Die Administração Geral Tributária (AGT) verwaltet unter dem Ministério das Finanças die angolanische Steuerverwaltung. Zu den wichtigsten Steuern zählen Imposto sobre os Rendimentos do Trabalho (IRT) auf Beschäftigung und bestimmte individuelle Tätigkeiten, Imposto Industrial (II) auf gewerbliche und industrielle Gewinne, Imposto sobre o Valor Acrescentado (IVA) auf inländische Lieferungen und Importe, Imposto Predial (IP) auf Immobilien und Mieteinnahmen sowie Imposto sobre a Aplicação de Capitais (IAC) auf Kapitalerträge. Weitere Abgaben sind Imposto do Selo auf bestimmte Dokumente und Geschäfte, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Imposto Especial de Consumo auf ausgewählte Waren, Imposto sobre Veículos Motorizados auf Fahrzeuge und bestimmte Flugzeuge und Boote, Imposto Especial de Jogos, Contribuição Especial sobre Operações Cambiais und Zölle. Natürliche Personen und Unternehmen benötigen grundsätzlich eine Número de Identificação Fiscal (NIF). Bei angolanischen Staatsangehörigen entspricht die NIF der Nummer des Bilhete de Identidade; ausländische Staatsangehörige verwenden grundsätzlich eine Aufenthaltskarte oder einen Reisepass. Die Registrierung und Aktualisierung erfolgt über einen Serviço Fiscal oder das AGT-Portal. Steuerpflichtige sollten den Beginn, die Änderung oder das Ende einer Tätigkeit registrieren, bevor die betreffenden Steuerpflichten entstehen. Der elektronische Steuerwohnsitz wird über das Portal verwaltet. Der steuerliche Wohnsitz kann unter anderem davon abhängen, ob am 31. Dezember eine verfügbare Wohnung besteht oder ob sich eine Person länger als 90 Tage im Land aufhält. Ein Unternehmen kann aufgrund seiner Satzung oder seiner tatsächlichen Geschäftsleitung in Angola dort ansässig sein. IRT hat drei Gruppen. Gruppe A gilt für Beschäftigte, Gruppe B für selbstständige und freiberufliche Dienstleistungen und Gruppe C für Einzelhandels- oder gewerblich-industrielle Tätigkeiten natürlicher Personen. Bei Einkommen aus Beschäftigung der Gruppe A reicht die progressive Tabelle 2026 von 0 % auf die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage bis 150,000 Kz bis 25 % auf den Anteil über 10,000,000 Kz; in den mittleren Stufen gelten feste Beträge und Grenzsteuersätze zwischen 16 % und 24.5 %. Arbeitgeber behalten IRT normalerweise ein und übermitteln monatliche Lohnabrechnungsdaten. Einkommen der Gruppen B und C unterliegt grundsätzlich einem Einbehalt oder einer Veranlagung von 25 %, wenn die Steuer nicht an der Quelle einbehalten wurde; ein qualifizierter Quellensteuerabzug beträgt grundsätzlich 6.5 %. Auto-facturação kann für Gruppe B einen Einbehalt von 2 % und für Gruppe C von 6.5 % auslösen. Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, Viehzucht- und Fischereitätigkeiten der Gruppe C mit einem Umsatz über 10,000,000 Kz können mit 10 % besteuert werden; eine geordnete Buchführung kann zum II-Regime führen. II gilt für Gewinne aus gewerblichen, industriellen, landwirtschaftlichen, Fischerei-, Forst- und Viehzuchtaktivitäten. Im Regime Geral richtet sich die Bemessungsgrundlage nach der Erklärung und dem Jahresabschluss. Der allgemeine Satz beträgt 25 %; ausschließlich landwirtschaftliche und vergleichbare qualifizierte Tätigkeiten können 10 % anwenden, während Banken, Versicherer, Telekommunikationsunternehmen und angolanische Erdölunternehmen 35 % unterliegen können. Das vereinfachte Regime gilt unter festgelegten Voraussetzungen für Steuerpflichtige im IVA-Regime der Nichtunterstellung. Eine Vorauszahlung von grundsätzlich 2 % des Gesamtumsatzes ist von Januar bis Juni fällig; gezahlt wird bis zum letzten Arbeitstag im August. Die endgültige Erklärung und Zahlung sind im allgemeinen Regime grundsätzlich bis zum letzten Arbeitstag im Mai, im vereinfachten Regime bis zum letzten Arbeitstag im April fällig. Die elektronische II-Erklärung ist 2026 verpflichtend; AGT bietet Unterstützung, wenn Steuerpflichtigen die erforderliche Technologie fehlt. IVA gilt für entgeltliche Lieferungen von Waren und Dienstleistungen in Angola sowie für