In Andorra gehören Partner oder Paar (parella), faktische Partnerschaft (parella de fet), eingetragene stabile Partnerschaft (unió estable de parella), zusammenlebende Partner (convivents) und ehemaliger Partner (exparella) zu den gebräuchlichen örtlichen Begriffen. Verabredungen und gewöhnliche nicht eheliche Beziehungen sind vor allem informell. Es gibt kein staatliches Datingregister, keinen staatlichen Partnervermittlungsdienst und kein allgemeines staatliches Äquivalent für romantische Beziehungen. Ein nicht registriertes Paar erhält daher nicht automatisch die Rechte einer Ehe oder registrierten Partnerschaft. Ein Paar kann standesamtlich oder kirchlich heiraten. Für die standesamtliche Ehe gelten für gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Paare dieselben Voraussetzungen und Wirkungen. Beide Partner müssen grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein, ihre Einwilligung geben, dürfen nicht bereits verheiratet oder in einer anderen stabilen Partnerschaft registriert sein und dürfen nicht miteinander in einem verbotenen Verwandtschaftsverhältnis stehen. Die Ehe begründet gegenseitige Pflichten, darunter Achtung, gegenseitige Unterstützung, gemeinsames Leben, Treue und die Berücksichtigung des Familieninteresses. Die Partner vereinbaren, wie sie die Haushaltskosten tragen; ohne Vereinbarung richten sich die Beiträge grundsätzlich nach Einkommen und Vermögen. Beide Partner können für gewöhnliche Bedürfnisse der Familie gemeinsam haften, und ein Ehegatte kann über die Familienwohnung nicht allein frei verfügen. Das standesamtliche Verfahren beginnt mit einer Vorakte beim Zivilregister (Registre Civil). Das Paar erscheint normalerweise persönlich, wobei eine besondere Vollmacht möglich sein kann. Zu den üblichen Unterlagen gehören Reisepässe oder Identitätsdokumente, Geburtsurkunden sowie Nachweise über Personenstand und Wohnsitz. Ausländische Dokumente können eine Legalisation und eine amtliche Übersetzung erfordern. Nach der Genehmigung findet die Trauung über die Gemeindeverwaltung (Comú) oder vor einem Notar statt. Die Genehmigung erlischt nach sechs Monaten; Geburts- und Personenstandsurkunden dürfen in der Praxis üblicherweise höchstens drei Monate alt sein. Die wichtigste formelle Alternative zur Ehe ist die stabile Partnerschaft. Dafür müssen grundsätzlich beide Partner mindestens 18 Jahre alt sein, dürfen nicht miteinander in einem verbotenen Verwandtschaftsverhältnis stehen und weder verheiratet noch in einer anderen stabilen Partnerschaft registriert sein. Außerdem müssen sie mindestens ein Jahr lang oder mit einem gemeinsamen Kind stabil, öffentlich und ununterbrochen eheähnlich zusammengelebt haben. Mindestens ein Partner muss Andorraner sein oder einen rechtmäßigen, tatsächlichen und dauerhaften Wohnsitz in Andorra haben; eine alleinige befristete Aufenthaltserlaubnis genügt nicht. Nach dem Gesetz Llei 9/2026 ist die Partnerschaft in das Zivilregister integriert. Die Vorakte umfasst Identitäts-, Geburts-, Personenstands- und Wohnsitznachweise, eine eidesstattliche Erklärung zum Zusammenleben, zwei Zeugenaussagen sowie eine private, von einem Notar beurkundete Vereinbarung. Die Registrierung folgt dem gesetzlichen Verfahren von sechs Monaten. Die Wirkungen zwischen den Partnern beginnen mit dem Antrag, gegenüber Dritten jedoch erst mit dem Registereintrag. Deshalb sollten die aktuelle Bescheinigung und die praktischen Einzelheiten mit dem Zivilregister bestätigt werden. Registrierte Partner behalten normalerweise das getrennte Eigentum und die getrennte Verwaltung ihres Vermögens. Ihre private Vereinbarung kann persönliche und finanzielle Rechte und Pflichten sowie die Auflösung regeln. Registrierte stabile Partnerschaften werden in bestimmten Bereichen wie Mietrecht, Sozialversicherung, Sozialhilfe und Gesundheitsversorgung, Steuerrecht, Arbeitsrecht und öffentlichem Dienstrecht wie Ehen behandelt. Diese Gleichstellung gilt nicht automatisch für jede rechtliche Situation. Ein registrierter Partner kann grundsätzlich den Weg des Familiennachzugs nutzen, muss aber einen gesonderten Antrag stellen und Einkommens-, Wohnraum- und Versicherungsvoraussetzungen erfüllen; die Registrierung selbst verleiht kein Aufenthaltsrecht. Für intime Handlungen ist Einwilligung erforderlich. Nach den aktuellen strafrechtlichen Informationen sind sexuelle Handlungen mit einer Person unter 14 Jahren strafbar; außerdem werden Personen zwischen 14 