Die drei Bankengruppen Andbank, MoraBanc und Creand bilden das formelle Bankensystem Andorras. Das Filialnetz erstreckt sich über sieben Gemeinden (Parròquies). Andbank hat 34 Filialen und 61 Geldautomaten. Banken nehmen Einlagen an, führen Giro- und Zahlungskonten, vergeben Kredite und bieten je nach Vertrag Spar- und Festgeldanlagen, Debit-, Kredit- oder Prepaidkarten, Überweisungen, Lastschriften, Bargeldabhebungen, digitales Banking und Schließfächer an. Wertpapierfirmen, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute können einzelne Dienstleistungen anbieten, sind aber keine Banken und verfolgen ein anderes Geschäftsmodell. Das andorranische Bankgesetz (Llei 7/2013) ist ein zentraler Bestandteil des andorranischen Bankrechts. Die andorranische Finanzaufsicht (Autoritat Financera Andorrana) lizenziert und beaufsichtigt Banken, überwacht unter anderem die Finanzstabilität und die Sicherheit von Zahlungsdiensten und bearbeitet Kundenbeschwerden. Andorra ist kein EU-Mitglied. Das Währungsabkommen von 2011 legt den geldpolitischen Rahmen fest, und der Euro ist die offizielle Währung. Je nach Bank können Gebietsansässige, Nichtansässige und Personen, die vorübergehend in Andorra arbeiten, ein Konto beantragen. Die Bank verlangt typischerweise einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, eine Adresse, Angaben zum steuerlichen Wohnsitz und eine Steueridentifikationsnummer sowie Informationen zu Beruf und Beschäftigung. Je nach Fall kann sie außerdem eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis, Unternehmens- oder Vollmachtsunterlagen, Kontoauszüge, Steuererklärungen sowie Nachweise zur Herkunft des Vermögens oder der Gelder verlangen. Eine Annahme ist nicht automatisch, da die Bank den Zweck, das Herkunftsland, den wirtschaftlich Berechtigten und das Risikoprofil prüfen muss. Creand bietet ein Onlinekonto für volljährige natürliche Personen an, die in Andorra oder im Ausland leben, schließt vorübergehend Beschäftigte von diesem Produkt jedoch aus. MoraBanc hat ein eigenes Verfahren für Nichtansässige. Diese Prüfungen dienen der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die andorranische Finanzinformationsstelle (Financial Intelligence Unit (UIFAND)) ist für diesen Bereich zuständig. Banken, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute müssen Identität, wirtschaftlich Berechtigte, Eigentums- und Kontrollstrukturen sowie Zweck und Art der Geschäftsbeziehung prüfen und die Geschäftsbeziehung laufend überwachen. Andorranische Banken führen keine anonymen Konten. Wenn Angaben nicht belegt werden können, kann die Bank die Geschäftsbeziehung oder Transaktion ablehnen oder verzögern oder bei Verdacht eine Meldung abgeben. Kontoinhaber müssen Änderungen ihrer Adresse, ihres steuerlichen Wohnsitzes oder ihres Status aktualisieren. Fehlende Nachweise können eine Kontosperre oder Verzögerung auslösen. Ein Girokonto dient dem Empfang und Versand von Geld, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. IBAN, Kontolimits, Mindestguthaben, Zugang zu Filialen, App-Funktionen und Vertragsbedingungen unterscheiden sich je nach Bank und Produkt. Andorranische Banken führen Euroüberweisungen und Lastschriften über das SEPA-System mit IBAN und BIC aus. Eine Standardzahlung wird typischerweise innerhalb von höchstens einem Geschäftstag ausgeführt. Echtzeitüberweisungen können rund um die Uhr in weniger als zehn Sekunden eingehen, wenn die betreffende Bank, das Konto und der Empfänger diese Funktion unterstützen und die Gebühr akzeptiert wird. SWIFT- und andere Zahlungen außerhalb des SEPA-Raums richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Bank. Bei einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung sollte der Kontoinhaber die Bank sofort informieren und Belege, Nachrichten sowie Kontobewegungen aufbewahren. Eine Erstattung oder Korrektur hängt vom anwendbaren Zahlungsrecht und vom Vertrag ab. Debit-, Kredit- und Prepaidkarten unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich Kreditfunktion, Limits, Nutzung im Ausland, Geldautomaten- und Onlinezahlungsfunktionen sowie Gebühren. Für Onlinezahlungen können 3-D Secure und Einmalcodes eine zusätzliche Prüfung erfordern. Bei Verlust oder Diebstahl muss die Karte sofort über die Bank gesperrt werden. Bei Verdacht auf Betrug sollte außerdem eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. PINs, Passwörter und Einmalcodes dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Eine Bank wird keine vertraulichen Zugangsdaten per SMS oder E-Mail anfordern. Das andorranische Einlagensicherungssystem (FAGADI, Fons Andorrà de Garantia de Dipòsits) gilt für Einlagen bei zugelassenen andorranischen Banken. Es schützt grundsätzlich bis zu einhunderttausend Euro je Einleger und Bank. Für gesetzlich definierte vorübergehende Sonderguthaben kann innerhalb von drei Monaten ein erhöhter Schutz von bis zu dreihunderttausend Euro gelten, zum Beispiel bei bestimmten privaten Immobiliengeschäften, Heirat oder Scheidung, Ruhestand, Kündigung, Invalidität oder Tod sowie bei Versicherungsleistungen und Entschädigungen. Crowdfunding- und Anlageverluste sind von diesem Einlagenschutz nicht erfasst. Die aktuellen Voraussetzungen und Ausschlüsse ergeben sich aus dem andorranischen Einlagensicherungsgesetz (Llei 20/2018) und den FAGADI-Regeln. Online- und Mobile-Banking unterliegen dem Gesetz über Zahlungsdienste und E-Geld (Llei 8/2018). Eine starke Kundenauthentifizierung kann für Onlinekonten, elektronische Zahlungen und risikoreiche Fernaktionen erforderlich sein. Aus Sicherheitsgründen sollten Kontoinhaber die offizielle App oder Website verwenden, Geräte aktuell halten, verdächtige Nachrichten löschen und nach dem Anklicken eines Phishing-Links sofort die Zugangsdaten ändern und die Bank anrufen. Bei einer Beschwerde ist zunächst der Service- oder Beschwerdekanal der betreffenden Bank zuständig. Wenn die Bank nicht innerhalb eines Monats antwortet, kann mit Identitätsnachweis, Formular und Belegen eine Beschwerde bei der AFA eingereicht werden. Eine Stellungnahme der AFA bindet die Parteien nicht in Vertrags- oder Entschädigungsfragen. Für diese Fragen bleiben die zuständigen Gerichte maßgeblich. Gebühren sind landesweit nicht einheitlich. Kontoführung, Karten, Geldautomaten, Überweisungen, Fremdwährungen und Schließfächer werden nach der Preisliste der jeweiligen Bank berechnet. Dauer der Kontoeröffnung, Mindestguthaben, Umfang der Unterlagen und verfügbare Funktionen für Echtzeitüberweisungen hängen ebenfalls von der Bank und dem Risikoprofil ab.
Banken in Andorra
Andorra hat drei Bankengruppen: Andbank, MoraBanc und Creand. Sie bieten Konten, Einlagen, Karten und Zahlungsdienste an. Der Euro und der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA prägen die Zahlungsdienste.
Tipp
Bei einem Alltagskonto kommt es vor allem darauf an, ob die Bank zu Ihrem Aufenthaltsstatus, Ihren Zahlungsbedürfnissen und den erforderlichen Zugangsmöglichkeiten passt. Klären Sie Gebühren, Mindestguthaben, Limits und Unterlagen vor dem Antrag und rechnen Sie mit unterschiedlichen Verfahren, wenn Sie nicht in Andorra ansässig sind oder dort vorübergehend arbeiten. Betrachten Sie den Einlagenschutz als Limit je Einleger und Bank, nicht als Schutz vor Anlageverlusten.

