In Bangladesch gibt es keine einzige staatliche Behörde für alle Medien und kein landesweites Portal, das alle Mediendienste zusammenführt. Die Zuständigkeiten sind unter anderem auf das Informations- und Rundfunkministerium, die Informationsabteilung (তথ্য অধিদফতর (PID)), die Bangladeschische Telekommunikationsregulierungskommission (Bangladesh Telecommunication Regulatory Commission), den Bangladeschischen Presserat (Bangladesh Press Council), das Fernsehen, den Rundfunk, das Presseinstitut Bangladesch (Press Institute Bangladesh), das Nationale Institut für Massenkommunikation (National Institute of Mass Communication), die Informationskommission (Information Commission) und das Urheberrechtsamt (Copyright Office) verteilt. Zeitungen und Nachrichtenagenturen benötigen vor der Veröffentlichung eine Erklärung und Registrierung nach dem Gesetz über Druckereien und Veröffentlichungen von 1973. Dafür ist der District Magistrate zuständig. Der Presserat arbeitet nach dem Bangladesh Press Council Act 1974, schützt die Pressefreiheit und bearbeitet Beschwerden über journalistische Standards. Der Verhaltenskodex für Journalisten, Zeitungen und Nachrichtenagenturen stammt aus dem Jahr 1993 und wurde 2002 geändert. Eine Beschwerde sollte schriftlich beim Sekretär des Presserats eingereicht werden und das Medienunternehmen, den Bericht, die Beschwerdegründe, verfügbare Beweise, die vorherige Reaktion oder den Veröffentlichungsstatus sowie eine Erklärung zum Fehlen paralleler Gerichtsverfahren nennen. Gegen die Ablehnung einer Erklärung kann innerhalb von höchstens 45 Tagen Berufung eingelegt werden; gegen den Widerruf ist eine Frist von höchstens 60 Tagen vorgesehen. Bei Online-Nachrichtenportalen führt die Informationsabteilung Registrierungs-, Verlängerungs- und Ausschreibungsverfahren durch und führt Listen registrierter Portale und IP-Fernsehdienste. Gebühren und Bearbeitungszeiten werden nicht für alle Verfahren einheitlich veröffentlicht. Das Fernsehen sendet Nachrichten sowie Bildungs-, Gesundheits-, Informations- und Unterhaltungsprogramme auf Bengalisch und Englisch. Der terrestrische Dienst ist ungefähr 17,5 Stunden pro Tag in Betrieb, der Satellitendienst 24 Stunden. Die Fernsehanstalt gibt an, über zwei vollständige Fernsehzentren und 14 Relaisstationen zu verfügen und etwa 95 Prozent des Staatsgebiets sowie 97 Prozent der Bevölkerung abzudecken. Sie verbreitet Inhalte außerdem über Webstreams, Apps, Facebook und YouTube. Der Rundfunk nutzt AM, FM und Kurzwelle und bietet Live-Dienste, Apps, Programm- und Nachrichtenarchive, Hörerclubs sowie Kanäle für Rückmeldungen, Beschwerden und Informationen an. Für Fernsehempfang, Kabelanbieter, Signalübertragung, Verteilung und ausländische Bezahlkanäle gelten getrennte Genehmigungswege. Die Telekommunikationskommission beaufsichtigt unter anderem Frequenzen, Satelliten, Landerechte und Telekommunikationsinfrastruktur. Anträge für Kabel- und Verteilungsgenehmigungen können über myGov oder die Fernsehanstalt eingereicht werden und möglicherweise eine Empfehlung der Bezirksverwaltung erfordern. Streaming bleibt plattformabhängig und fragmentiert. Die Unterlagen der Telekommunikationskommission unterscheiden zwischen IP-basierten Streamingdiensten, IPTV und Video-on-Demand. Für bestimmte OTT- oder IoT-Dienste von Internetdienstanbietern verlangt Klausel 20.3 der ISP-Richtlinie eine vorherige Genehmigung der Telekommunikationskommission, während neue Richtlinien noch ausstehen. Es gibt keinen dokumentierten einheitlichen nationalen