Der rechtliche Rahmen für Familienbeziehungen in Andorra umfasst unter anderem Abstammung, elterliche Verantwortung, Ehe, stabile Partnerschaft (unió estable de parella), Unterhalt, Betreuung und Kinderschutz. Die Zuständigkeiten sind auf die Regierung von Andorra (Govern d’Andorra), das Zivilstandsregister (Registre Civil), den Sozialversicherungsfonds (CASS), Gerichte, Sozialdienste und die sieben Gemeinderäte der sieben Pfarreien (Comuns) verteilt; eine einzige Familienbehörde gibt es nicht. Das Qualifizierte Gesetz 30/2022 über die Person und die Familie (Llei 30/2022 qualificada de la persona i de la família) bildet einen zentralen familienrechtlichen Rahmen. Fragen der Erbschaft und des allgemeinen Zivilrechts gehören dagegen hauptsächlich zum Zivilrecht. Eine Zivilehe beginnt mit einer Akte beim Zivilstandsregister. Die erforderlichen Bescheinigungen dürfen im Allgemeinen höchstens drei Monate alt sein; ausländische Dokumente können eine amtliche Übersetzung oder Legalisierung erfordern. Beide Verlobten erscheinen und unterschreiben. Eine im Ausland geschlossene Ehe mit mindestens einem andorranischen Ehepartner wird in Andorra registriert. Eine stabile Partnerschaft setzt Volljährigkeit, das Fehlen verbotener Familienbeziehungen und ein mindestens einjähriges stabiles, öffentliches und ununterbrochenes Zusammenleben oder ein gemeinsames Kind voraus. Mindestens eine Person muss die andorranische Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren rechtlichen, tatsächlichen und dauerhaften Wohnsitz in Andorra haben. Eine parallele Ehe oder eingetragene Partnerschaft ist ausgeschlossen; die Partnerschaft muss registriert werden. Geburten in Andorra müssen innerhalb von 15 Tagen beim Zivilstandsregister gemeldet werden. Eine im Ausland erfolgte Geburt wird zunächst im Geburtsland registriert und anschließend in Andorra übertragen, wenn ein Elternteil andorranischer Staatsangehöriger ist oder mindestens ein Elternteil seinen Haupt- oder dauerhaften Wohnsitz in Andorra hat. Bei nicht verheirateten Eltern kann eine gemeinsame Anerkennung der rechtlichen Abstammung (filiació) erforderlich sein. Adoptionen werden über den Adoptionsdienst (SEA) abgewickelt. Antragstellende benötigen einen rechtlichen und tatsächlichen Wohnsitz; zugelassen sind verheiratete Paare, eingetragene stabile Partnerschaften, faktische Lebensgemeinschaften und Einzelpersonen. Für Paare gilt grundsätzlich eine mindestens fünfjährige Ehe, Registrierung oder Lebensgemeinschaft. Eine Schulung sowie eine psychosoziale und sozioökonomische Eignungsprüfung gehören zum Verfahren. Internationale Adoptionen werden ausschließlich über den Adoptionsdienst abgewickelt. Pflege und Adoption bleiben getrennt: Eine Pflegefamilie übernimmt die Betreuung vorübergehend oder über einen längeren Zeitraum und ersetzt die rechtliche Geburtsfamilie nicht automatisch. Für Geburten sehen staatliche Informationen für 2026 insgesamt 20 Wochen für den Elternteil, der das Kind zur Welt bringt, und sechs Wochen für den zweiten Elternteil vor. Die Leistung des zweiten Elternteils steigt jährlich um zwei Wochen und soll 2033 20 Wochen erreichen. Sechs Wochen für den ersten Elternteil und zwei Wochen für den zweiten Elternteil sind nicht übertragbar und verpflichtend; für Alleinerziehende ist eine Zusammenlegung vorgesehen. Bei Adoption oder Pflege beträgt die Gesamtdauer 2026 24 Wochen und steigt bis 2033 auf 38 Wochen; dann soll sie in 19 Wochen pro Elternteil aufgeteilt werden. Ältere Seiten des Sozialversicherungsfonds nennen teilweise weiterhin zwei Wochen. Bei Antragstellung und Mitteilung an den Arbeitgeber sind daher die aktuell geltende Umsetzungsregel und das gültige Formular entscheidend. Das Gesetz 6/2026 kann die Dauer oder Aufteilung der Adoptionsleistung ändern. Nach mehr als drei Beschäftigungsjahren kann für Geburt, Adoption oder Pflege sowie für die Betreuung eines bis zum zweiten Grad verwandten Familienmitglieds, das krank, behindert oder abhängig ist, eine unbezahlte Freistellung von einem Monat bis zu zwei Jahren möglich sein. Kinderkrippen und zugelassene häusliche Betreuung erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, werden aber häufig teilweise von den Nutzenden finanziert. Die Familienleistung für ein unterhaltsberechtigtes Kind unterstützt Familien mit mindestens einem Kind, wenn Einkommens- und Vermögensgrenzen eingehalten werden. Der Antrag wird über den elektronischen Dienst der Regierung gestellt; die Angaben werden jährlich überprüft. Als Referenz wurden