Rechtsgrundlagen sind das Strafgesetzbuch von 2018 (Code pénal) und die Strafprozessordnung (Code de procédure pénale), einschließlich späterer Änderungen wie Gesetz 2025-06 (Loi 2025-06). Das Gesetz unterscheidet geringfügige Verstöße (contraventions), Vergehen (délits) und schwere Straftaten (crimes). Strafbarkeit setzt im Allgemeinen persönliche Verantwortung und Vorsatz voraus; Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit genügt nur, wenn ein Gesetz dies vorsieht. Auch Versuch und Beihilfe können strafbar sein. Notwehr, Notstand, Zwang und eine psychische Störung können sich auf Verantwortung oder Strafmaß auswirken. Der Staat selbst ist von der strafrechtlichen Verantwortung juristischer Personen ausgenommen; andere juristische Personen können unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen haften. Zu den erfassten Straftaten zählen unter anderem Tötung und Körperverletzung, sexuelle Gewalt, Korruption, Terrorismus, Drogenhandel, Geldwäsche, Piraterie, Umweltstraftaten und Straftaten gegen die öffentliche Gewalt. Sondergesetze regeln unter anderem Gewalt gegen Frauen, sexuelle Belästigung, weibliche Genitalverstümmelung, Kinderhandel, Kinderschutz und geschlechtsspezifische Gewalt. Cyberkriminalität unterliegt dem Digitalgesetzbuch (Code du numérique) von 2017 und dessen Änderung von 2020. Dazu gehören unbefugter Systemzugriff, Angriffe auf Daten, elektronische Täuschung, Zahlungsbetrug sowie Eingriffe in Privatsphäre und Kommunikation. Ein Verfahren kann mit einer Anzeige oder Meldung bei der Republikanischen Polizei, einem Kriminalpolizeibeamten oder der Staatsanwaltschaft beginnen. Ermittlungsbeamte sichern Spuren, führen Befragungen durch und können unter Leitung und Kontrolle der Staatsanwaltschaft Durchsuchungen oder Beschlagnahmen vornehmen. Bei umfangreicheren Verfahren kann ein Ermittlungsrichter die Untersuchung leiten. Digitale Beweise sollten unverändert gesichert werden; Geräte, Nachrichten, Transaktionsdaten und technische Kennungen können für die Ermittlungen durch CNIN, Polizei und Staatsanwaltschaft erforderlich sein. Die Staatsanwaltschaft betreibt die öffentliche Strafverfolgung. Je nach Fall kommen ein Verfahren bei frischer Tat, ein Vorermittlungsverfahren oder eine gerichtliche Untersuchung infrage. Gerichte erster Instanz (Tribunaux de première instance), Berufungsgerichte (cours d’appel) und der Oberste Gerichtshof (Cour suprême) entscheiden Strafsachen auf den jeweiligen Ebenen. Der CRIET mit Sitz in Cotonou ist landesweit für bestimmte Wirtschafts-, Terrorismus-, Drogen- und damit verbundene Straftaten zuständig. Sein Verfahren umfasst eine besondere Staatsanwaltschaft, eine Untersuchungskommission und eine Kammer für Freiheit und Haft. Entscheidungen müssen begründet werden; öffentliche Verhandlungen und eine Revision auf Rechtsfragen sind vorgesehen. Mögliche Strafen für schwere Straftaten reichen von zeitlich begrenzter Freiheitsstrafe bis lebenslanger Freiheitsstrafe. Für Vergehen sind je nach Gesetz und Wiederholung unter anderem Freiheitsstrafen zwischen zwei Monaten und fünf Jahren, gemeinnützige Arbeit, Geldstrafen, Tagessätze, Verbote und Einziehung möglich. Für bestimmte Straftaten beträgt die gesetzliche Mindestgeldstrafe 20.000 FCFA. Gemeinnützige Arbeit darf höchstens 18 Monate dauern. Das Strafrecht sieht unter anderem auch den Entzug des Führerscheins für bis zu fünf Jahre, ein Fahrverbot von bis zu fünf Jahren und die Stilllegung eines Fahrzeugs für bis zu einen Tag vor. Die Nationale Gefängnisagentur (Agence Pénitentiaire du Bénin) organisiert den Strafvollzug. Bedingte Entlassung und Änderungen zur Aussetzung des Strafvollzugs richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Opfer können bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten und sich als Zivilpartei am Verfahren beteiligen (partie civile). Das Strafgericht kann über