Lokale Bezeichnungen umfassen médias, presse écrite, radiodiffusion sonore, télévision und médias en ligne. Benin hat mindestens 70 Radiosender, etwa 15 private Fernsehsender, ungefähr 100 Zeitungen und rund 320 Medienangebote. Die Gesellschaft für Radio und Fernsehen von Benin (Société de Radio et de Télévision du Bénin (SRTB)), englisch Society of Radio and Television of Benin (Société de Radio et de Télévision du Bénin (SRTB)), betreibt unter anderem Bénin TV, Bénin TV Junior, Radio Bénin, Kiff FM und Radio Bénin Alafia. Private Medien und die Nachrichtenagentur (Agence Bénin Presse) ergänzen das Angebot; die staatliche Tageszeitung (La Nation) gehört ebenfalls zur Medienlandschaft. Zu den verfügbaren Nutzungsdaten gehören ungefähr 72 Prozent für Radio, 46 Prozent für soziale Netzwerke, 36 Prozent für Fernsehen, 29 Prozent für Onlineangebote und 14 Prozent für die gedruckte Presse. Soziale Netzwerke werden hauptsächlich über mobile Internetnetze, Medienwebsites, Livestreams und Plattformkonten genutzt. Eine verlässliche offizielle Rangfolge einzelner Plattformen wie Facebook, TikTok oder YouTube ist nicht verfügbar. Die Hohe Behörde für Audiovisuelles und Kommunikation (Haute Autorité de l’Audiovisuel et de la Communication (HAAC)), englisch High Authority for Audiovisual and Communication (Haute Autorité de l’Audiovisuel et de la Communication (HAAC)), ist für Regulierung, Beschwerden, Frequenzen, Lizenzen und den gleichberechtigten Zugang zu offiziellen Medien zuständig. Zeitungen und die periodische Presse benötigen eine Veröffentlichungsgenehmigung (Autorisation de paraître); Onlinemedien reichen bei HAAC einen Genehmigungsantrag (Demande d’Autorisation) ein. Das Dossier wird als einzelne PDF-Datei mit höchstens 10 MB eingereicht. Radio- und Fernsehveranstalter durchlaufen Auswahl- und Genehmigungsverfahren. Veröffentlichungen und audiovisuelle Produktionen können außerdem der gesetzlichen Hinterlegung (dépôt légal) unterliegen. Gebühren und Bearbeitungszeiten für einen Presseausweis werden im Allgemeinen nicht veröffentlicht. Die Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation (ARCEP BENIN) ist für elektronische Netze, Internetzugang und Tarife zuständig. Ende 2025 gab es 10.814.141 aktive mobile Internetabonnements und 95.354 FTTH-Anschlüsse. Zu den genannten Anbietern gehören SPACETEL BENIN, MOOV AFRICA BENIN und CELTIIS. Beispieltarife aus September 2025 waren 25 FCFA für ungefähr 16 bis 17 MB für 24 Stunden, 100 FCFA für ungefähr 70 bis 125 MB für 24 Stunden und 1.000 FCFA für ungefähr 850 bis 1.434 MB für sieben Tage. Datenkosten, Netzabdeckung und geeignete Geräte begrenzen den Zugang stärker als das kleine Festnetzangebot. Streaming erscheint rechtlich als audiovisueller Mediendienst auf Abruf (service de médias audiovisuels à la demande). Praktischer Zugang wird durch Webcasts und digitale Angebote von SRTB sowie durch Canal+-Pakete über MTN CANAL+, vernetzte Decoder und Replay-Funktionen ermöglicht. Die geprüften offiziellen Quellen nennen keine unabhängige lokale Streamingplattform und keine gesonderte Streamingaufsicht. Für digitales Fernsehen und Radio gilt die digitale Rundfunkversorgung als Universaldienst; HAAC verwaltet Frequenzen, Multiplexe, Anbieter und Verteilnetzbetreiber. Für 2026 wurde eine neue Auswahl privater Radio- und