Importe. Das allgemeine Regime gilt normalerweise ab einem Vorjahresumsatz oder Importwert von 350,000,000 Kz oder bei freiwilliger Wahl; es gilt auch für bestimmte Fertigungsbetriebe mit mehr als 25,000,000 Kz. Das vereinfachte Regime umfasst grundsätzlich Umsätze von 25,000,000 Kz bis unter 350,000,000 Kz. Unternehmen mit höchstens 25,000,000 Kz fallen grundsätzlich unter das Regime der Nichtunterstellung. Das vereinfachte Regime erhebt 7 % auf den vereinnahmten Umsatz und erlaubt einen Vorsteuerabzug von 10 %; der allgemeine Satz beträgt 14 %. Qualifizierte Hotels und Restaurants können 7 % anwenden, Grundnahrungsmittel und landwirtschaftliche Betriebsmittel 5 %. In Cabinda gilt ein Sondersatz von 1 %, außer für Waren in Anhang III. 2026 können qualifizierte Industrieausrüstungen mit 5 % besteuert werden, wenn ihre industrielle Nutzung nachgewiesen wird. Eine Zahlungsstundung kann für bis zu 12 Monate oder 12 Raten bewilligt werden. IVA-Steuerpflichtige müssen validierte Rechnungs- oder Buchhaltungssysteme verwenden, die NIF auf Rechnungen angeben und das anwendbare Regime ausweisen. Erklärungen und Belege im allgemeinen Regime sind grundsätzlich bis zum 15. des Folgemonats fällig; Einreichungen im vereinfachten Regime richten sich nach der geltenden monatlichen Frist. SAF-T-Berichte können nach dem geltenden Kalender bis zum Monatsende fällig sein. Vorsteuer aus gültigen Rechnungen und Importen kann abzugsfähig sein; Erstattungen können ausgezahlt oder als Steuergutschrift gewährt werden. Öffentliche Stellen und bestimmte Erdöl-Investitionsunternehmen können einen Einbehalt von 100 % anwenden, Banken, Versicherer, Rückversicherer und Telekommunikationsunternehmen einen von 50 %, jeweils vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen. Käufer müssen IVA auf aus dem Ausland bezogene Dienstleistungen möglicherweise selbst veranlagen. IAC betrifft Kapitalerträge. Zinsen und Krediterträge in Abschnitt A unterliegen grundsätzlich 15 %; Dividenden, Wertpapiere, Lizenzgebühren, Lotterien und Beteiligungsgewinne in Abschnitt B grundsätzlich 10 %. In bestimmten Fällen regulierter Märkte oder Ausgleichszahlungen gelten 5 %. Die Zahlung ist grundsätzlich bis zum letzten Tag des Folgemonats fällig, die Jahresaufstellung bis Ende Januar. Dividenden, die eine angolanische juristische Person erhält, können steuerfrei sein, wenn sie mindestens 25 % länger als ein Jahr hält und die geltenden Voraussetzungen erfüllt. IP kann Eigentum oder Nutzung städtischer und ländlicher Immobilien, Mieteinnahmen sowie entgeltliche und unentgeltliche Übertragungen betreffen. Die recherchierte AGT-Hauptseite nennt derzeit 25 % auf Mieteinnahmen, während eine ältere AGT-FAQ 15 % nennt. Daher sollten vor der Abgabe das geltende Recht und die konkrete Situation geprüft werden. Der Satz für Baugrundstücke beträgt nach den recherchierten Regeln 0.6 %, der für Immobilienübertragungen 2 %. Die jährliche Grundsteuer ist grundsätzlich bis zum letzten Arbeitstag im März des Folgejahres zu zahlen, der Mieteinbehalt bis zum letzten Arbeitstag des Folgemonats und die Übertragungssteuer ebenfalls bis zum letzten Arbeitstag des Folgemonats. AGT kann nicht registrierte Immobilien von Amts wegen erfassen; daraus können Sanktionen folgen. Stempelsteuer gilt für bestimmte Rechtsakte, Verträge und Quittungen. Die AGT-FAQ nennt 0.1 % für Wohnraummietverträge und 0.4 % für gewerbliche, industrielle oder berufliche Mietverträge. Die monatliche Zahlung deckt den Vormonat ab; die Jahresaufstellung ist grundsätzlich bis zum 31. März fällig. Die Kraftfahrzeugsteuer verwendet feste Beträge nach Hubraum, Tonnage, zulässiger Gesamtmasse oder Registrierungstonnage des Wasserfahrzeugs. Die Zahlung für das Vorjahr erfolgt normalerweise von Januar bis Juni; 2026 umfasst der Geltungsbereich auch Flugzeuge und Boote. Bestimmte staatliche, diplomatische, landwirtschaftliche und mit einer Behinderung verbundene Fahrzeuge können befreit sein. Verbrauchsteuer gilt für ausgewählte hergestellte oder importierte Waren. Steuerpflichtig sind grundsätzlich