Entschädigung und Rückgabe entscheiden; unabhängige zivilrechtliche Entschädigungsansprüche richten sich weiterhin nach Zivilrecht. Für Gewalt gegen Frauen und Kinder gelten besondere Schutzvorschriften. Die Identität von Kindern und Verfahrensinhalte können besonders geschützt werden. Menschen mit geringen finanziellen Mitteln können Prozesskostenhilfe erhalten; deren praktische Bewilligung, Vertretung, Fristen und Gebühren richten sich nach den geltenden Regeln. Eine einheitliche landesweite Gebühr für alle Strafverfahren ist nicht bekannt; Anwalts-, Sachverständigen- und Reisekosten können anfallen. Für Kinder gilt das Kindergesetzbuch (Code de l’enfant) von 2015. Kinder unter 13 Jahren sind nicht strafmündig. Über Personen von 13 bis unter 18 Jahren entscheiden Jugendgerichte; Haft, Erziehung und beaufsichtigte Freiheit müssen dem besonderen Schutz des Kindes Rechnung tragen. Ab 13 Jahren darf Polizeigewahrsam (garde à vue) höchstens 48 Stunden dauern. Familie, Vormund oder Sozialdienst müssen unverzüglich informiert werden; die betroffene Person muss spätestens innerhalb von vier Stunden über den Vorwurf und das Recht auf Rechtsberatung informiert werden. Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, die Identität des Kindes wird geschützt und die Höchststrafe beträgt die Hälfte der Erwachsenenstrafe. Entscheidungen zu Personen zwischen 13 und 15 Jahren werden nicht in das Strafregister eingetragen. Bei Verkehrsdelikten ist die Rechtslage teilweise im Übergang. Ein historischer Rahmen von 1956 wird weiterhin herangezogen; ein neues eigenständiges Verkehrsgesetz wurde im September 2025 dem Parlament vorgelegt. Eine konsolidierte Verkündung ließ sich für den recherchierten Stand nicht bestätigen. Die Republikanische Polizei und der CNSR erfüllen Aufgaben bei Durchsetzung, Prävention und Ausbildung. Verkehrsdelikte können insbesondere Führerscheine, Alkohol oder Drogen, Ablenkung, Geschwindigkeit sowie die Sicherheit von Kindern und Erwachsenen betreffen. Genaue Fristen und Sanktionen sollten daher anhand der derzeit für den konkreten Fall geltenden Vorschrift geprüft werden. Die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung beträgt im Allgemeinen 20 Jahre für schwere Straftaten, sechs Jahre für Vergehen und ein Jahr für geringfügige Verstöße. Für Terrorismus, Drogenhandel, Geldwäsche und Piraterie gilt eine Frist von 30 Jahren; Wirtschaftsdelikte, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter verjähren nicht. Die konkrete Berechnung und mögliche Unterbrechungen hängen vom geltenden Gesetz und Verlauf des Verfahrens ab. Das Nationale Strafregisterzentrum (Centre National du Casier Judiciaire) ist für Strafregisterauszüge zuständig. Ein Online-Antrag für einen B3-Auszug kostet 2.050 FCFA und wird den recherchierten Angaben zufolge innerhalb von 72 Stunden bereitgestellt.
Strafrecht in Benin
Das Strafrecht in Benin legt fest, welche Handlungen Straftaten sind, wie der Staat sie verfolgt und welche Sanktionen möglich sind. Es schützt unter anderem Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum, öffentliche Sicherheit und digitale Systeme. Die Republikanische Polizei (Police républicaine), Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Gerichtshof zur Verfolgung von Wirtschaftsdelikten und Terrorismus (CRIET) haben je nach Straftat und Verfahren unterschiedliche Zuständigkeiten.
Tipp
Ordnen Sie Ihren Fall zuerst nach Straftat, Verfahrensstand und zuständiger Behörde ein, bevor Sie Aussagen machen oder Fristen verstreichen lassen. Sichern Sie Beweise unverändert, holen Sie bei einem Tatvorwurf frühzeitig Rechtsberatung ein und nutzen Sie bei geringen finanziellen Mitteln verfügbare Prozesskostenhilfe. Der CRIET kann für Wirtschafts-, Terrorismus-, Drogen- und bestimmte Cyberdelikte zuständig sein; bei Verkehrssachen ist wegen der Übergangslage eine besonders aktuelle Prüfung nötig.

