Haustiere werden in Barbados gewöhnlich über private Anbieter oder nichtstaatliche Tierschutzorganisationen wie The Ark, Ocean Acres Animal Sanctuary, Safe Cats of Barbados und BARC aufgenommen. Diese Organisationen haben eigene Aufnahme- und Vermittlungsregeln; bei BARC ist eine Spende von 50 BBD vorgesehen, während The Ark unter anderem ein Mindestalter von 18 Jahren, eine Wohnungsbesichtigung, eine Vermittlungsvereinbarung und eine vollständig gesicherte Einzäunung verlangt. The Ark akzeptiert weder dauerhafte Anbindung noch die Haltung eines Tieres in einem kleinen Gehege. Die geprüften Quellen belegen weder ein einheitliches Haustierregister noch ein staatliches Züchterregister oder ein allgemeines Katzenregister. Für Hunde gilt das Gesetz zur Lizenzierung und Kontrolle von Hunden (Dogs (Licensing and Control) Act, Cap. 177). Für Hunde ab sechs Monaten ist eine Lizenz erforderlich; nach der Übernahme muss der Antrag innerhalb von 14 Tagen eingereicht werden. Die Lizenz gilt zwölf Monate oder drei Jahre, und der Hund muss jederzeit eine Kennzeichnung an seinem Halsband oder Geschirr tragen. Wer mindestens fünf Hunde hält oder einen Zwinger betreibt, benötigt zusätzlich eine Zwingerlizenz. Der Halter muss einen Eigentümerwechsel melden. Die in den zusammengeführten Regulations 1989 genannten Gebühren reichen von 5 BBD pro Hund bei bis zu vier Hunden über 4,50 BBD bei fünf bis fünfzehn Hunden bis zu 4 BBD bei sechzehn oder mehr Hunden; für Zwinger werden Gebühren von 40 bis 150 BBD genannt. Die nominalen Gebühren wurden nicht als aktuell bestätigt. Hunde müssen an öffentlichen Orten an der Leine geführt werden. Sie dürfen keine Restaurants, öffentlichen Essbereiche oder Orte betreten, an denen Waren für den menschlichen Verzehr verkauft werden. Kot an einem Strand oder an einem anderen öffentlichen Ort muss sofort entfernt werden. Die Polizei oder eine befugte Person kann einen streunenden Hund beschlagnahmen und zum Tierkontrollzentrum (Animal Control Centre) bringen. Der Halter trägt die angemessenen Kosten; bei einem gekennzeichneten Hund sieht das Verfahren eine Benachrichtigung und eine Frist von sieben Tagen vor. Ist der Halter unbekannt, kann nach drei vollen Tagen ein Verkauf oder eine Tötung möglich sein. Die Herausgabe setzt eine gültige Lizenz voraus. Das Tierschutzrecht verbietet unter anderem, einem Tier grausam Futter oder Wasser vorzuenthalten, grausame Bestrafung, das Aussetzen eines Tieres und Hundekämpfe. Ein Hund, der an einer Kette oder in einem begrenzten Raum gehalten wird, muss ausreichend Bewegung erhalten. Je nach Verstoß können die Strafen bis zu 2.500 BBD oder sechs Monate Freiheitsstrafe beziehungsweise bis zu 5.000 BBD oder zwölf Monate Freiheitsstrafe betragen; ein Gericht kann außerdem die Haltung von Hunden oder den Betrieb eines Zwingers untersagen. Im Februar 2026 wurden bestimmte befugte Personen nach dem Prevention of Cruelty to Animals Act benannt. Für Katzen wurde kein entsprechendes spezifisches System für Lizenzierung, Leinenführung oder Tierkontrolle gefunden; allgemeine Tierschutz- und Gesundheitsregeln sowie private Tierschutzpraktiken bleiben relevant. Der Veterinärdienst (Veterinary Services) des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Ernährung ist unter anderem für Überwachung, Seuchenbekämpfung, Quarantäne und Labortests zuständig. Eine zuverlässige tierärztliche Versorgung wird von registrierten Tierärzten nach dem Gesetz zur Registrierung von Tierärzten (Veterinary Surgeons (Registration) Act, Cap. 374) erbracht; der Veterinärrat (Veterinary Council) führt ein Register, allerdings konnte keine vollständige aktuelle Liste gefunden werden. Wenn