Hersteller, Importeure oder gewerbliche Besitzer; die Sätze hängen vom Produkt ab. Erklärungen und Zahlungen erfolgen im Wege der Selbstveranlagung oder einer AGT-Veranlagung, mit Dokumenten wie DLI oder DAR. Auf verspätete oder unbezahlte Steuern können ab dem Fälligkeitsmonat Zinsen anfallen; der Zinszeitraum ist grundsätzlich auf fünf Jahre begrenzt. Ein Ratenplan kann grundsätzlich für bis zu 24 monatliche Zahlungen beantragt werden. AGT kann Prüfungen durchführen, von Amts wegen veranlagen und die Einziehung vollstrecken. Ein Einspruch gegen eine Veranlagung ist grundsätzlich binnen 30 Tagen nach Zustellung einzulegen; AGT hat bis zu 60 Tage für die Entscheidung. Ein hierarchischer Rechtsbehelf kann grundsätzlich binnen 30 Tagen nach dieser Entscheidung eingelegt werden. Die allgemeine Veranlagungsfrist beträgt fünf Jahre; bei einer Steuerstraftat kann sie sich auf zehn Jahre verlängern. Grenzüberschreitende Pflichten hängen von Wohnsitz, Betriebsstätte, Zahlungsart und anwendbarem Abkommen ab. Ein angolanisches Unternehmen wird grundsätzlich auf seine weltweiten Gewinne besteuert; ein ausländisches Unternehmen mit estabelecimento estável auf die dieser Betriebsstätte zurechenbaren Gewinne. Ein ausländischer Dienstleister ohne angolanische Betriebsstätte kann auf den Bruttowert gelegentlicher Dienstleistungen einem endgültigen Quellensteuerabzug von 6.5 % unterliegen; in Angola erbrachte Dienstleistungen lösen häufig einen Quellensteuerabzug aus. Ein ausländischer Nichtansässiger ohne Wohnsitz, Sitz oder Betriebsstätte benötigt möglicherweise einen steuerlichen Vertreter; dieser kann für IVA gesamtschuldnerisch haften. Für Abkommensentlastungen sind ein Certificado de Residência Fiscal und eine Declaração de Conformidade erforderlich, bevor ein reduzierter oder kein Steuerabzug angewendet wird. AGT-Unterlagen bestätigen Abkommen mit Portugal und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Abkommen mit der Schweiz, Ruanda, Cabo Verde und Mauritius dürfen ohne aktuelle Prüfung nicht als wirksam behandelt werden. Verrechnungspreisregeln gelten für Beziehungen zwischen verbundenen Parteien, einschließlich bestimmter Beteiligungs- oder Einflussverhältnisse ab 10 % sowie geschäftlicher und finanzieller Abhängigkeit von über 80 %. Grandes Contribuintes mit einem Jahresumsatz über 7,000,000,000 Kz erstellen grundsätzlich binnen sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres ein Dossier de Preços de Transferência. Anerkannte Methoden umfassen den Preisvergleich, die Wiederverkaufspreismethode und die Kostenaufschlagsmethode. Erdöl-, Bergbau- und Glücksspielunternehmen können besonderen vertraglichen oder sektoralen Regimen unterliegen; die Standardsätze für II und IVA gelten daher nicht automatisch. Zoll und Import-IVA werden über den Zollbereich von AGT abgewickelt. Der OGE 2026 umfasst Änderungen zu SISA und Erbschaftsteuer bis 2 %, Kraftfahrzeugsteuer, Industrieausrüstung, IVA-Ausnahmen für mobile Finanztransaktionen und einem Mindestzollsatz von 5 % in bestimmten Fällen. Für jede Steuerperiode sind die aktuellen AGT-Kalender, der OGE und der anwendbare Gesetzestext zu prüfen.
Steuern in Angola
Das angolanische Steuersystem umfasst Einkommen natürlicher Personen, Unternehmensgewinne, Verbrauch, Eigentum, Kapitalerträge, Fahrzeuge, ausgewählte Waren und Importe. Die Administração Geral Tributária (AGT) verwaltet Steuern, Zoll und damit verbundene Abgaben über Angebote wie Portal do Contribuinte, AGT Mobile und Simulador Tributário. Steuerregistrierung, korrekte Rechnungen sowie fristgerechte Erklärungen und Zahlungen bestimmen die wichtigsten Pflichten.
Tipp
Behandeln Sie die Steuerpflichten in Angola als Aufgabe der Fristenplanung, Dokumentation und richtigen Einstufung. Klären Sie Steuerstatus, Tätigkeit, Steuerregime und einschlägige AGT-Fristen, bevor Sie Rechnungen ausstellen, Beschäftigte bezahlen, Waren einführen oder Geld ins Ausland überweisen. Prüfen Sie Sätze und Erklärungsregeln erneut, wenn sich Tätigkeit, Umsatz, Eigentum oder grenzüberschreitende Verhältnisse ändern.