Fernsehanbieter angekündigt. Artikel 24 der Verfassung garantiert die Pressefreiheit. Der Medienkodex (CDEM) verpflichtet Medien unter anderem, Recherchen durchzuführen, Quellen zu identifizieren, Informationen objektiv darzustellen und auf Sensationsberichterstattung, Aufrufe zu Hass oder Gewalt sowie die Verherrlichung von Terrorismus zu verzichten. Künstliche Inhalte, Rekonstruktionen, Archivbilder, vorgetäuschte Live-Darstellungen und vergleichbare Formate müssen gekennzeichnet werden. Das Pressegesetz von 2015 regelt die Informations- und Kommunikationsfreiheit, die Gründung von Medien und das Recht auf Gegendarstellung. Das Digitalgesetz von 2017, das 2021 geändert wurde, kann zusätzliche rechtliche Risiken für Onlineinhalte schaffen. Fremde Texte, Bilder, Musik und audiovisuelle Ausschnitte dürfen nur mit entsprechender Erlaubnis oder Lizenz verwendet werden. Die Stelle für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (BUBEDRA) ist für das Urheberrecht und verwandte Rechte zuständig. Die Datenschutzbehörde (APDP) schützt personenbezogene Daten und ermöglicht unter anderem Zugriff, Kopieren, Widerspruch, Berichtigung, Aktualisierung, Sperrung oder Löschung; Beschwerden können dort und gegebenenfalls bei einem Gericht eingereicht werden. Für Bilder oder Berichte über Minderjährige verlangt Artikel 15 des CDEM die Zustimmung eines Elternteils oder Vormunds. Darstellungen von Gewalt und Obszönität mit Minderjährigen sollten vermieden werden. Bénin TV Junior ist ein öffentliches Angebot für jüngere Zuschauer; eine eigenständige nationale Ombudsstelle für Jugendmedien wird nicht genannt. Medien können über Online-Beschwerden bei HAAC, öffentliche Sendungen, Wahlberichterstattung und berufliche Akkreditierung erreicht oder beaufsichtigt werden. Für die Parlaments- und Kommunalwahlen vom 11. Januar 2026 galten besondere Regeln; der Vorwahlzeitraum lief vom 8. Oktober bis zum 26. Dezember 2025. HAAC überwacht unter anderem Ausgewogenheit, Gleichheit, Ethik und den Zugang zu Nachrichten und Wahlkampagnen. Die formell garantierte Pressefreiheit ist praktischen Risiken ausgesetzt, darunter wirtschaftlich fragile Redaktionen, ein enger Werbemarkt, politischer oder kommerzieller Druck, Selbstzensur sowie die zeitweise Sperrung von Zeitungen, Nachrichtenwebsites oder Nachrichtenkonten. Die Berichterstattung im Norden Benins kann wegen der Sicherheitslage und eingeschränkter Zugangsmöglichkeiten zusätzlichen Risiken unterliegen.
Medien in Benin
Zu den Medien in Benin gehören Presse, Radio, Fernsehen, Onlineangebote, Streaming und soziale Netzwerke. Radio ist die meistgenutzte Nachrichtenquelle; SRTB, private Anbieter, La Nation und Agence Bénin Presse prägen ebenfalls die Medienlandschaft. HAAC beaufsichtigt Presse, Rundfunk und Onlinemedien, während mobile Daten den Zugang stark bestimmen.
Tipp
Nutzen Sie Radio als erste Anlaufstelle für Nachrichten in Benin und ergänzen Sie es durch zuverlässige Onlineangebote, wenn mobile Daten, Netzabdeckung und das Gerät dafür ausreichen. Streaming eignet sich besonders für geplante oder zeitversetzte audiovisuelle Nutzung, während Datenkosten den regelmäßigen Zugang begrenzen können. Wer Inhalte veröffentlicht, sollte vor der Veröffentlichung Anforderungen von HAAC, Quellen, Einwilligung, Urheberrecht und Datenschutz klären.

