Zu den zentralen Steuern und Abgaben auf den Bahamas gehören die Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT), offiziell Value Added Tax (VAT), Zölle und Verbrauchsteuern, die Business Licence Tax für Geschäftstätigkeiten, die Grundsteuer (Real Property Tax) auf Immobilien sowie Stempel- oder VAT-Stempelabgaben für bestimmte Rechtsgeschäfte. Die Regeln gelten landesweit; eine gesonderte Steuerstruktur für Provinzen oder Gemeinden gibt es nicht. Die praktische Anwendung bei Immobilien und Gewerbelizenzen kann jedoch nach Insel, Standort, Nutzung und Eigentumsstatus variieren. Für Privatpersonen gibt es keine allgemeine Einkommensteuer; sie reichen daher auf den Bahamas im Allgemeinen keine persönliche Einkommensteuererklärung ein und leisten keine Einkommensteuervorauszahlungen. Als Verbraucher zahlen sie jedoch Mehrwertsteuer auf steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen und können außerdem von der Grundsteuer, Stempel- oder VAT-Stempelabgaben sowie Zöllen und Verbrauchsteuern betroffen sein. Ausländische Einkünfte können im Herkunftsland weiterhin steuerpflichtig sein. Ein Aufenthalt auf den Bahamas hebt eine ausländische Steuerpflicht nicht automatisch auf. Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 10 Prozent. Bestimmte Lieferungen sind mit 0 Prozent besteuert oder von der Mehrwertsteuer befreit. Wer auf den Bahamas eine steuerpflichtige Tätigkeit ausübt und im vorangegangenen oder voraussichtlich folgenden Zwölfmonatszeitraum einen Umsatz von mehr als 100.000 Bahamaischen Dollar erzielt, muss sich im Allgemeinen für die Mehrwertsteuer registrieren; eine freiwillige Registrierung kann möglich sein. Nicht registrierte Anbieter dürfen keine Mehrwertsteuer berechnen. Registrierte Unternehmen müssen die Mehrwertsteuer auf Rechnungen, Preisen und Belegen korrekt ausweisen, Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren und Mehrwertsteuererklärungen sowie Zahlungen grundsätzlich innerhalb von 21 Tagen nach Ende des jeweiligen Zeitraums einreichen. Bei einem Umsatz von mehr als 5 Millionen Bahamaischen Dollar erfolgt die Erklärung im Allgemeinen monatlich; unterhalb dieser Schwelle üblicherweise vierteljährlich. Vorsteuer-, Gutschrift- und Erstattungsverfahren richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Die Vermietung von Gewerbeimmobilien unterliegt grundsätzlich ebenfalls dem Satz von 10 Prozent; bei Ausfuhren und Sonderfällen können andere Regeln gelten. Nach dem Business Licence Act 2023 benötigt grundsätzlich jede Person, die auf den Bahamas eine Geschäftstätigkeit ausübt, eine Business Licence. Anträge und Verlängerungen werden online bearbeitet. Für jede Insel und jeden Standort ist eine eigene Lizenz erforderlich; auch Zweigstellen benötigen regelmäßig eine eigene Lizenz. Nach den verfügbaren Informationen werden vollständige Anträge häufig innerhalb von etwa sieben Werktagen bearbeitet. Die Verlängerung muss bis zum 31. Januar erfolgen, die Steuerzahlung ist grundsätzlich bis zum 31. März fällig. Die vom Department of Inland Revenue genannten Regelsätze betragen 100 Bahamaische Dollar bei einem Umsatz bis 50.000 Dollar, 0,5 Prozent bei 50.001 bis 500.000 Dollar, 0,75 Prozent bei mehr als 500.000 bis 5 Millionen Dollar und 1,25 Prozent bei mehr als 5 Millionen Dollar. Für Sonderfälle sowie Änderungen in den Jahren 2025 und 2026 können besondere Sätze gelten. Bei verspäteter Zahlung kann ein Zuschlag von 10 Prozent anfallen; nach mehr als 30 Tagen zusätzlich ein jährlicher Zins von 5 Prozent. Wird ein Unternehmen beendet oder inaktiv, muss es innerhalb von 14 Tagen und spätestens bis zum 31. Dezember abgemeldet werden. Ein befristet tätiges ausländisches Vertragsunternehmen darf höchstens drei Jahre tätig sein und kann mit 1,5 Prozent des Vertragswerts belastet werden. Je nach Tätigkeit können Genehmigungen weiterer Behörden erforderlich sein. Die Grundsteuer gilt für Grundstücke und darauf befindliche Gebäude oder sonstige Verbesserungen. Bei selbst genutzten Wohnhäusern sind die ersten 300.000 Bahamaischen Dollar steuerfrei; die nächsten 200.000 Dollar werden mit 0,625 Prozent besteuert, der darüber liegende Wert mit 1 Prozent. Für Wohnimmobilien mit höchstens vier Einheiten fällt bis zu einem Wert von 75.000 Dollar eine Pauschale von 300 Dollar an; darüber gilt im Allgemeinen ein Satz von 0,625 Prozent. Gewerbeimmobilien, Gebäude mit mehr als vier Einheiten und vermietete Immobilien in ausländischem Eigentum werden im Allgemeinen mit 0,75 Prozent auf die ersten 500.000 Dollar, 1 Prozent auf die nächsten 1,5 Millionen Dollar und 1,5 Prozent auf den darüber liegenden Wert besteuert. Für unbebautes Land in ausländischem Eigentum gelten allgemein 100 Dollar auf die ersten 7.000 Dollar und 2 Prozent auf den Rest. Für unbebautes Land in bahamaischem Eigentum gelten derzeit allgemein andere