort können nach den genannten Regeln jeweils mit Nu. 5.000 geahndet werden; beim Aussetzen ist außerdem eine Beschlagnahmung möglich. Bei Wiederholung können sich die Strafen verdoppeln. Eine Local Authority in einem Gewog, Dungkhag, einer Thromde oder einem Dzongkhag kann ein Tier in ihrer Einrichtung unterbringen. Der Halter kann es im Allgemeinen innerhalb einer Woche zurückfordern, indem er die Registrierung nachweist und Verwaltungsgebühren bezahlt. Für ein nicht registriertes Haustier müssen vor der Freigabe die geltenden Bußgelder und die Registrierungsgebühr bezahlt werden. Nach einer Woche wird das Tier Eigentum der Local Authority und kann versteigert oder staatlichen Kontrollmaßnahmen unterstellt werden. Das Department of Livestock und das National Centre for Animal Health übernehmen tierärztliche Versorgung, Impfungen, Entwurmung, Sterilisation, Krankheitsüberwachung und Beratungsdienste. Die Bhutan Food and Drug Authority ist für Biosicherheit, Ein- und Ausfuhrgenehmigungen, Quarantäne und Grenzkontrollen zuständig. Für alle Haustiere gelten Bhutans Tollwutimpfvorschriften: Der Halter muss die Impfung im Alter von einem Monat oder innerhalb eines Monats nach der Übernahme veranlassen. Wer von einem verdächtigen oder infizierten Tier gebissen oder verletzt wird, sollte dies sofort der nächstgelegenen menschlichen Gesundheitseinrichtung melden. Zu den offiziellen staatlichen Leistungen gehören Behandlung, Impfung, Entwurmung, Sterilisation, Notfallhilfe und Beratung; die lokale Verfügbarkeit kann variieren. Das Veterinary Information System erfasst klinische Versorgung, Impfungen, Entwurmung, Sterilisation, Haustierdaten, Hundepopulationsmanagement, Massenimpfungen von Hunden und Krankheitsausbrüche. Die WHO bestätigte am 4. September 2026 Bhutans Eliminierung der von Hunden übertragenen Tollwut als Problem der öffentlichen Gesundheit; Impfungen, Reaktionen auf Bissverletzungen und Überwachung bleiben erforderlich. Für die Einfuhr eines Haustiers ist vorab eine Einfuhrgenehmigung der BFDA erforderlich. Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor der Einreise mit einer Kopie des CID des Halters, einem offiziellen internationalen Veterinär- oder Tiergesundheitszeugnis, Mikrochipangaben, aktueller Tollwutimpfung und einer drei bis zwölf Monate vor dem Versand entnommenen Tollwut-Antikörperprobe mit mindestens 0,5 IU/ml eingereicht werden. Eine tierärztliche Untersuchung muss innerhalb von 24 Stunden vor dem Versand erfolgen; eine Behandlung gegen innere und äußere Parasiten innerhalb von sieben Tagen. Hunde benötigen zusätzlich Impfungen gegen Staupe, Parvovirus, infektiöse Hepatitis, Parainfluenza und Leptospirose; Katzen Impfungen gegen Calicivirus, Herpesvirus-1 und Panleukopenie. Das Tier darf nicht mehr als 42 Tage trächtig sein, muss seit mindestens 60 Tagen entwöhnt sein oder ab einem Alter von mindestens sechs Wochen mit seiner Mutter reisen. Der Transport erfordert eine IATA-konforme Transportbox, keinen Tierkontakt während des Transits und eine Ankunftsmitteilung mindestens sieben Tage vor der Ankunft. Die veröffentlichte Gebühr für Einfuhrgenehmigungen beträgt Nu. 100 bei privaten und Nu. 300 bei gewerblichen Einfuhren; die Genehmigung ist einen Monat gültig. Für private Einfuhren nennt die BFDA-FAQ 15 Tage häusliche Quarantäne. Gewerbliche Einfuhren durchlaufen mindestens 15 Tage Quarantäne an einer ausgewiesenen Station auf Kosten des Importeurs; nach dem geltenden Verfahren kann der Zeitraum auf 21 Tage verlängert werden. Der Halter trägt Fütterungs-, Pflege- und Quarantänekosten. Bei Nichteinhaltung kann die Behörde die Wiederausfuhr oder humane Tötung anordnen. Vorübergehende Besucher müssen dieselben Einfuhrbedingungen erfüllen, das Tier bei der Einreise registrieren und bei der Ausreise abmelden. Ein offizieller, einem Heimtierausweis vergleichbarer Nachweis für Bhutan wurde nicht gefunden; praktisch dienen Registrierungskarte und -nummer zusammen mit Mikrochip und Gesundheits- oder Ausfuhrzeugnis als Ersatz. Für die Ausfuhr eines Haustiers ist ein Ausfuhr- oder Gesundheitszeugnis der BFDA erforderlich; die veröffentlichten Gebühren betragen normalerweise Nu. 100 bei privaten und Nu. 300 bei gewerblichen Reisen. Zusätzlich gelten die Einfuhrregeln des Ziellandes. Eine gegebenenfalls erforderliche innerstaatliche Transportgenehmigung gilt eine Woche und kostet Nu. 20. Endet die Tierhaltung, sind die rechtmäßigen Möglichkeiten Abmeldung, Weitervermittlung oder Abgabe über ein registriertes Tierheim, das RSPCA Bhutan Animal Welfare Treatment Center, das BARC Center for Animal Happiness oder eine Local Authority. Eine landesweite Aufnahmekapazität ist nicht garantiert; Aussetzen ist kein rechtmäßiger Ersatz für eine geregelte Versorgung.
Haustiere in Bhutan
Ein Haustier in Bhutan zu halten erfordert rechtmäßige Anschaffung, Registrierung, Kennzeichnung, tierärztliche Versorgung und sichere Unterbringung. Hunde, Katzen und andere Heimtiere müssen ausreichend Futter, Unterkunft, Impfungen und Behandlung erhalten; Halter bleiben für freilaufende Tiere, Verletzungen, Aussetzen und Zucht verantwortlich. Ein- und Ausfuhr eines Tieres erfordern zusätzliche tierärztliche, Quarantäne- und Biosicherheitsunterlagen.
Tipp
Betrachte Tierhaltung in Bhutan als fortlaufende Verpflichtung zu Versorgung, Registrierung und sicherer Unterbringung, nicht nur als Anschaffung. Kläre vor der Aufnahme eines Tieres eine rechtmäßige Bezugsquelle oder realistische Adoptionsmöglichkeit, veranlasse Kennzeichnung und Registrierung und entscheide, ob das Tier nicht zur Zucht oder zur Zucht gehalten wird. Beginne Einfuhr-, Ausfuhr- oder Abgabeverfahren frühzeitig, da Genehmigungen, Quarantäne und verfügbare Tierheimplätze darüber entscheiden können, ob der Plan umsetzbar ist.

