Die römisch-katholische Kirche ist in Andorra vor Ort vorherrschend. Kirchenrechtlich gehört das Land zur Diözese Urgell, deren Bischof zugleich einer der beiden Kofürsten Andorras ist. Sieben Pfarrbezirke (parròquies) mit ihren Priestern sowie das Heiligtum von Meritxell (Santuari de Meritxell) bilden die weit verbreitete katholische Struktur des Landes. Muslimische, jüdische, anglikanische, orthodoxe, hinduistische, adventistische, Bahá’í-, mormonische, neuapostolische und Zeugen-Jehovas-Gemeinschaften sowie weitere Religionsgemeinschaften sind in Andorra ebenfalls dokumentiert. Es gibt keine verlässlichen landesweiten Mitgliederzahlen oder vollständigen Religionsstatistiken. Die Verfassung schützt die Gewissens- und Religionsfreiheit sowie die individuelle und gemeinschaftliche Religionsausübung. Niemand muss seine religiösen Überzeugungen offenlegen. Einschränkungen sind nur aus gesetzlichen Gründen zulässig, etwa zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Moral sowie der Grundrechte anderer. Die katholische Kirche besitzt außerdem einen besonderen Kooperations- und Rechtsstatus; das Abkommen zwischen dem Heiligen Stuhl und Andorra von 2008 regelt unter anderem kirchliche Einrichtungen, das kanonische Eherecht, den Religionsunterricht und die Kirchenfinanzen. Gottesdienste und Seelsorge werden im Allgemeinen von der zuständigen Pfarrei, Gemeinschaft oder Vereinigung organisiert. Katholische Gottesdienste und Sakramente sind in Andorra vergleichsweise breit zugänglich. Minderheitengemeinschaften nutzen teilweise gemietete oder gemeinsam genutzte Räume. Öffnungszeiten, seelsorgerische Betreuung, Riten, verfügbare Räumlichkeiten und mögliche Gebühren müssen daher direkt bei der zuständigen Einrichtung erfragt werden; für religiöse Zeremonien gibt es keinen einheitlichen staatlichen Gebührentarif. Der staatliche Arbeitskalender wird jährlich festgelegt und durch Pfarrfeiertage ergänzt. Religiös geprägte Tage sind unter anderem Weihnachten (Nadal), der Dreikönigstag (Reis), Karfreitag (Divendres Sant), Ostern (Pasqua), Pfingsten (Pentecosta), Mariä Himmelfahrt (Assumpció), Allerheiligen (Tots Sants), Mariä Empfängnis (Immaculada Concepció), Weihnachten und Sankt Stephan (Sant Esteve). Der 8. September, der Tag Unserer Lieben Frau von Meritxell (Nostra Senyora de Meritxell), ist der Nationalfeiertag; er wird mit einer zentralen Eucharistiefeier im Heiligtum von Meritxell und großer öffentlicher Sichtbarkeit begangen. Feiertage kleinerer Religionsgemeinschaften haben keinen allgemeinen Status als gesetzliche Feiertage; freie Zeit muss je nach Arbeits- oder Schulkontext vereinbart werden. Im andorranischen Bildungssystem bieten Schulen während der Schulpflicht katholischen Religionsunterricht an. Die Teilnahme ist freiwillig; Schülerinnen und Schüler, die nicht teilnehmen, erhalten alternativen Unterricht in Ethik, Werten und der Geschichte der Demokratie. An öffentlichen Schulen sind auffällige religiöse Zeichen und Symbole während der Schulzeit, des Unterrichts und curricularer Ergänzungsangebote grundsätzlich verboten, sofern sie nicht ihrem Wesen nach dazugehören oder erforderlich sind. Diese Regel kann nicht automatisch auf französische oder spanische Schulzweige angewendet werden. Seit dem 19. August 2025 führt das Justizministerium das öffentliche Register religiöser Einrichtungen (Registre d’entitats religioses). Eine gemeinnützige religiöse Einrichtung benötigt im Allgemeinen mindestens 20 natürliche Personen und mindestens eine volljährige Person mit voller Rechtsfähigkeit, die andorranische Staatsangehörige oder in Andorra ansässig ist. Der Antrag