Zu den zentralen Rechtsgrundlagen gehören der Immigration Act of the Kingdom of Bhutan von 2007 und die Immigration Rules and Regulations 2023. Visum- und Genehmigungsanträge bearbeitet die Einwanderungsbehörde Department of Immigration. Je nach Fall übernehmen außerdem regionale Immigration Offices, Kontrollstellen und das Immigration Office in Paro Aufgaben. Bei bestimmten Anträgen wirken die Arbeitsbehörde Department of Labour, das Ministry of Foreign Affairs and External Trade, Bildungseinrichtungen und andere zuständige Behörden mit. Ausländische Staatsangehörige benötigen grundsätzlich ein Visum, sofern keine bilaterale Befreiung gilt. Indische Staatsangehörige reisen mit einer Entry Permit ein, die auf einem Reisepass oder Wählerausweis beruht. Minderjährige unter 18 Jahren benötigen einen Reisepass oder eine Geburtsurkunde sowie einen Nachweis der Eltern- oder Vormundschaft. Staatsangehörige von Bangladesch und den Malediven können ein Visum bei Ankunft erhalten. Inhaber diplomatischer oder amtlicher Pässe aus Thailand und der Schweiz können ebenfalls ein Visum bei Ankunft erhalten. Ein Reisepass sollte noch mindestens sechs Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig sein. Behörden können biometrische Daten, ausreichende persönliche Mittel und weitere Nachweise verlangen. Ein elektronisches Visum allein garantiert weder die Einreise noch die gesamte beantragte Aufenthaltsdauer. Touristen dürfen sich für den tatsächlich genehmigten Zeitraum, höchstens jedoch 90 Tage, in Bhutan aufhalten. Eine am Einreiseort ausgestellte Genehmigung gilt für den tatsächlichen Zeitraum oder höchstens 30 Tage. Touristen dürfen weder arbeiten noch geschäftlich tätig sein und müssen ihre Ausreise sowie die Kosten für die Weiter- oder Rückreise absichern. Die Visumgebühr beträgt 40 US-Dollar; zusätzliche Tourismusgebühren können anfallen. Für Aufenthalte ohne touristischen Zweck reicht eine zuständige Empfehlungsstelle den Antrag beim Department of Immigration ein. Dazu zählen unter anderem ausländische Arbeitskräfte, Studierende, Mönche und Nonnen, Lehrkräfte, Angehörige, Händler, Investoren, Diplomaten, Medienschaffende, Sportler, Besatzungsmitglieder, private Gäste und bestimmte Freiwillige. Die zuständige Stelle hängt von der Kategorie ab. Anträge können online, über die Visa Division in Thimphu, die Service Division des Department of Immigration, ein Regional Immigration Office oder Paro eingereicht werden. Für Visa sehen die Regeln grundsätzlich mindestens fünf Arbeitstage vor; einzelne Mitteilungen des Department of Immigration nennen für bestimmte Verfahren ohne touristischen Zweck drei Arbeitstage. Die Bearbeitungszeit sollte daher für die konkrete Kategorie bestätigt werden. Gebühren sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig und nicht auf andere Anträge übertragbar. Personen ohne touristischen Aufenthaltszweck müssen sich grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle registrieren. Eine Adressänderung ist dem Department of Immigration innerhalb von zehn Arbeitstagen zu melden. Eine Verlängerung des Visums oder Aufenthalts ist erst nach der Registrierung möglich. Je nach Status wird eine Foreigners Registration Card ausgestellt. Aufenthaltszweck, Arbeitgeber, Arbeitsort, Beruf und zugelassene Gebiete sind einzuhalten. Arbeitgeber, Gastgeber und Transportunternehmen haben zusätzliche Pflichten. Für eine Beschäftigung benötigt die ausländische Arbeitskraft zuerst die Genehmigung des Department of Labour. Danach beantragt der Arbeitgeber beim Department of Immigration eine Work Permit. Die Genehmigung gilt nur für den genannten Arbeitgeber, Beruf, Distrikt (Dzongkhag), Arbeitsort und Zeitraum. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre; das zulässige Höchstalter liegt je nach Tätigkeit bei 55, 60 oder 65 Jahren. Die anfängliche Gebühr beträgt 300 Ngultrum. Bei Verlängerungen steigt die Gebühr gegenüber der vorangegangenen Verlängerung um 100 Prozent und bleibt ab der vierten Verlängerung gleich. Eine verlorene oder beschädigte Genehmigung kostet 500 Ngultrum. Bauarbeiter müssen in der Nähe ihres Arbeitsorts wohnen; Beschäftigte aus Grenzgemeinden müssen das Land täglich verlassen. Nicht qualifizierte Arbeitskräfte müssen nach drei Monaten ausreisen und 30 Tage außerhalb Bhutans bleiben. Eine Student Permit setzt die Aufnahme in eine anerkannte Bildungseinrichtung voraus, darunter Schulen, Hochschulen, eine Klosterschule (Shedra) oder eine monastische Einrichtung (Drupdey). Für eine Verlängerung sind regelmäßige Teilnahme und ausreichende Studienfortschritte erforderlich. Die Genehmigung gilt höchstens für die Kursdauer oder fünf Jahre, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Sie verleiht kein automatisches Recht auf Arbeit und führt nicht automatisch zu dauerhaftem Aufenthaltsrecht oder zur Staatsbürgerschaft. Für Familien- und Wirtschaftsaufenthalte gelten eigene Voraussetzungen. Angehörige können unter anderem von qualifizierten Arbeitskräften