Arbeitsrecht in Angola

Das Arbeitsrecht in Angola wird vor allem durch die Lei Geral do Trabalho (LGT) geregelt. Sie betrifft abhängige Beschäftigung, Verträge, Arbeitszeit, Lohn, Schutz, Vertretung, Streitigkeiten und Beendigung. Sie gilt für die meisten privaten, öffentlichen, gemischten, genossenschaftlichen, sozialen, internationalen und diplomatischen Arbeitgeber, aber nicht unmittelbar für die öffentliche Verwaltung, Autarquias oder leitende Tätigkeiten ohne Unterordnung. MAPTSS, Inspecção Geral do Trabalho, INSS und Arbeitsgerichte erfüllen jeweils unterschiedliche Aufgaben.

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