bei einem Hund oder einer Katze Tollwut vermutet oder diagnostiziert wird, muss unverzüglich die Polizei informiert werden. Das Tier kann isoliert oder festgehalten werden, bis eine behördliche Freigabe erteilt wird. Für die Einfuhr eines Haustiers ist eine Einfuhrgenehmigung des Veterinärdienstes erforderlich. Hunde und Katzen benötigen einen ISO-Mikrochip nach 11784/11785, eine Tollwutimpfung ab einem Alter von drei Monaten und eine Wartezeit von mindestens 35 Tagen nach der Erstimpfung oder einer verspäteten Auffrischungsimpfung. Je nach Herkunftsland gelten Regeln der Kategorie 1 oder Kategorie 2; bei Kategorie 2 oder bei Seetransport ist ein FAVN-Titer (FAVN titre) von mindestens 0,5 IU/ml erforderlich, der mindestens 30 Tage nach der Impfung bestimmt wird. Für Kategorie 1 muss sich das Tier unmittelbar vor der Einreise mindestens drei Monate ununterbrochen in einem Land der Kategorie 1 aufgehalten haben. Ein amtliches Gesundheitszeugnis für die Ausfuhr (Official Export Health Certificate) erfordert eine Untersuchung innerhalb von sieben Tagen vor der Reise, eine behördliche Bestätigung und ist zehn Tage gültig. Die Ankunft muss mindestens drei Arbeitstage im Voraus angekündigt werden, einschließlich Angaben zu Halter, Kontaktperson, Zollagent, Transportmittel und Flug oder Schiff. Das Tier reist über Bridgetown oder den Flughafen Seawell ein, wird direkt zum Animal Reception Centre gebracht und kann erneut untersucht oder unter Quarantäne gestellt werden. Je nach Fall fallen zusätzliche Gebühren für Genehmigung, Mikrochip, Impfungen, Tests, Bescheinigung, Zollagent, Untersuchung, Quarantäne, Zoll und die Abfertigung lebender Tiere an. Für andere Tierarten gibt es keine pauschalen Haustierregeln. Der Veterinärdienst verlangt unter anderem Angaben zu Tierart, Rasse, Alter, Geschlecht, Mikrochip und Transport; Genehmigungen, Bescheinigungen und Quarantäne hängen von Tierart und Herkunft ab. Bei der Ausfuhr bestimmen das Zielland und alle Transitländer die Anforderungen. Barbados stellt keine allgemeine Ausfuhr-Checkliste bereit, die unabhängig vom Ziel- und Transitland gilt. Die geprüften Quellen belegen keinen einheitlichen staatlichen Weg zur Abgabe von Haustieren. Wer ein Tier nicht behalten kann, sollte zunächst The Ark, Ocean Acres Animal Sanctuary, Safe Cats of Barbados oder BARC direkt nach Aufnahme, Pflegestellen, Weitervermittlung sowie Futter- oder medizinischer Unterstützung fragen. Kapazitäten, Kosten und Bearbeitungszeiten hängen von der jeweiligen Organisation ab; das Aussetzen des Tieres ist keine akzeptable Lösung.
Haustiere in Barbados
Die Haltung von Haustieren in Barbados verbindet private Versorgung mit staatlicher Tierkontrolle, tierärztlichen Leistungen und nichtstaatlichen Tierschutzorganisationen. Hunde ab sechs Monaten unterliegen Anforderungen an Lizenzierung, Kennzeichnung und Leinenführung; ein vergleichbares spezifisches Lizenzsystem für Katzen wurde in den geprüften Quellen nicht festgestellt. Einfuhr, Ausfuhr, Tiergesundheit, Tierschutz und verantwortungsvolle Weitervermittlung werden von unterschiedlichen Stellen und nach unterschiedlichen Verfahren geregelt.
Tipp
Plane die Haltung eines Haustiers in Barbados als Verbindung aus geeigneter Unterbringung, tierärztlicher Versorgung und je nach Tierart unterschiedlichen Pflichten. Bei Hunden sollten Lizenzierung, Kennzeichnung, Leinenführung und mögliche Zwingerregeln früh geklärt werden; die Einfuhr oder eine spätere Weitervermittlung erfordert zusätzliche Abstimmung mit Behörden oder privaten Organisationen. Übernimm ein Tier erst, nachdem Unterbringung, Versorgung, laufende Kosten und ein Notfallplan geklärt sind.