und 17 Jahren geschützt, wenn ein Über- oder Abhängigkeitsverhältnis besteht. Ein Regierungsprojekt aus dem Jahr 2026 schlägt vor, das Schutzalter auf 16 Jahre anzuheben; dieser Vorschlag wird hier jedoch nicht als geltendes Recht behandelt. Die Integrierte Beratungsstelle für Frauen (Servei Integral d’Atenció a la Dona) und der andorranische Gesundheitsdienst (SAAS) bieten kostenlose und vertrauliche Beratung zu sexueller und reproduktiver Gesundheit, Verhütung, Familienplanung, ungewollter Schwangerschaft und Informationen über den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch (IVE). Der Zugang erfolgt über einen Termin in einem Primärversorgungszentrum (CAP) und bei Bedarf durch Weitervermittlung. Gewalt durch einen aktuellen oder früheren Partner kann körperlich, sexuell, psychisch oder wirtschaftlich sein. Schutzangebote setzen weder eine Polizeimeldung noch eine Trennung voraus. Der Unterstützungsdienst für Betroffene (SAVVDF) hilft auch LGTBIQ+-Personen und Männern mit sozialen, pädagogischen, psychologischen, rechtlichen und arbeitsbezogenen Angeboten sowie durch Mediation beim Zugang zu Wohnraum. Der Dienst unter 181 ist kostenlos und vertraulich und bietet rund um die Uhr Beratung. Im Notfall ist die Polizei (Policia) unter 110 erreichbar. Der spezialisierte Dienst für Frauen und Kinder (SAVVG) konzentriert sich auf die Unterstützung von Frauen und Kindern. LGTBIQ+-Beratung ist außerdem über den Gleichstellungsdienst (Servei d’Igualtat) sowie über die LGBTIQ+-Beratungsorganisationen (Diversand) und (Horitzons) verfügbar. Trennung und Scheidung in einer Ehe werden vom Gericht behandelt, normalerweise frühestens drei Monate nach der Eheschließung, sofern nicht ein schwerwiegendes Risiko eine Ausnahme rechtfertigt. Eine Regelungsvereinbarung (conveni regulador) oder gerichtliche Maßnahmen kann die praktischen Folgen regeln. Die Mediation über den Mediations- und Beratungsdienst (Servei de Mediació i Orientació) in Andorra la Vella ist freiwillig und vertraulich; weder die Teilnahme noch eine Einigung sind verpflichtend. Ein Eheversprechen ist nicht einklagbar. Unter bestimmten Umständen kann ein Erwachsener jedoch durch eine ungerechtfertigte Weigerung verursachte Ausgaben oder Verbindlichkeiten in begrenztem Umfang zurückfordern; hierfür gilt eine einjährige Verjährungsfrist. Eine registrierte stabile Partnerschaft kann durch gegenseitige Vereinbarung, eine nachweisbare einseitige Erklärung, den Tod oder eine Eheschließung enden. Nach dem Gesetz wird die Auflösung im Zivilregister eingetragen. Zwischen den Partnern wirkt sie ab der Vereinbarung oder dem Zugang der Erklärung, gegenüber Dritten ab dem Registereintrag. Für die Registrierung einer neuen stabilen Partnerschaft muss die vorherige Auflösung zunächst eingetragen sein. Vermögensaufteilung und familienrechtliche Maßnahmen können ein Verfahren vor dem Familiengericht erfordern. Ein überlebender registrierter Partner kann Rechte wie die Vorausentnahme (predetracció), das Witwen- oder Witwerjahr (any de viduïtat) und den Eintritt in den Mietvertrag eines verstorbenen Mieters haben. Amtliche Gebühren für die Eheschließung oder die Registrierung einer stabilen Partnerschaft wurden in den geprüften Primärinformationen nicht genannt; Notarkosten, amtliche Übersetzungen, Legalisationen und Dokumentengebühren können zusätzliche Kosten verursachen.
Romantische Beziehung in Andorra
Romantische Beziehungen in Andorra sind meist privat und informell, sofern ein Paar nicht heiratet oder eine stabile Partnerschaft registriert. Eine Ehe und eine eingetragene stabile Partnerschaft können bestimmte rechtliche Wirkungen entfalten, während gewöhnliche Verabredungen oder eine nicht registrierte Lebensgemeinschaft diese Rechte nicht automatisch begründen. Einwilligung, Zugang zu sexualmedizinischer Beratung und Schutz vor Gewalt gelten während der gesamten Beziehung.
Tipp
Behandle eine informelle Beziehung als private Vereinbarung, sofern du nicht bewusst rechtliche Wirkungen zwischen den Partnern oder gegenüber Dritten benötigst. Entscheide dich je nach Voraussetzungen, gewünschtem rechtlichem Schutz und Bereitschaft zu einem formellen Verfahren für eine Ehe oder eine stabile Partnerschaft; gehe nicht davon aus, dass bloßes Zusammenleben automatisch Eigentums-, Aufenthalts- oder Erbrechte schützt. Halte Sicherheitsmaßnahmen, Einwilligung und vertrauliche Unterstützung bereit, wenn die Beziehung unsicher wird.