Regeln, oft ohne Steuer; Vorschriften für die Family Islands, Freeport und Hawksbill müssen gesondert geprüft werden. Die Zahlung ist grundsätzlich für jedes Steuerjahr bis zum 31. Dezember fällig. Ab dem 1. Januar können Zuschläge oder Zinsen anfallen. Bei vollständiger Zahlung bis zum 31. März kann ein Nachlass von 10 Prozent möglich sein. Bei Rückständen können nach dem vorgeschriebenen Verfahren ein Pfandrecht oder ein Verkauf folgen. Erleichterungen und Zahlungsaufschübe hängen von einem Antrag und einer Prüfung ab. Auf die Grundsteuer wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Beim Kauf, bei langfristiger Vermietung, Abtretung oder Übertragung von Immobilien sowie bei Immobilienbesitz über ein Unternehmen können Mehrwertsteuer- oder Stempelverfahren erforderlich sein. Die VAT Stamp Unit prüft unter anderem Vertrag, Übertragungsurkunde und Bewertung; die Einreichung erfolgt über das Portal public.gov.bs. Bahamaische Staatsbürger ab 18 Jahren können unter gesetzlichen Voraussetzungen bei ihrem ersten selbst genutzten Wohnhaus Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Stempelsteuer haben. Bei Importen sind Zolltarifnummer, Zollwert, Herkunft und Warenart besonders wichtig für die Höhe von Zöllen und Verbrauchsteuern. Für bestimmte Dienstleistungen können zudem Tourismusabgaben und Sondergebühren gelten. Je nach Steuer oder Abgabe teilen sich das Department of Inland Revenue, der Leiter oder oberste Rechnungsprüfer des Zolls (Controller oder Comptroller of Customs), das Ministry of Finance und die Tax Appeal Commission die Zuständigkeit. Die Tax Identification Number (TIN) dient als Steueridentifikationsnummer. Das One Tax Bahamas-System verwendet außerdem eine Business Identification Number (BIN) als Zugangsschlüssel; ältere Systeme wie OTAS oder RMS können in Übergangsverfahren weiterhin auftauchen. Eine Tax Compliance Certificate (TCC) ist unter anderem für Geschäfte mit staatlichen Stellen, staatliche Zahlungen und bestimmte Eigentums- oder Übertragungsangelegenheiten erforderlich. Die TCC ist im Allgemeinen sechs Monate gültig und setzt üblicherweise den Nachweis voraus, dass Verpflichtungen gegenüber Inland Revenue, Customs, Immigration, NIB und den Grundsteuerbehörden erfüllt wurden. Verstöße gegen die Mehrwertsteuervorschriften können dem Department of Inland Revenue gemeldet werden. Zusätzlich zu Erklärungs- und Zahlungspflichten gelten Prüfungs-, Auskunfts- und Aufbewahrungspflichten. Gegen eine anfechtbare Steuerentscheidung kann nach dem einschlägigen Gesetz schriftlich Einspruch eingelegt werden. Bei einer Mehrwertsteuerfestsetzung muss der strittige Betrag im Allgemeinen gezahlt oder durch eine akzeptierte Garantie abgesichert werden. Der Comptroller entscheidet im Allgemeinen innerhalb von 90 Kalendertagen; danach kann bei der Tax Appeal Commission Berufung eingelegt werden. Je nach gesetzlicher Grundlage gilt das Verfahren auch für Entscheidungen zur Grundsteuer, zu Zöllen und zu anderen Abgaben. Eine bloße Verlängerung der Einreichungsfrist setzt die Zahlung nicht automatisch aus. Internationale Finanzkonten unterliegen auf den Bahamas unter anderem FATCA mit den Vereinigten Staaten sowie den Melde- und Austauschregeln CRS und AEOI. Rechtsgrundlagen wie das Tax Information Exchange Agreement und der International Tax Cooperation Act ermöglichen den internationalen Informationsaustausch; zuständig ist der Finanzminister oder eine ermächtigte Behörde. Große, in den Anwendungsbereich fallende multinationale Unternehmensgruppen unterliegen außerdem nach den OECD-GloBE-Regeln einer inländischen Mindestaufstockungssteuer (Domestic Minimum Top-Up Tax) mit einem effektiven Mindeststeuersatz von 15 Prozent. Das Gesetz gilt seit 2024 mit Übergangsregeln; Änderungen im Jahr 2026 und weitere Steueränderungen können die geltende Rechtslage verändern. Vor Einreichung, Zahlung, einem Immobiliengeschäft oder dem Aufbau einer internationalen Struktur sollte daher die aktuell geltende Fassung bei der zuständigen Behörde geprüft werden.
Steuern auf den Bahamas
Das Steuersystem der Bahamas betrifft vor allem Käufe und Dienstleistungen, Immobilien, Importe, Geschäftstätigkeit und bestimmte Übertragungen. Für Privatpersonen gibt es keine allgemeine Einkommensteuer und für gewöhnliche Unternehmen keine reguläre Körperschaftsteuer. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt insbesondere von Umsatz, Nutzung, Eigentumsstatus, Insel und Art des Vorgangs ab.
Tipp
Prüfe deine Steuerpflichten auf den Bahamas anhand deiner konkreten Tätigkeit, Immobilie, Transaktion oder Auslandsverbindung. Plane Mehrwertsteuer, Business Licence, Grundsteuer und Fristen getrennt, da Umsatz, Nutzung, Eigentumsstatus und Insel unterschiedliche Folgen haben können. Gehe trotz fehlender allgemeiner Einkommensteuer nicht pauschal von Steuerfreiheit aus.