Katalog, kein öffentliches Zugangsportal und keinen allgemeinen Abonnementpreis. Nutzer benötigen in der Regel ein geeignetes Gerät, eine Datenverbindung oder einen Breitbandzugang und je nach Plattform ein Konto. Die Kosten bestehen aus einem Internet- oder Mobilfunktarif und einer möglichen Plattformgebühr. Eine ältere Veröffentlichung zu One Country One Rate nannte höchstens 500 BDT monatlich für 5 Mbps, 800 BDT für 10 Mbps und 1.200 BDT für 20 Mbps; Tarifmitteilungen aus dem Jahr 2026 müssen vor Angaben zu aktuellen Kosten erneut geprüft werden. Soziale Netzwerke ermöglichen Veröffentlichungen, Kommentare, Meldungen, soziale Mobilisierung und öffentliche Information. Für private Konten in sozialen Medien ist keine allgemeine Genehmigungspflicht dokumentiert; die Registrierung eines Online-Nachrichtenportals stellt keine Erlaubnis für jeden persönlichen Beitrag dar. Neben den Plattformbedingungen gelten aktuelle nationale Rechtsgrundlagen, darunter das Cybersicherheitsgesetz (Cyber Security Act) und das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Personal Data Protection Act), die im Jahr 2026 aufgeführt sind. Die Rechtslage bleibt dynamisch, weil Änderungen des Cybersicherheitsrechts im Juli 2026 noch diskutiert wurden. Konkrete Regeln zur Löschung, Meldung oder Strafbarkeit können daher nur anhand des jeweils geltenden Rechts beurteilt werden. Zu den typischen Risiken gehören Falschinformationen, Hassrede, Mobbing, Belästigung, schädliche Inhalte und die Offenlegung personenbezogener Daten. Es gibt keine dokumentierte allgemeine gesetzliche Berufszulassung für journalistische Arbeit. Die Akkreditierungsrichtlinie für die Presse 2025 (Press Accreditation Policy 2025) der Informationsabteilung bietet eine Akkreditierung als Zugangsnachweis, begründet aber kein allgemeines Recht zur Berufsausübung. Gegen den Entzug einer Akkreditierung kann der Berufungsausschuss für Presseakkreditierungen angerufen werden. Das Presseinstitut Bangladesch bietet Schulungen für Print-, elektronische und Online-Journalisten an, unter anderem zu digitaler, mobiler, Daten-, Foto-, investigativer, Kinder- und Community-Radio-Berichterstattung. Anträge können individuell oder über eine Institution beziehungsweise einen Presseclub gestellt werden. Das einjährige Aufbaustudium Journalismus (Postgraduate Diploma in Journalism) der National University umfasst zwei Semester und 40 Leistungspunkte, bietet 50 Plätze und verlangte zuletzt eine Antragsgebühr von 600 BDT sowie eine Kursgebühr von 16.000 BDT. Die Termine können sich ändern; eine Anwesenheit von 60 Prozent ist erforderlich. Das Nationale Institut für Massenkommunikation bietet außerdem staatliche Kommunikationstrainings mit Online-Anträgen an. Kinderschutz verbindet Medienkompetenz, sichere Kontoeinstellungen, Quellenprüfung, das Blockieren und Melden problematischer Inhalte sowie Unterstützung durch Erwachsene oder Lehrkräfte. Die Telekommunikationskommission stellt Ressourcen für elterliche Begleitung und eine sichere Internetnutzung bereit. In einer UNICEF-Erhebung (UNICEF Bangladesh U-Report) aus dem Jahr 2025 mit rund 29.000 Teilnehmenden bezeichneten ungefähr zwei Drittel Falschinformationen als erhebliche Stressquelle in sozialen Medien; etwa ein Siebtel berichtete von Mobbing oder negativen Kommentaren, 14 Prozent von schädlichen oder belastenden Inhalten und 17 Prozent davon, sich online weniger sicher zu fühlen. Eine einheitliche landesweite gesetzliche Altersgrenze für Konten in sozialen Medien ist in den