Zu Andorras Natur gehören steile Pyrenäenhänge, Wälder, alpine Weiden, Geröll, Gletscherseen, Bäche, Flussauen sowie Moore und Feuchtgebiete. Rund 1.800 Moorflächen und Seen (molleres und estanys) liegen größtenteils zwischen 1.300 und 2.700 Metern über dem Meeresspiegel. Sie speichern Wasser, verlangsamen Abfluss und Sedimenttransport, reinigen Wasser, binden Kohlenstoff und verbinden Lebensräume. Flussufer bilden wichtige biologische Korridore. Beim Monitoring 2025 erreichten 94,5 Prozent der untersuchten Gewässer eine gute oder sehr gute biologische Qualität; 72 Prozent wurden physikalisch-chemisch als gut bewertet. Die Flora umfasst etwa 500 Arten, darunter ungefähr 50 gefährdete Arten und rund ein Drittel der Landesflora. Zu den drei prägenden Schutzgebieten gehören der Naturpark des Sorteny-Tals (Parc natural de la vall de Sorteny) in Ordino mit 1.080 Hektar, der kommunale Naturpark der Täler des Comapedrosa (Parc Natural Comunal de les Valls del Comapedrosa) in La Massana mit 1.543 Hektar sowie das Vall del Madriu-Perafita-Claror. Sorteny beruht auf einer kommunalen Verordnung von 1999. Comapedrosa wurde 2006 geregelt, umfasst den 2.942 Meter hohen Comapedrosa und verfügt über einen Managementplan von 2022. Das Vall del Madriu-Perafita-Claror ist eine UNESCO-Kulturlandschaft von ungefähr 4.247 Hektar, die von vier Gemeindeverwaltungen (Comuns) verwaltet wird und Biodiversität mit traditioneller Weide- und Landwirtschaftsnutzung verbindet. Das Gebiet beruht auf Gesetz 9/2003; sein Managementplan gilt seit dem 28. Dezember 2011. Alle drei Gebiete sind außerdem wegen ihrer bedeutenden Feuchtgebiete als Ramsar-Gebiete anerkannt: Sorteny seit dem 23. Juli 2012, Madriu seit dem 28. August 2013 und Comapedrosa seit dem 15. April 2014. Zusammen umfassen sie 6.870 Hektar. Ein weiterer nationaler Naturpark, Valls de Canillo i Ordino, mit 88,35 Quadratkilometern ist geplant. Der zuständige Fachkörper – nationaler Beirat für Biodiversität (CENBA) – gab am 30. Juli 2026 eine positive Stellungnahme ab; die gesetzliche Ausweisung war zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Projekt darf daher nicht als bestehendes Schutzgebiet behandelt werden. Am Schutz, an der Erhaltung und am Monitoring beteiligen sich das Ministerium für Umwelt und Nachhaltigkeit, die Gemeindeverwaltungen, der Wildhüterdienst (Cos de Banders), CENBA, der Zivilschutz, die Feuerwehr und der Nationale Wetterdienst. Geschützte Wildtiere sind beispielsweise Bartgeier, Steinadler, Auerhuhn, Pyrenäengämse, Pyrenäeneidechse, Pyrenäenbachsalamander, Fischotter und Salamander. Die Schutzverordnung von 2024 verbietet die vorsätzliche Störung und den Handel mit einheimischen Wildtieren. Tätigkeiten mit geschützten Arten benötigen eine ministerielle Genehmigung und müssen der betreffenden Art zugutekommen. Das Ministerium überwacht Bestände und Gesundheitszustand, kontrolliert Transport sowie Einfuhr, Ausfuhr und Wiederausfuhr und erfasst Beobachtungsdaten im Beobachtungssystem (IDE Andorra). Nicht einheimische Arten können ebenfalls Lebensräume schädigen. Das Dekret 258/2022 in der 2023 geänderten Fassung verbietet die Einfuhr oder Freisetzung gelisteter Arten und sieht Kontrollpläne vor. Beispiele sind Phoxinus phoxinus, Vespa velutina, Senecio inaequidens, Buddleja davidii, Helianthus tuberosus und Impatiens balfourii. Besondere Risiken entstehen durch Tiere, die in Bergseen ausgesetzt oder dort