wird über den Verfahrensdienst (Servei de Tràmits) eingereicht und ist kostenlos; eine Entscheidung wird im Allgemeinen innerhalb von zwei Monaten getroffen und kann um weitere zwei Monate verlängert werden. Die Registrierung verleiht der Einrichtung Rechtspersönlichkeit und die allgemeinen Vorteile, die gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung stehen. Änderungen müssen danach grundsätzlich innerhalb von drei Monaten gemeldet werden, und in der Regel muss alle zwei Jahre eine Betriebserklärung (de funcionament) eingereicht werden. Ausländische Einrichtungen müssen unter anderem ihre Registrierung im Herkunftsland, einen Anerkennungsnachweis sowie gegebenenfalls eine Apostille oder Legalisation und eine Übersetzung vorlegen. Missbräuchliche oder rechtswidrige Missionierung kann die Registrierung verhindern. Bei nicht registrierten Einrichtungen haften die Mitglieder gesamtschuldnerisch für deren Verpflichtungen; für die katholische Kirche gilt ihr eigener verfassungsrechtlicher und vertraglicher Rahmen. Eine Registrierung kann nach zehn Jahren Inaktivität aufgehoben werden. Nach Gesetz 2/2025, Artikel 14 (Llei 2/2025 Art. 14), muss die Regierung Kommunikations- und Dialogkanäle mit registrierten Religionsgemeinschaften bereitstellen. Die Gruppe für interreligiösen Dialog (Grup de diàleg interreligiós) arbeitet mit der Andorranischen Nationalkommission für die UNESCO (Comissió Nacional Andorrana per a la UNESCO) zusammen; außerdem fand 2024 in Escaldes-Engordany das Katalanische Religionsparlament (Parlament Català de les Religions) statt. Eine unabhängige staatliche Dachinstitution für alle Religionsgemeinschaften ist nicht dokumentiert. Religiöse Taufen, Initiationszeremonien, Trauungen, Trauerfeiern und Bestattungen werden von der zuständigen Gemeinschaft organisiert. Ein religiöser Ritus ersetzt grundsätzlich nicht die erforderliche standesamtliche Eintragung. Bei einer kanonischen Eheschließung übermittelt der Priester die Bescheinigung an das Zivilregister (Registre Civil); Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden erhält man beim Zivilregister, nicht aus Pfarrarchiven. Ein funktionsfähiger multikonfessioneller Friedhof konnte bislang nicht verifiziert werden. Laut einem Bericht vom 27. August 2026 wurde der Standort La Plana nach einer hydrogeologischen Untersuchung abgelehnt, und die Regierung sucht nach einer Alternative. Der Zugang zu jüdischen oder muslimischen Bestattungen sollte daher vorab direkt mit den zuständigen Stellen geklärt werden.
Religion in Andorra
Andorra schützt die Freiheit, eine Religion zu haben, die Religion zu wechseln, eine Religion auszuüben oder keiner Religion anzugehören. Die römisch-katholische Kirche prägt das Land und ist kirchenrechtlich in sieben Pfarrbezirke der Diözese Urgell gegliedert; außerdem bestehen mehrere kleinere Religionsgemeinschaften. Staatliche Feiertage, Religionsunterricht, religiöse Eheschließungen und die Registrierung religiöser Einrichtungen richten sich jeweils nach eigenen staatlichen oder gemeinschaftlichen Regeln.
Tipp
Wählen Sie die zuständige Religionsgemeinschaft direkt nach gewünschtem Ritus, Ort und Datum aus, da es in Andorra keine zentrale Stelle für alle Religionen gibt. Klären Sie Feiertage, Religionsunterricht und religiöse Zeremonien frühzeitig mit der zuständigen Einrichtung und unterscheiden Sie religiöse Handlungen von den erforderlichen staatlichen Eintragungen. Die Registrierung ist besonders sinnvoll für eine Religionsgemeinschaft, die eine eigene Rechtspersönlichkeit benötigt; ohne Registrierung haften die Mitglieder persönlich gesamtschuldnerisch.