geprüften offiziellen Quellen nicht dokumentiert. Der Zugang bleibt uneinheitlich; die MICS-2025-Erhebung (MICS 2025) berichtet, dass 72,1 Prozent der Haushalte zu Hause Internetzugang haben. Die Verfassung schützt in Artikel 39 die Freiheit des Denkens, des Gewissens, der Rede, der Meinungsäußerung und der Presse. Einschränkungen können unter anderem die Staatssicherheit, freundschaftliche Beziehungen zu ausländischen Staaten, die öffentliche Ordnung, Anstand und Moral, Missachtung des Gerichts, Verleumdung oder Anstiftung betreffen. Artikel 43 schützt Kommunikation und Privatsphäre vorbehaltlich angemessener gesetzlicher Einschränkungen. Nach dem Gesetz über das Recht auf Information von 2009 (Right to Information Act 2009) können bangladeschische Staatsangehörige schriftlich, elektronisch oder per E-Mail Informationen bei der zuständigen Behörde anfordern. Eine Antwort ist grundsätzlich innerhalb von 20 Arbeitstagen fällig, beziehungsweise innerhalb von höchstens 30 Arbeitstagen, wenn eine weitere Behörde beteiligt ist; eine Ablehnung sollte innerhalb von zehn Arbeitstagen mitgeteilt werden. Die Berufungsentscheidung sollte innerhalb von 15 Arbeitstagen ergehen. Danach kann innerhalb von 30 Tagen eine Beschwerde bei der Informationskommission eingereicht werden. Informationen über Leben, Festnahme oder Freilassung sollten innerhalb von 24 Stunden bereitgestellt werden, sofern keine gesetzliche Ausnahme gilt. Das Urheberrechtsgesetz von 2023 (Copyright Act 2023) schützt unter anderem literarische, dramatische und musikalische Werke, Tonaufnahmen, Filme, Radio- und Fernsehinhalte sowie Software. Eine Registrierung ist nicht verpflichtend, kann aber als Beweismittel dienen. Vermögensrechte können übertragen oder lizenziert werden; die Rechte der Urheber und die vermögensrechtlichen Ansprüche müssen beachtet werden. Für bestimmte Nutzungen sollten die aktuellen Gebühren und Anforderungen des Urheberrechtsamts geprüft werden. Beteiligung ist daher durch Informationsanfragen, Beschwerden beim Presserat, Berufungen, Akkreditierungs- und Registrierungsverfahren, Rückmeldungen an Fernsehen oder Rundfunk sowie journalistische Schulungen möglich. UNICEF U-Report liefert zusätzliche Beteiligungsdaten junger Menschen, begründet aber keinen gesetzlichen Anspruch.
Medien in Bangladesch
Das Mediensystem Bangladeschs umfasst Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen, Streaming und soziale Netzwerke, funktioniert jedoch über getrennte staatliche, private und plattformbasierte Strukturen. Für landesweite Fernseh- und Radiodienste gibt es das bangladeschische Fernsehen (Bangladesh Television) und den bangladeschischen Rundfunk (Bangladesh Betar). Zu den zuständigen Institutionen gehören unter anderem die Informationsabteilung (Department of Information (তথ্য অধিদফতর (PID))) und der Presserat; seine offizielle Bezeichnung lautet Bangladeschischer Presserat (Bangladesh Press Council). Der Zugang hängt von Geräten, Stromversorgung, Kabel- oder Satellitenverbindungen, Internetzugang und Datenkosten ab. Für Rechte, Registrierung, Datenschutz, Kinderschutz und Beteiligung gelten je nach Medientyp unterschiedliche Regeln.
Tipp
Wähle den Medienkanal in Bangladesch nach deinem Zweck, deiner Internetverbindung und dem erforderlichen Maß an Zuverlässigkeit. Vergleiche für Nachrichten und öffentliche Informationen die Quellen, bevor du Inhalte weitergibst. Veröffentlichungen, Informationsanfragen, Kinderschutz und die Nutzung von Inhalten Dritter erfordern unterschiedliche Prüfungen.