falsch eingesetzt werden. Wasserbauliche Arbeiten in Wasserläufen, Wasserbetten oder an Ufern benötigen nach dem Wassergesetz (Llei 26/2021) eine Genehmigung der Regierung. Die Prüfung umfasst ökologische Mindestabflüsse und weitere damit verbundene Fachberichte. Die Fischzucht Les Salines produziert jährlich mehr als 10.000 Forellen und Bachsaiblinge. Das Fischen wird durch jährlich festgelegte Regeln geregelt. Im Jahr 2026 kostet der Angelschein für Einwohner oder Andorraner unter 18 Jahren nichts, für Personen unter 65 Jahren 64 Euro und für Personen ab 65 Jahren 31 Euro; ein Angelschein für Angeln ohne Entnahme (pesca sense mort) kostet 32 Euro. Für Nichtansässige kostet der Jahresangelschein 150 Euro. Touristische Tages- und Dreitageslizenzen kosten je nach Alter und geltender Regel zwischen 10 und 70 Euro. Anträge werden über e-Tràmits, die Regierung oder die Gemeindeverwaltungen gestellt, in manchen Fällen auch über Angelgeschäfte und Tourismusbüros. Ausgewählte Bereiche für Angeln ohne Entnahme sind 2026 vom 6. Juni bis zum 1. November geöffnet. Dort sind künstliche Einzelhaken ohne Widerhaken oder mit angedrückten Widerhaken sowie ein Kescher vorgeschrieben. Eine geografisch begrenzte Ausnahme erlaubt am Estany de l’Estanyó höchstens acht salmon de font mit einer Länge von mehr als 20 Zentimetern. Die Jagd wird durch Gesetz 27/2021, Dekret 206/2025 und die Saisonregelung 2026/2027 geregelt. Für bestimmte Arten wie Gämse, Reh und Mufflon bestehen Managementpläne; zu den jagdbaren Arten gehören außerdem Wildschwein, Hirsch, Mufflon, Murmeltier und Fuchs. Sondergenehmigungen werden teilweise per Los vergeben. Zu den Jagdgebieten gehören Enclar, Xixerella und Ransol-Sorteny. Schäden an Feldern, Nutztieren, Wäldern oder Wildtieren können dem Wildhüterdienst gemeldet werden. Die Verwaltung muss Naturschutz, Landwirtschaft, Weidewirtschaft, Jagd, Fischerei und Tourismus miteinander ausbalancieren. Wandern ist eine zentrale, wenig eingreifende Form des Zugangs. Markierte Fernwanderwege, Berghütten und die fünftägige Coronallacs-Überquerung mit 92 Kilometern, 6.449 Höhenmetern und ungefähr 20 Seen führen durch mehrere Schutz- und Jagdgebiete. Andorra hat 22 kostenlose und vier bewirtschaftete Berghütten (refugis); viele sind ganzjährig zugänglich, während die Instandhaltung hauptsächlich im Sommer stattfindet. Im Naturpark Sorteny kostet das Parken vom 1. Juli bis zum 1. September zwischen 8:30 und 16:00 Uhr vier Euro; der Parkplatz hat 50 Plätze, darunter zwei barrierefreie. Der Zugang über die Forststraße ist im Sommer zwischen 8:30 und 18:00 Uhr beschränkt und im Winter wegen des Schnees nicht möglich. In Comapedrosa ist der Hauptparkplatz kostenpflichtig; ein alternativer Parkplatz mit ungefähr 50 Plätzen ist kostenlos und darf höchstens drei Tage genutzt werden. Das Besucherzentrum ist im Juli und August täglich von 8:00 bis 15:00 Uhr mit der Buslinie 5 erreichbar. Die aktuelle Öffnung und der Betrieb der Comapedrosa-Hütte sollten vor dem Besuch überprüft werden. Besucher müssen auf markierten Wegen bleiben, Müll und nicht genehmigte Feuer vermeiden, Hunde an der Leine führen und Pflanzen, Tiere, Nutztiere sowie Ruhezonen respektieren. Für mehr als drei Zelte ist eine Genehmigung erforderlich. In Sorteny sind Schwimmen oder das Betreten des Wassers, das Verlassen der Wege in empfindlichen oder geschützten Zonen sowie Drohnenflüge, Forschung, Bergsteigen und