für 2025 monatlich zehn Prozent des individuellen LECS-Werts genannt, zusätzlich 20 Prozent für ein Kind mit Behinderung. Die aktuelle Einkommensgrenze und der aktuelle Betrag müssen bei der Antragstellung geprüft werden. Die Anerkennung als Großfamilienstatus (família nombrosa) beginnt grundsätzlich ab drei Kindern; ein Einelternfamilienstatus (família monoparental) kann unter anderem bei Alleinerziehenden, Trennung, Tod, ausbleibendem Unterhalt oder Gewalt anerkannt werden. Beide Anerkennungen können Leistungen und Vergünstigungen ermöglichen, begründen aber nicht automatisch eine Geldzahlung. Für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren bietet der Kinder- und Jugendhilfsdienst (SEAIA) bei erheblicher Gefährdung oder einer Bedrohung des Kindeswohls kostenlose öffentliche Unterstützung. Leichte oder mittelschwere Gefährdungen werden zunächst vom allgemeinen Sozialdienst oder vom Bereich für die Betreuung von Personen und Familien (Àrea d’Atenció a les Persones i les Famílies) bearbeitet. Die Maßnahmen reichen von Beratung und Familienintervention bis zu Unterstützung und Beaufsichtigung und können eine vorübergehende Trennung vom Haushalt umfassen. Der Pflegefamiliendienst (SEAF) prüft zunächst, ob eine Betreuung durch die erweiterte Familie (família extensa) möglich ist; anschließend können andere Pflegefamilien berücksichtigt werden. Pflegepersonen müssen mindestens 25 Jahre alt sein und einen rechtmäßigen Wohnsitz haben. Der Pflegefamiliendienst bietet Vorbereitung, Beratung, Unterstützung und finanzielle Hilfen. Nach einer Trennung können Eltern den Mediations- und Beratungsdienst (Servei de Mediació i Orientació) für eine freiwillige Mediation nutzen. Er bietet rechtliche und soziale Beratung sowie Unterstützung bei Vereinbarungen, ersetzt aber keine gerichtliche Entscheidung. Das erstinstanzliche Gericht (Batllia) oder das zuständige Gericht entscheidet erforderlichenfalls über Scheidung, elterliche Verantwortung, den Aufenthalt des Kindes, den Kontakt und den Unterhalt. Der Dienst für praktische Kontakte (STF) organisiert Besuchsregelungen, begleiteten Kontakt oder Übergaben, wenn dies nach Trennung, Scheidung, Adoption, Pflege oder Vormundschaft erforderlich ist. Der Kontakt zwischen einem Kind und seinen Eltern oder anderen Familienangehörigen richtet sich weiterhin nach dem Kindeswohl und kann eingeschränkt werden, wenn er schädliche Auswirkungen hat. Bei familiärer oder häuslicher Gewalt hilft der Familiengewalt-Hilfsdienst (SAVVDF) auch ohne vorherige Anzeige und ohne dass die betroffene Person das Zusammenleben beendet. Die kostenlose und vertrauliche Nummer 181 ist täglich rund um die Uhr erreichbar; in einem unmittelbaren Notfall ist die Polizei unter 110 erreichbar. Häusliche Betreuung, persönliche Assistenz, Haushaltshilfe, Entlastung für pflegende Angehörige sowie Tages- oder stationäre Angebote stehen über Dienste für häusliche Betreuung und soziale Unterstützung (SAD) und die Sozialdienste zur Verfügung. Der Zugang richtet sich nach einer Bedarfsermittlung, beispielsweise durch die Bedarfsfeststellungsstelle (COVASS) oder die Stelle für die Feststellung einer Behinderung (CONAVA). Häufig wird ein Eigenbeitrag verlangt; bei schwerer Pflegebedürftigkeit können Ausnahmen gelten. Witwen-, Waisen- und Todesfallleistungen des Sozialversicherungsfonds bieten nach einem Todesfall weitere finanzielle Unterstützung.
Familie in Andorra
Das Familienleben in Andorra umfasst Ehe und eingetragene stabile Partnerschaften, Abstammung, elterliche Verantwortung, Betreuung, Unterhalt, Pflege sowie Regelungen nach Trennung oder Tod. Die Zuständigkeiten sind auf die Regierung von Andorra, das Zivilstandsregister, den Sozialversicherungsfonds, Gerichte, Sozialdienste und die sieben Gemeinderäte verteilt; eine einzige Familienbehörde gibt es nicht. Zugang und Leistungen hängen unter anderem von Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Einkommen, Beiträgen sowie fachlichen oder gerichtlichen Einschätzungen ab.
Tipp
Ordnen Sie Ihr Anliegen in Andorra zunächst einem bestimmten Bereich wie Personenstand, Geburt, Betreuung, Leistungen, Schutz, Trennung oder Pflege zu. Davon hängen die zuständige Behörde, erforderliche Dokumente, Fristen und mögliche Kosten ab. Achten Sie besonders auf die aktuell geltende Regelung für Leistungen des Sozialversicherungsfonds und Elternurlaub, da ältere Informationen weiterhin parallel verbreitet sein können. Suchen Sie bei Gewalt oder unmittelbarer Gefahr sofort Hilfe über 181 oder 110.