mit mindestens drei Monaten Beschäftigung, anerkannten FDI-Investoren oder bestimmten DANTAK- und IMTRAT-Beschäftigten aufgenommen werden. Private Gäste benötigen einen Gastgeber mit Wohnsitz in Bhutan, der seit mindestens einem Jahr dort lebt. Zusätzliche Nachweise der Beziehung oder Bekanntschaft und eine Genehmigung des zuständigen Ausschusses können erforderlich sein. Eltern, Schwiegereltern und volljährige Kinder erhalten üblicherweise Aufenthalt nur für den tatsächlichen Zeitraum oder höchstens 30 Tage. Eine Investor Permit setzt eine staatlich genehmigte Investition und einen tatsächlichen Investitions- oder Dienstleistungsbedarf voraus. Händler benötigen für eine Verlängerung eine gültige Handelslizenz. Eine Immigration Card steht hauptsächlich ausländischen Ehepartnern bhutanischer Staatsangehöriger zur Verfügung, wenn die Eheschließung nach dem 10. Juni 1985 erfolgte, sowie Kindern aus solchen Ehen. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören unter anderem das Formular des Department of Immigration, eine Heiratsurkunde des Royal Court of Justice, die CID-Karte des bhutanischen Ehepartners sowie Pass- und Ausweisdokumente. Ohne vorherige Genehmigung des Department of Immigration darf die Karteninhaberin oder der Karteninhaber nicht arbeiten. Besucher, Angehörige, Arbeitskräfte und Studierende müssen mindestens einen Tag vor dem Antrag auf eine Immigration Card aus Bhutan ausreisen. Nach Scheidung oder Tod des bhutanischen Ehepartners kann der Aufenthaltsstatus verloren gehen, wenn es kein gemeinsames Kind gibt. Das Gesetz kennt außerdem Special Residence Permits und gesetzliche Kategorien wie Green Card, Refugee Card und Trader Card. Die geprüften Vorschriften begründen kein allgemeines, eigenständiges Daueraufenthaltsregime. Ein Status ohne Einwanderungsabsicht begründet ausdrücklich weder einen Anspruch auf dauerhaftes Aufenthaltsrecht noch auf Einbürgerung. Eine Einbürgerung setzt unter anderem ein Mindestalter von 21 Jahren oder 15 Jahren bei einem bhutanischen Elternteil, eine registrierte Aufenthaltsdauer von 15 Jahren für bestimmte Gruppen oder 20 Jahren für andere Antragsteller, Kenntnisse in Dzongkha, Kenntnisse der Kultur, Traditionen und Geschichte, guten Leumund, einen Eid und amtliche Prüfungen voraus. Die Entscheidung des zuständigen Ministeriums ist endgültig; die Regierung kann einen Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Staatsbürgerschaft beginnt mit dem königlichen Erlass (Kashog). Wer eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt, verliert die bhutanische Staatsbürgerschaft. Die geprüften bhutanischen Vorschriften sehen kein eigenständiges Verfahren für allgemeines Asyl oder eine regelmäßige Feststellung des Flüchtlingsstatus vor. Die Refugee Card wird darin als besonderer Aufenthaltsausweis für Tibeter beschrieben, die sich für einen Verbleib in Bhutan entschieden haben. Eine Einzelfallzulassung durch das Department of Immigration ist keine allgemeine Schutzregelung und garantiert kein entsprechendes Verfahren. Einreise oder Aufenthalt können unter anderem wegen eines ungültigen Reisepasses, fehlender Unterlagen, falscher Angaben, einer früheren Abschiebung, schwerer Straftaten, Gefahren für öffentliche Gesundheit oder Sicherheit, unzureichender persönlicher Mittel, nicht genehmigter politischer Aktivitäten oder Verstößen gegen Aufenthaltsbedingungen verweigert oder beendet werden. In Abschiebungsverfahren muss die Behörde grundsätzlich eine Mitteilung mit den Vorwürfen und Rechtsgrundlagen zustellen und Gelegenheit geben, Belege einzureichen. Bei unzulässiger Einreise kann die Abschiebung jedoch ohne weitere Anhörung oder Überprüfung erfolgen, sofern kein anderes Gesetz etwas anderes vorsieht. Vor einem Strafverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Ausreise auf eigene Kosten und gegen Sicherheitsleistung innerhalb von höchstens 15 Tagen möglich sein. Die geprüften Vorschriften sehen ausdrücklich keine allgemeine gesetzliche Berufungs- oder Überprüfungsstelle für Einwanderungsentscheidungen vor.
Einwanderungsrecht in Bhutan
Das Einwanderungsrecht in Bhutan regelt Einreise, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familienaufenthalt, dauerhaftes Aufenthaltsrecht und Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger. Die wichtigste Behörde ist das Department of Immigration im Ministry of Home Affairs. Je nach Aufenthaltszweck gelten unterschiedliche Visa, Einreisegenehmigungen, Registrierungspflichten und Aufenthaltsbedingungen.
Tipp
Plane deinen Aufenthalt in Bhutan nach dem tatsächlichen Zweck und beantrage die passende Genehmigung, bevor du verbindliche Reise-, Arbeits-, Studien- oder Geschäftsarrangements triffst. Besonders wichtig sind die zuständige Behörde, Bearbeitungszeit, Gültigkeitsdauer sowie Beschränkungen zu Arbeitgeber, Arbeitsort und zugelassenen Gebieten. Verlasse dich erst auf ein E-Visum oder eine spätere Verlängerung, wenn die konkrete Genehmigung und Registrierung bestätigt sind.