kommerzielle Nutzung ohne Genehmigung verboten. Die Geldstrafen reichen dort je nach Schwere von 50 bis 1.000 Euro. In Comapedrosa ist das Schwimmen in allen Seen verboten; Fahrräder dürfen dort nicht benutzt werden, und motorisierte Fahrzeuge benötigen grundsätzlich eine Sondergenehmigung, ausgenommen bestimmte landwirtschaftliche oder betriebliche Tätigkeiten. Für berufliche Tätigkeiten in der Natur regelt das Dekret 260/2021 unter anderem Führungen zu Land, zu Wasser und in der Luft, Arbeiten abseits markierter Skipisten, Hüttenbetrieb, Hubschrauberflüge, Forstarbeiten, audiovisuelle Produktionen, die Vermietung von Fahrzeugen und Booten sowie Veranstaltungen mit weniger als 300 Teilnehmern. Anerkannte Ausbildungen in Umwelt- und Naturschutz sind erforderlich; zugelassene Ausbildungsanbieter und ein direkt anrechenbares Ausbildungsmodul (EFPEM) erleichtern den Nachweis. Personen mit mehr als zehn Jahren Erfahrung können je nach Fall über eine Informationsveranstaltung und ein Anerkennungsverfahren zugelassen werden. Für Veranstaltungen und Projekte sind eine Umweltfachkraft und geeignete Unterlagen erforderlich. Bei der Planung müssen geschützte Arten, Feuchtgebiete, aquatische Lebensräume und Brutzeiten berücksichtigt werden. Projekte mit Auswirkungen auf Schutzgebiete oder bedrohte Arten benötigen eine Umweltprüfung. Abfälle müssen innerhalb von höchstens 48 Stunden entfernt werden; Schilder und Ausrüstung dürfen höchstens acht Tage bleiben. Andorra vermittelt Naturwissen durch die andorranische Umweltbildungsstrategie für Nachhaltigkeit, Lernen für die Zukunft (Estratègia Andorrana d’Educació Ambiental per a la Sostenibilitat Aprèn pel futur) mit einem Zeithorizont bis 2030. Andorra Sostenible, Besucherzentren, Lehrpfade, der botanische Garten von Sorteny, Schulen und Bürgerbeobachtungen ergänzen die Informationen. Bei Bergtouren muss auch die Lawinensituation überprüft werden. Meteo.ad veröffentlicht Gefahrenstufen von 1 bis 5 für die nördlichen, zentralen und südlichen Sektoren; Routen und Erfahrung müssen an ungünstiges Wetter oder Lawinenbedingungen angepasst werden, und bei akuter Gefahr gilt die Notrufnummer 112. Die Waldbrandgefahrenskala (BPIF) reicht von 0 bis 3 und wird ab Stufe 1 täglich um 16:00 Uhr veröffentlicht. Ab Stufe 2 können Feuer, Lagerfeuer und Raketen ausgesetzt oder verboten werden; ab Stufe 3 sind Zugangsbeschränkungen in Wäldern möglich.
Natur in Andorra
Andorras Natur reicht von den mittleren und hohen Pyrenäen über Wälder, alpine Weiden und Geröllfelder bis zu Flüssen, Seen und Feuchtgebieten. Drei zentrale Schutzgebiete bewahren besondere Landschaften, Arten und traditionelle Nutzungen: Sorteny, Comapedrosa und das Vall del Madriu-Perafita-Claror. Wandern, Weiden, Jagen, Fischen, Skifahren und Siedlungsentwicklung wirken mit dem Schutz von Wasser, Lebensräumen und Biodiversität zusammen.
Tipp
Plane Naturaktivitäten in Andorra nach Schutzgebiet, Wetterbedingungen und zulässiger Nutzung und nicht nur nach der Entfernung. Für eine einfache Wanderung auf markierten Wegen genügt meist die Prüfung von Zugang, Hüttenstatus sowie Lawinen- und Waldbrandbedingungen; Schwimmen, Drohnen, Fahrräder, Fahrzeuge, Feuer und gewerbliche Tätigkeiten erfordern je nach Gebiet zusätzliche Prüfungen oder Genehmigungen. Für Fischerei, Jagd, Wasserarbeiten oder Veranstaltungen solltest du die aktuelle Regelung und die zuständige Stelle im Voraus konsultieren.

